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8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
Spid:
Und wenn er es täte?
Davon ab haben hier ja nun mehrere Diskussionsteilnehmer geäußert, ihr AG würde übertariflich die Reisezeit anrechnen. Interessant wäre in dem Zusammenhang ja noch, ob es sich in diesen Fällen um kommunale AG in Ländern handelt, in denen derlei gesetzlich untersagt ist.
Kat:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 25.10.2019 08:54 ---
--- Zitat von: superbraz am 25.10.2019 08:09 ---bei uns ist fahrzeit > dienstzeit
warum sollte es auch anders sein?
--- End quote ---
Da könnte man auch fragen: Warum sollte es so sein?
Lehnt man sich im Zug oder auch im Auto (als Beifahrer) zurück und schläft noch ne Runde, liest ein Buch oder malt bunte Strichmännchen auf ein Blatt Papier, fiele es mir ziemlich schwer, dies als Arbeitszeit ansehen zu wollen ("Ich habe im Geiste Excel-Zellen gezählt", "Das war Fachliteratur! Der Ring, den Frodo in den Vulkan gelesen hat, steht für …!", "Das waren Vorab-Notizen für meine Präsentation, die ich gehalten habe!"?).
Zudem kenne ich als Grundsatz "Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit". Das mögen einzelne AG anders handhaben oder es mag oder mag nicht abweichende Regelungen dazu geben aber eben so habe ich das in der Ausbildung gelernt und so wird es auch bei uns gehandhabt.
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Natürlich ist Fahrtzeit Arbeitszeit. Ich habe die Zeit nicht zur freien Verfügung, ich kann nicht tun und lassen was ich will sondern muß im Zug zu dieser Forbildung sitzen.
Spid:
Im Sachverhalt geht es ja nicht um die Frage der Arbeitszeit, sondern um die Frage, ob sie zu vergüten sei. Dazu gibt es eine abschließende Regelung im Tarifvertrag.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kat am 28.10.2019 07:04 ---Natürlich ist Fahrtzeit Arbeitszeit. Ich habe die Zeit nicht zur freien Verfügung, ich kann nicht tun und lassen was ich will sondern muß im Zug zu dieser Forbildung sitzen.
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Und du nimmst natürlich dir Arbeit mit, die du im Zug erledigen kannst, gell!
BTW:
So natürlich wie eben auch nicht jede Minute im Büro Arbeitszeit ist?
Ich hätte kein Problem, wenn die "Frühstücksrunden", Kaffeepausen etc. von der vergüteten Arbeitszeit abgerechnet werden, dann wäre diese Diskussion schnell vorbei.
Tariflich hat man jedoch kein Anrecht auf die pauschalen Vergütung der Fahrtzeit als Arbeitszeit.
Das wäre ja mal was für die nächste Tarifrunde.
Dakmer:
--- Zitat von: Spid am 28.10.2019 06:57 ---Davon ab haben hier ja nun mehrere Diskussionsteilnehmer geäußert, ihr AG würde übertariflich die Reisezeit anrechnen. Interessant wäre in dem Zusammenhang ja noch, ob es sich in diesen Fällen um kommunale AG in Ländern handelt, in denen derlei gesetzlich untersagt ist.
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Landkreisverwaltung. Wir bekommen seit ca. letzem Jahr die Wegezeit. D. h. nicht nur, wenn ich selbst Auto fahre, sondern wenn ich zum Zug muss ab Haus. Und das ist gesetzlich untersagt? Oh je.
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