Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG

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WasDennNun:

--- Zitat von: socke am 09.03.2020 20:03 ---... muss fuer diese neuen Taetigkeiten mit entsprechender Eingruppierung auch eine Stelle da sein? Ich habe langsam das Gefuehl, dass der Plan ist, die eigentliche E13 Stelle jemand anderen geben zu wollen und ich mich billig verkauft habe ...

--- End quote ---
Fange an Bewerbungen zu schreiben und informiere deinen Ag darüber, dass du frei nimmst für VGs.
Vielleicht merken die dann was.

Bastel:
Und fordere ein Zwischenzeugnis dafür an...

Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.03.2020 08:25 ---
--- Zitat von: Spid am 09.03.2020 17:31 ---Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.

--- End quote ---
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.
--- End quote ---

Der TE hat doch ausgeführt, daß es im Gespräch nicht um neue Tätigkeiten ging. Warum sollte die PA Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.


--- Zitat ---Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!

--- End quote ---

Warum sollte er keinen Antrag stellen können?

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 13.03.2020 09:53 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.03.2020 08:25 ---
--- Zitat von: Spid am 09.03.2020 17:31 ---Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.

--- End quote ---
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.
--- End quote ---

Der TE hat doch ausgeführt, daß es im Gespräch nicht um neue Tätigkeiten ging. Warum sollte die PA Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.


--- Zitat ---Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!

--- End quote ---

Warum sollte er keinen Antrag stellen können?

--- End quote ---
Weil es einen solchen Antrag nicht gibt.

Und der TE hat ausgeführt, dass es nicht um seinen neue Stelle ging, sondern um Höhergruppierung "sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten".
Das schließt nicht aus, dass eine Erweiterung der bestehende Tätigkeit angeboten werden könnte, damit diese zu einer HG führt.
Aber auch dieses wurde entweder nicht berücksichtigt und/oder die Möglichkeit verneint wg. keine Studium.

Spid:
Was für einen Antrag soll es nicht geben? Es geht hier ja schließlich nicht um das Binnenverhältnis AN-AG, sondern um zwei organisatorische Einheiten des AG, die miteinander agieren - und wie der AG die Zusammenarbeit seiner Organisationseinheiten organisiert, liegt in dessen Organisationsermessen.

Ob derlei angeboten werden könnte, kann dahingestellt bleiben - denn darum ging es ja ausweislich der Sachverhaltsschilderung nicht.

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