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Tägliche Arbeitszeit

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Isie:
Wenn du eine Wochenstundenzahl hast, brauchst du keine Monatsstundenzahl, egal, wie man sie berechnen würde. Wie lang ist der Zeitraum, in dem du gar nicht arbeitest?

Spid:

--- Zitat von: Fischer123 am 29.02.2020 14:15 ---Was soll heißen das er eine monatssollzeit nicht sachgerecht bildet?

--- End quote ---

Ich habe nicht behauptet, daß er das täte.

Fischer123:
Wenn ich eine 36h Stunden Woche habe kann er kein monatsdurchnitt errechnen was jeden Monat 156.6h wäre......das war ja meine Frage.

Ich bin dennoch das gesamte Jahr angestellt, ich geh nur nicht arbeiten weil ich mein Urlaub und meine Überstunden abbaue.


Spid:
Du baust wahrscheinlich keine Überstunden ab, sondern der AG gerät in Annahmeverzug. Zudem entstehen tatsächlich Überstunden und nicht nur Arbeitsstunden über Soll als Vorleistung. Dafür fallen zusätzlich Zuschläge - mutmaßlich 30% - an. Sollte der AG ein Monatssoll bilden, weil der Monat der Ausgleichszeitraum ist, muß er die angefallenen Arbeitsstunden, die in Vorleistung erbracht wurden, auszahlen; Überstunden entsprechend am Ende des 3. Kalendermonats nach Entstehung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Fischer123 am 29.02.2020 15:17 ---Wenn ich eine 36h Stunden Woche habe kann er kein monatsdurchnitt errechnen was jeden Monat 156.6h wäre......das war ja meine Frage.

Ich bin dennoch das gesamte Jahr angestellt, ich geh nur nicht arbeiten weil ich mein Urlaub und meine Überstunden abbaue.

--- End quote ---
Der Witz ist doch, dass wenn du eine 36h Woche hast und der AG diese ändert zu eine 60h Woche, dann sind in der 60h Woche keine Überstunden angefallen, da du ja regulär 60h arbeiten musst. Er muss dir dann auch 60h bezahlen!!

--- Zitat von: Spid am 27.02.2020 16:43 ---Wenn da wirklich steht, "Bei Bedarf wird die Wöchentliche Arbeitszeit auf 60h erhöht", schuldet der AG Dir für diesen Zeitraum das 1,54-fache Entgelt, dafür werden keine Überstunden aufgebaut.

--- End quote ---
Und wenn der AG keine Regelung im Arbeitsvertrag/Dienstvereinbarung getroffen hat, dass er deine Wochenarbeitszeit auf 0 reduzieren kann, dann kannst du im Winter zum Bad gehen, klopf klopf machen wieder nach hause gehen und dein 36h Wochenlohn verlangen, da du ja arbeiten wolltest, er dich aber nicht lässt!

Soll heißen, es scheint vertraglichen pfusch bei euch zu geben, bzgl. dessen worüber ihr euch eigentlich einig seit.
Gewollt ist ja wohl eine durchgängige 36h Woche, mit angeordneten Überstunden im Sommer (die dann entsprechend höher vergütet werden müssten)  und einem angeordneten Überstundenabbau im Winter.

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