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Eingruppierung

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Kaiser80:

--- Zitat von: Spid am 06.02.2020 20:07 ---Nun, es bedarf einer beträchtlichen Heraushebung aus einer Tätigkeit, die sich bereits durch besondere (beträchtliche Heraushebung) Verantwortung und herausgehobene Bedeutung aus der ohnehin verantwortungsvollen Tätigkeit einer Tätigkeit der E9b heraushebt.

--- End quote ---
Spid, du traust ner 9b zu 'nen Fachdienst bis <600 zu leiten? Von dir hätte ich dies nicht erwartet...

Spid:
Inwiefern wäre das meinen Ausführungen zu entnehmen?

noerle:
Hallo,

Kurze Nachfrage. Würde sich bei dem Teamleiter eines „Unterteams“ SGB XII in einer Abteilung (andere Teams sind z. B.  Wohngeld, Bafög, Asyl) auch ein ganzer Arbeitsvorgang aufgrund der Führung ergeben? Die Führung umfasst 3 Sachbearbeiter SGB XII. Die Leitung hat neben eigener Sachbearbeitung noch andere Tätigkeitsfelder im SGB XII, die alleine bearbeitet werden. Sowie übernimmt auch komplizierte Fälle neben der Führung und Organisation. Das Team
erbringt für die gesamte Kommune die Leistungen zum Lebensunterhalt nach den SGB XII. Wäre damit eine Bewertung als Einzelner Arbeitsvorgang und höher als EG 9b möglich?

Beste Grüße
noerle

Spid:
Worin besteht denn die Leitungsfunktion?

noerle:
Führung des SGB XII Bereiches mit den 3 Mitarbeitern. Dabei Unterstützung/ Hilfestellung bzw. Übernahme von schwierigen Fällen. Organisation des Bereiches inkl. Urlaubsgenehmigung. LOB. Mitarbeitergespräche. Vertretung vor Gericht, Widersprüche/ Klagen, Vertretung gegenüber extern z. B.  Jobcenter. Grundlegende Vorgehensweisen regeln (z. B. Richtlinien). Auswerten von Urteilen , etc.

Insgesamt ist ein Zeitanteil von ca. 15 % vorgesehen. 

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