Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?

<< < (13/22) > >>

Spid:
Mag sein. Die GemO in z.B. BY und NI untersagen eine Besserstellung der Beschäftigten gegenüber denen beim Land - es sei denn, aufgrund eines Tarifvertrages. Eine übertarifliche Regelung des AG wäre also mutmaßlich rechtswidrig.

Kat:
Wenn Bahnfahrt keine Arbeitszeit sein sollte (was absoluter Quatsch wäre weil ich wie gesagt dienstlich in der Bahn sitze und nicht privat, da hätte ich anderes vor) wäre das das Ende der Fortbildungen, die nicht im Kreishaus stattfinden.

Spid:
Und wenn der AG die Teilnahme im Rahme seines Direktionsrechts anordnet, kündigst Du?

Kat:
DAnn muß er die Zeit auch vergüten. Was er bei uns auch selbstverständlich tut, auch bei nicht angeordneter Fortbildung. Arbeitszeit ist vom Zufallen der Haustür bis zum Aufschließen der Haustür bei Fortbildungen und Dienstreisen außerhalb des Kreishauses.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 28.10.2019 09:01 ---Mag sein. Die GemO in z.B. BY und NI untersagen eine Besserstellung der Beschäftigten gegenüber denen beim Land - es sei denn, aufgrund eines Tarifvertrages. Eine übertarifliche Regelung des AG wäre also mutmaßlich rechtswidrig.

--- End quote ---
Und wenn im Land übertarifliche bezahlt wird, sprich dort die übertarifliche Regelung Anwendung fände, dass Reisezeit gleich Arbeitszeit ist? Dann wäre es ja keine Besserstellung, oder?.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version