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Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?

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Mond6:

--- Zitat von: BStromberg am 30.01.2020 07:32 ---
--- Zitat von: Telefonmann am 29.01.2020 13:23 ---
Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D

--- End quote ---

Natürlich.

So kann man sich natürlich auch alles verbauen in seinem Betrieb bzw. in der Dienststelle!
Machen Sie das mal.
Ein halbwegs vernünftiger Chef wird es Ihnen "entsprechend" zurückzahlen.

Mal ganz allgemein und unabhängig der viel zu vagen Situationsbeschreibung:

Schon mal dran gedacht, dass eine solche Fortbildung auch nur zu 5% Ihrer persönlichen Entwicklung dienen könnte?

Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, die es mit win/win beschrieben haben.

Ich halte es für legitim, dass Sie das am WE durchaus auf Freizeitbasis machen (2 von 12 Tagen sind knapp 17% "auf Ihre Rechnung", die restlichen 83% "auf bezahlte Arbeitszeit und Konto des AG" ist fair in meinen Augen).

...und sollten Sie da so gar keine Motivation aufbringen, dann hätte ich das alles mal sauber im Vorfeld unter 4 Augen geklärt und Tacheles geredet... nicht erst, wenn der Kurs gebucht ist und Stornokosten anfallen bzw. das Fortbildungsziel durch Unwillen in Hinblick auf eine Wochenendteilnahme gefährdet ist.

Weitere Kommentare erspare ich mir.
Ich habe nur Kopfschütteln übrig für eine solche Einstellung.

--- End quote ---

Da liegt evtl. ein beidseitiges Problem in der Kommunikation.

Wenn ich Mitarbeitenden Fortbildungen anbiete bespreche ich im Vorfeld welche Leistungen vom Betrieb Übernommen werden bzw. was ich vom MA erwarte.

Das ist auch abhängig inwieweit jeweils davon profitiert wird.
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet. Alles darüber hinausgehende ist Verhandlungssache.

Die Folgen einer Verweigerung scheinen Telefonmann aber bewusst zu sein.

Spid:
Sofern der Erfolg der vom AG bezahlten Fortbildung damit vereitelt wird, dürfte es sich zudem um treuwidriges Verhalten handeln.

Kaffeetassensucher:
Ich weiß auch nicht … wenn mir der AG eine Fortbildung spendiert, die über "Wir zeigen Ihnen, wie man mit Microsoft Word und der Hilfe von Karl Klammer einen Brief schreibt" hinausgeht und das für meine Arbeit, vielleicht sogar für meine weitere Karriere (vielleicht will ich mich ja auch mal auf eine andere Stelle bewerben) nützlich sein könnte, dann würde ich mir doch die Finger danach lecken. Selbst wenn ich dann halt mal ein(!) Wochenende ggf. ohne Freizeitausgleich dort hin müsste.

Abgesehen davon hätte ich ein zu schlechtes Gewissen, die Teilnahme an einer Fortbildung, der ich bereits zugesagt habe, ohne triftigen Grund einfach wieder abzusagen. Verlässlichkeit ist keine zu vernachlässigende Tugend.

Der fehlende Freizeitausgleich für das Wochenende ist natürlich ärgerlich und ich würde wahrscheinlich auch versuchen was geht, um den zu erhalten. Aber zumindest ist es nicht verschenkte Lebenszeit, da man (wahrscheinlich) selber schließlich etwas davon hat.

WasDennNun:

--- Zitat von: Mond6 am 30.01.2020 07:51 ---Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.

--- End quote ---
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.

Kaiser80:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 30.01.2020 08:39 ---Selbst wenn ich dann halt mal ein(!) Wochenende ggf. ohne Freizeitausgleich dort hin müsste.


--- End quote ---

Auch ich kann das Ungerechtigkeitsempfinden des TE in keinster Weise teilen. Ein WE im Jahr...
Im Zweifelsfall dauert dann die allseits beliebte Sommergrippe halt 2 Tage länger, wenn man unbedingt meint, dass man sich die Tage des WE wiederholen muss.

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