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Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
Kaiser80:
--- Zitat von: Mond6 am 30.01.2020 07:51 ---
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
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Pauschal nicht. Kommt drauf an...
Icke:
--- Zitat von: BStromberg am 30.01.2020 07:32 ---
--- Zitat von: Telefonmann am 29.01.2020 13:23 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.01.2020 13:21 ---
--- Zitat von: Telefonmann am 29.01.2020 13:18 ---Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
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Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.
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Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D
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Natürlich.
So kann man sich natürlich auch alles verbauen in seinem Betrieb bzw. in der Dienststelle!
Machen Sie das mal.
Ein halbwegs vernünftiger Chef wird es Ihnen "entsprechend" zurückzahlen.
Mal ganz allgemein und unabhängig der viel zu vagen Situationsbeschreibung:
Schon mal dran gedacht, dass eine solche Fortbildung auch nur zu 5% Ihrer persönlichen Entwicklung dienen könnte?
Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, die es mit win/win beschrieben haben.
Ich halte es für legitim, dass Sie das am WE durchaus auf Freizeitbasis machen (2 von 12 Tagen sind knapp 17% "auf Ihre Rechnung", die restlichen 83% "auf bezahlte Arbeitszeit und Konto des AG" ist fair in meinen Augen).
...und sollten Sie da so gar keine Motivation aufbringen, dann hätte ich das alles mal sauber im Vorfeld unter 4 Augen geklärt und Tacheles geredet... nicht erst, wenn der Kurs gebucht ist und Stornokosten anfallen bzw. das Fortbildungsziel durch Unwillen in Hinblick auf eine Wochenendteilnahme gefährdet ist.
Weitere Kommentare erspare ich mir.
Ich habe nur Kopfschütteln übrig für eine solche Einstellung.
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Ich meine da Ironie im Posting des Telefonmanns zu erkennen, BStromberg.
Mond6:
--- Zitat von: WasDennNun am 30.01.2020 08:52 ---
--- Zitat von: Mond6 am 30.01.2020 07:51 ---Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
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Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
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Gern:
Definition: Bildungsurlaub – Was soll das sein?
Bei dem Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, welcher zum Zweck einer beruflichen oder politischen Weiterbildung genommen werden kann. Er ist kein (!) Erholungsurlaub und wird deshalb, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, häufig auch „Bildungsfreistellung“ genannt. Prinzipiell haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings obliegt die sogenannte „Bildungshoheit“ den einzelnen Bundesländern, weshalb es hierin große Unterschiede gibt:
Bundesland Bildungsurlaubsanspruch
Baden-Württemberg 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern Kein gesetzlicher Anspruch
Berlin 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Brandenburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Bremen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hamburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hessen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Mecklenburg-Vorpommern 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Nordrhein-Westfalen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Rheinland-Pfalz 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Saarland 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Sachsen Kein gesetzlicher Anspruch
Sachsen-Anhalt 14 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Schleswig-Holstein 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Thüringen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Quelle: EF.de
Bei einer Anstellung in Teilzeit reduziert sich der jeweilige Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Wochenarbeitszeit. Lediglich in Bayern sowie Sachsen besitzen Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ihnen überhaupt kein Sonderurlaub für Weiterbildungen zusteht. Werfen Sie erst einmal einen Blick in für Sie gültige Tarif- oder Arbeitsverträge. Auch hier kann nämlich der Bildungsurlaub verankert sein.
Kaiser80:
--- Zitat von: Kaiser80 am 30.01.2020 09:00 ---
--- Zitat von: Mond6 am 30.01.2020 07:51 ---
Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
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Pauschal nicht. Kommt drauf an...
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Kaffeetassensucher:
Bildungsurlaub ist aber auch etwas anderes als die üblichen vom AG angebotenen und bezahlten Fortbildungen. Geht ja schon damit los, dass Bildungsurlaub am Stück genommen werden muss und die genannten fünf Tage maximal zwei Jahre auf 10 Tage "aufgespart" werden können, während ich hier alle paar Wochen oder Monate einen oder zwei Tage an irgendeiner Fortbildung teilnehmen könnte, wenn mein Referatsleiter zustimmt. Zudem gibt's da nur die Freistellung für diesen Zeitraum, die Weiterbildung muss hingegen selber bezahlen (soweit mir bekannt, mag sein, dass es Ausnahmen gibt).
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