Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
Texter:
Nehmen wir den Tiefbauer. Er hat eine Sollzeit von 8 Stunden. Fährt 4 Stunden rum, wird 3 Stunden auf der Baustelle tatsächlich in Anspruch genommen und arbeitet 1 Stunde im Büro. Am Ende des Tages hat er dann nach der genannten Regelung die 8 Stunden Sollzeit erfüllt.
Was passiert aber, wenn er 4 Stunden fährt und 5 Stunden in Anspruch genommen wird? Tarifvertraglich stehen ihm ja nur 8 Stunden zu. (Den Fall mit Zeiten über 15 Stunden im Monat mal ausgenommen)
Mir fällt gerade nicht ein, wie ein Zeiterfassungsprogramm das praktisch umsetzen könnte.
In den meisten Kommunen dürfte es ja so sein, dass er sich um bspw. 8 Uhr einstempelt, um 08:30 Uhr zur ersten Baustelle fährt, gegen 16:30 Uhr wieder ins Büro kommt und um 17:30 Uhr ausstempelt. Zack hat er 9 Stunden im Programm stehen und eine Stunde "plus" gemacht.
Vielleicht habe ich aber auch nur einen Knoten im Kopf....
PS: 6-20 Uhr? die armen Hausmeister...
Spid:
Bei den meisten Zeiterfassungssystemen, die ich kenne, gibt es Möglichkeiten, unterschiedliche Abwesenheiten wie eben Dienstreisen zu erfassen.
Texter:
Schon klar, aber an der Baustelle müsste man sich ja wieder einstempeln können oder im Nachgang müsste alles nachtragen werden.
Texter:
Bei uns sind die genannten Beispiele übrigens Dienstgänge und die gesamte Zeit wird als Arbeitszeit gewertet. Mag falsch sein, halte ich jedoch für praktikabel.
Spid:
Dienstreise und Dienstgang unterscheiden sich arbeitsrechtlich darin, als daß ein Dienstgang den AN nicht „weit“ von der ersten Arbeitsstätte entfernt führt. Die in einigen RKG getroffene Unterscheidung hinsichtlich innerhalb/außerhalb der politischen Gemeinde ist unbeachtlich. Ist es eine Entfernung, für die üblicherweise ein Kfz in Anspruch genommen wird, ist grundsätzlich von einer Dienstreise auszugehen.
In Deinem Beispiel käme es bei der Erfassung der Abwesenheit als Dienstreise zu keinem Problem. Dann wären es auch in der Zeiterfassung nur 8 Stunden: 5 Stunden Arbeitszeit und 3 Stunden angerechnete Reisezeit.
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