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Tägliche Arbeitszeit
Fischer123:
schichtsystem kann man das nicht nennen...wir fangen 8.30Uhr an bis 19.15Uhr Pause45min.
In der Saison
Vertraglich sind 36h wöchentlich festgelegt- kann bis zu60h erhöht werden.
7,2h wären ja täglich bei einer 36h woche.
Ab 16. September folgt die Winterfestmachung, die sich bis ungefähr anfang November hinzieht, dabei arbeite ich ebenfalls 7,2h täglich.
Wenn alles erledigt ist bleibe ich zuhause und setze die Überstunden und den Urlaub ab.
Der Urlaub ist mit der Stadt abgesprochen.
Was meinst du mit jenseits der vereinbarten Wochenstunden??? Ich bin das ganze Jahr angestellt nicht nur Saisonal.
Spid:
Bislang hast Du uns zur Arbeitszeit nur die vertragliche Regelung 36 Wochenstunden offenbart - und nun "kann bis zu 60h erhöht werden" nachgeschoben. Es muß zwingend weitere Regelungen zur Arbeitszeit geben, ansonsten ist das geschilderte Arbeitszeitmodell so nicht durchführbar und führt u.a. zum massiven Ansammeln von Überstunden einschließlich Zuschlägen einerseits und zum Annahmeverzug des AG andererseits. Zudem haben wir uns dem Problem des Ausgleichszeitraums immer noch nur sehr begrenzt genähert.
Welche vertraglichen Regelungen wurden zur Arbeitszeit, zu Sonderformen der Arbeit und zum Ausgleich für Sonderformen der Arbeit mit welchem Wortlaut geschlossen? Welche Betriebs-/Dienstvereinbarungen existieren dazu?
Fischer123:
Bei Bedarf wird die Wöchentliche Arbeitszeit auf 60h erhöht, das heißt in der Saison.
Das ist doch richtig das Überstunden gesammelt werden die wir dann im Winter abbauen.
Was will ein Schwimmmeister im Winter im Bad ;D
"Die erhöhten Arbeitsstunden werden in den übrigen Zeiten bzw bei Schließung des Bades aufgrund von Schlechtem Wetter abgesetzt".
Mehr steht dort leider nicht
Fischer123:
Zu Sonderformen steht gar nichts...das zeigt ja dann der TVÖD auf was zu beachten ist.
Rufbereitschaft haben wir ab diesem Jahr. Aller 2 Wochen eine Woche Rufbereitschaft
Spid:
Wenn da wirklich steht, "Bei Bedarf wird die Wöchentliche Arbeitszeit auf 60h erhöht", schuldet der AG Dir für diesen Zeitraum das 1,54-fache Entgelt, dafür werden keine Überstunden aufgebaut. Wenn man die Regelung nicht von vonrherein als nichtig betrachtete - was ich tue.
Für Überstunden fallen Zuschläge -15 bzw. 30 Prozent - an. Erhältst Du die?
Gibt es eine Dienstvereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto?
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