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8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?

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Spid:

--- Zitat von: Kat am 28.10.2019 10:36 ---DAnn muß er die Zeit auch vergüten. Was er bei uns auch selbstverständlich tut, auch bei nicht angeordneter Fortbildung. Arbeitszeit ist vom Zufallen der Haustür bis zum Aufschließen der Haustür bei Fortbildungen und Dienstreisen außerhalb des Kreishauses.

--- End quote ---

Nein, muß er nicht. Er kann das übertariflich tun - wenn er es darf.

Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 28.10.2019 10:40 ---
--- Zitat von: Spid am 28.10.2019 09:01 ---Mag sein. Die GemO in z.B. BY und NI untersagen eine Besserstellung der Beschäftigten gegenüber denen beim Land - es sei denn, aufgrund eines Tarifvertrages. Eine übertarifliche Regelung des AG wäre also mutmaßlich rechtswidrig.

--- End quote ---
Und wenn im Land übertarifliche bezahlt wird, sprich dort die übertarifliche Regelung Anwendung fände, dass Reisezeit gleich Arbeitszeit ist? Dann wäre es ja keine Besserstellung, oder?.

--- End quote ---

Wenn es im Land die selbe oder eine günstigere Regelung gibt für alle jeweils vergleichbaren AN gibt, ist das zutreffend.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Kat am 28.10.2019 10:36 ---Was er bei uns auch selbstverständlich tut, auch bei nicht angeordneter Fortbildung. Arbeitszeit ist vom Zufallen der Haustür bis zum Aufschließen der Haustür bei Fortbildungen und Dienstreisen außerhalb des Kreishauses.

--- End quote ---

...läuft bei uns genau so :)

Spid:
Bei uns auch - wir sind jedoch eine Einrichtung im Sinne von §44 Abs. 3 BT-V und dürfen explizit nach eigenen Grundsätzen verfahren. Anderen AG ist das innerhalb des Tarifvertrags nicht möglich. Da der Gegenstand aufgrund seiner abschließenden Regelung im Tarifvertrag einer Dienstvereinbarung nicht zugänglich ist, bleibt dem AG nur die individualrechtliche Besserstellung - sofern er das darf!

Texter:
Könnte im Rahmen einer Qualifizierungsvereinbarung nicht tarifkonform vereinbart werden, dass die Reisezeiten als Arbeitszeit gewertet werden?

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