Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
wide:
Nein das ist gesetzlich geregelt. Nicht vom Amt etc. sondern gesetzlich. Da gibt es Vorgaben. Z.B. bis zu welchem Betrag wie ausgeschrieben werden darf und ab wann z.B. europaweit..
wide:
Es ist einfach allein vom eigenen Verständnis unfair das man weniger verdient für gleiche Tätigkeiten (nur weil Zeitverteilung anders) und man dann noch zusäztlich als Teilzeitkraft eine komplette zusätzliche Vollzeitstelle übernimmt und man einfach nichts dafür bekommen und sogar schlechter bezahlt wird als andere. (beide sind ja noch in der 7 und eine soll in die 8 und ich in die 7) obwohl an mir mehr hängen bleibt.
Aber dann ist das eben so und ich werd ggf. meine Konsequenzen ziehen und mich anderweitig intern umschauen.
Spid:
--- Zitat von: wide am 25.08.2019 12:16 ---Nein das ist gesetzlich geregelt. Nicht vom Amt etc. sondern gesetzlich. Da gibt es Vorgaben. Z.B. bis zu welchem Betrag wie ausgeschrieben werden darf und ab wann z.B. europaweit..
--- End quote ---
Dann handelt es sich um bloße Rechtsanwendung. Auch sonst vermag ich keine sL im erforderlichen Umfang für eine Eingruppierung in E7 oder höher auszumachen.
wide:
Ok, danke für deine Überprüfung und Meinung.
Spid:
--- Zitat von: wide am 25.08.2019 12:25 ---Es ist einfach allein vom eigenen Verständnis unfair das man weniger verdient für gleiche Tätigkeiten (nur weil Zeitverteilung anders) und man dann noch zusäztlich als Teilzeitkraft eine komplette zusätzliche Vollzeitstelle übernimmt und man einfach nichts dafür bekommen und sogar schlechter bezahlt wird als andere. (beide sind ja noch in der 7 und eine soll in die 8 und ich in die 7) obwohl an mir mehr hängen bleibt.
Aber dann ist das eben so und ich werd ggf. meine Konsequenzen ziehen und mich anderweitig intern umschauen.
--- End quote ---
Die Menge der Arbeit ist für die Eingruppierung völlig unbeachtlich. Du bist im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit zur Leistung von Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn das Aufgabenpensum in dieser Zeit zu schaffen ist, sehe ich nicht, was es dann zu kritisieren gäbe. Ist es nicht zu schaffen, ordnet der AG entsprechende Arbeitsstunden an (dann gibt es die entsprechenden Zuschläge) oder die Arbeit bleibt teilweise liegen - das ist dann aber ein AG-Problem.
Die Eingruppierung richtet sich hingegen nach dem Wert der auszuübenden Tätigkeit im Tarifgefüge.
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