Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeiterfassung nicht korrekt
Spid:
Derjenige gibt wohl hunderte von Stundenzetteln pro Monat ein - und Wochenfeiertage gibt es ja nur eine Handvoll. Selbst bei umfangreichen Stichprobenkontrollen ist das nichts, was bei einem einzelnen AN innert zweier Jahre auffallen müßte.
backslash:
Wer hat das jetzt verpennt? Beide? Dem einen Vorteil dem anderen Nachteil.
Die Antwort haben wir ja trotzdem schon, was hier noch möglich ist. Der freundliche "Spid" hat die Antwort gegeben. TVöD §37 Abs. 1
Das mag von Seitens des AG nicht wirklich korrekt sein. Er hat es vielleicht gemerkt, wohl oder übel so belassen. Sein Vorteil. Der AN hat es nicht gemerkt. Ist ja für ihn nachteilig gewesen. Künftig Zeitnachweise vom Vormonat verlangen und prüfen.
backslash:
--- Zitat von: Spid am 09.03.2020 10:22 ---Derjenige gibt wohl hunderte von Stundenzetteln pro Monat ein - und Wochenfeiertage gibt es ja nur eine Handvoll. Selbst bei umfangreichen Stichprobenkontrollen ist das nichts, was bei einem einzelnen AN innert zweier Jahre auffallen müßte.
--- End quote ---
Ja, mag sein. In vielen Unternehmen folgen Auswertungen, was erfasst wurde ins System. Fehler machen wohl alle mal. Zur Kontrolle die Auswertungen an die MA zur Prüfung und ggf. korrigieren. Wenn dann was verpasst wird, dann ist das so.
Kaiser80:
--- Zitat von: Kryne am 09.03.2020 10:10 ---
Für mich ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des AG und wirklich einfach nur hinterlistig. Spitze Zungen würden jetzt behaupten, dass der AG das Verfahren absichtlich undurchsichtig gestaltet, um daraus einen Vorteil zu ziehen.
--- End quote ---
Die von dir ins Spiel gebrachte Zunge würde das ja Betrug nennen.
Können wir den Fall mal durchspielen?
Es wurde durch den AG a) bewusst b) unbewusst unterlassen den AN über (Nebenpflicht aus dem AV?) die korrekte Führung des Arbeitszeitnachweises zu unterrichten. Wie verhält es sich mit dem für den AN entstandenen Schaden (=Minusstunden/Entgelt)? Gibt es überhaupt eine möglichkeit §37TVÖD "auszuhebeln"?
Spid:
Wo läge die Täuschung? Die kriegen wir nur in den Sachverhalt, wenn
a) dem AN eine Abrechnung ausgehändigt worden wäre, die die entsprechenden Stunden berücksichtigt, diese aber nicht berücksichtigt werden,
b) der AG dem AN den Eindruck vermittelt hätte, ihm stünden für Wochenfeiertage keine Stunden zu oder
c) der AG dem AN das Ausfüllen des Formulars falsch erklärt hätte.
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