Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall
Spid:
Ich halte mindestens grob fahrlässige Untreue sehr wohl für ein Problem.
Isie:
Es gibt nun einmal Situationen, in denen man sich nicht an den Wortlaut einer Vorschrift klammert, wobei es hier ja noch nicht einmal der Wortlaut der Vorschrift wäre, sondern nur eine Auslegung.
Seit Inkrafttreten des § 616 BGB, dessen Anwendungsfälle möglicherweise abschließend in § 29 Abs. 1 und 2 TVöD/TV-L geregelt sind, dürfte sich auch die Rechtsmeinung über die Anwendungsfälle verändert haben. Warum sollte man also nicht die Vorschrift des Abs. 3 Satz 1 für weitere Anwendungsfälle nutzen.
Spid:
Weil sie in Abs. 1 abschließend geregelt sind - wie in Abs. 1 ja auch eindeutig selbst normiert. Den TVP steht es im übrigen frei, die abschließende Aufzählung in Abs. 1 zu erweitern, zu kürzen oder anderweitig zu ändern, um solchen Änderungen Rechnung zu tragen. Solange sie es nicht tun, bleibt es dabei.
jenna11:
--- Zitat von: Texter am 14.03.2020 17:32 ---Die kinderlosen Beschäftigten bedanken sich sicher, wenn Andere nun drei Wochen unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt werden.
--- End quote ---
Ich bin auch kinderlos.....da sollten sich die kinderlosen solidarisch zeigen.
Das ist wieder typisch deutsch.....genau wie bei Sky rummotzen weil die ja jetzt keinen Fußball
übertragen!
Echt ätzend!
Texter:
In Usbekistan wird noch gespielt. Das wird man dann doch wohl zeigen können!11!
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