Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?

<< < (17/22) > >>

WasDennNun:
Ist halt wie überall: Wie es in den Wald reinschallt, so ....

Ich habe schon alle Varianten bei AGs durch:
Reisezeit=Arbeitszeit
Reisezeit keine Arbeitszeit
Abwesenheitszeit gleich teilweise oder ganz Arbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit mit 24/7 Tätigkeiten
und am Ende war es mir stets wurscht, wenn da die Inhalte und die Entlohnung stimmte.

Und wenn ich die Dienstreisenörgler sehe, die sich ab 18:00 beim gemeinsamen Bierabendessen darüber beklagen, dass sie jetzt ja rein privat ohne Anrechnung der Arbeitszeit sich besaufen, dann kann ich nur Würfel ko***

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 09.11.2019 13:36 ---
Und wenn ich die Dienstreisenörgler sehe, die sich ab 18:00 beim gemeinsamen Bierabendessen darüber beklagen, dass sie jetzt ja rein privat ohne Anrechnung der Arbeitszeit sich besaufen, dann kann ich nur Würfel ko***

--- End quote ---

Nun ja, wenn diese zu Reisen "genötigt" werden und sonst um diese Zeit arbeiten, sich aber durch Dienstreisen die Arbeit weiter stapelt, durchaus verständlich.

Spid:
So wie sie auch sonst zur Arbeit „genötigt“ werden, wenn der AG den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Direktionsrechts näher ausgestaltet?

Texter:
Zum Verständnis für mich:

Wenn der Bauhofmitarbeiter vom Bauhof zur Baustelle fährt, der Tiefbauer vom Rathaus in Stadtteil XY fährt, um die Tiefbaumaßnahme zu kontrolliert oder der Schulhausmeister von Schule A zu Schule B fährt, um die Reinigungskräfte einzuweisen, ist es tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit zu werten?

BAT:

--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 17:47 ---So wie sie auch sonst zur Arbeit „genötigt“ werden, wenn der AG den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Direktionsrechts näher ausgestaltet?

--- End quote ---

Könnte sein, Unverständnis ist immer subjektiv. Bitte merken.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version