Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 09.03.2020 17:06 ---Ausweislich der Sachverhaltsschilderung ging es ja dabei nicht um eine andere auszuübende Tätigkeit, sondern um eine Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit.
--- End quote ---
Ein Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit braucht niemand nachzufragen, da man ja eingruppiert ist.
Also das wäre dann eine Humbug Frage an die PA oder aber die Frage nach übertariflicher Bezahlung.
Und in beiden Fällen wäre weiterhin die Antwortsbegründung der PA Humbug und Bullshit.
Also gehe ich davon aus, dass es um eine Höhergruppierung ging und ob und wie man eine machen kann, um den MA halten zu können.
Und da ist weiterhin die Antwort: Geht nichts - da kein Studium - Humbug und Bullshit.
Geht schon, aber eben nur via Änderung der Tätigkeiten.
Spid:
Der TE schilderte explizit: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
socke:
... muss fuer diese neuen Taetigkeiten mit entsprechender Eingruppierung auch eine Stelle da sein? Ich habe langsam das Gefuehl, dass der Plan ist, die eigentliche E13 Stelle jemand anderen geben zu wollen und ich mich billig verkauft habe ...
Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn der AG eine auszuübende Tätigkeit überträgt, die zu Deiner Eingruppierung in E13 führt, bist Du in E13 eingruppiert und entsprechend zu entgelten. Möglicherweise wird der AG keine solche Tätigkeiten übertragen, wenn ihm keine entsprechende Stelle zur Verfügung steht. Bei Dir würde die Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllt, aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person ohnehin zur Eingruppierung in E12 führen. Wenn Dir keine höherwertige Tätigkeit übertragen wird, besteht auch kein Anlass dazu, sie auszuüben.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 09.03.2020 17:31 ---Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
--- End quote ---
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.
Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!
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