Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tägliche Arbeitszeit
Fischer123:
Zuschläge bekommen wir gezahlt.
Die Erhöhung auf 60h sind ja unsere Stunden die wir im Winter absitzen.
Dienstvereinbarung Arbeitskonto?
sr4711:
@Fischer: Lies Spids Posts nochmal aufmerksam. Die getroffenen Regelungen sind sehr schlecht ausgestaltet - für deinen AG. Du könntest unter Umständen eine Menge Geld einfordern.
Vor allem wenn es kein Arbeitszeitkonto gibt, so wie ich deinen Versuch eines Satzes interpretiere.
Fischer123:
Ich gehe doch die Überstunden weil ich im Winter zuhause bleibe.
60h überschreite ich nicht.
Also Sind das vorgeschriebene Überstunden, die bezahlt werden müssen? Oder kann ich die dennoch absetzen?
Und ich bin immer noch nicht weiter, was meine Arbeitszeit angeht.
Es heißt meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36h.
Da kann man doch kein monatswert bilden ?? ???
Spid:
Sofern Deine Ausführungen vollständig und korrekt sind, ist die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses extrem mangelhaft. Es fallen saisonal massiv Überstunden an, die mit Zuschlägen zu vergüten sind, während der AG im Winter in Annahmeverzug gerät, soll heißen, Du baust da keine Stunden ab. Wenn dann vielleicht noch nicht einmal sauber der Urlaub ausgewiesen wurde, hast Du zudem noch einiges an Urlaub aus den Vorjahren. Ob der AG jetzt irgendwo eine Monatssollzeit nicht sachgerecht bildet, ist ein klitzekleines Problem im Vergleich dazu. Ich rate dazu, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Dir könnten sonst tausende Euro jährlich verlustig gehen.
Fischer123:
Was soll heißen das er eine monatssollzeit nicht sachgerecht bildet?
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