Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall
Spid:
Das führt aber nicht zum Annahmeverzug.
Schokobon:
Führt es zu einem Umstand aus dem sich eine bezahlte Freistellung über die Dauer der KITA-Schließung ableiten lässt?
Max:
Die Organisation des Privatlebens obliegt einem schon noch selbst.
Spid:
--- Zitat von: Schokobon am 16.03.2020 15:21 ---Führt es zu einem Umstand aus dem sich eine bezahlte Freistellung über die Dauer der KITA-Schließung ableiten lässt?
--- End quote ---
Wenn der Betreuungsvertrag an das Dienstverhältnis zur Stadt geknüpft ist, könnte man etwas über §273 Abs. 1 BGB konstruieren - aber auch nur dann, wenn die Gebührensatzung auch bei Schließung der Kita weiterhin zur Gebührenpflichtigkeit führt.
Schokobon:
Die Gebührensatzung sagt:
--- Zitat ---§ 7 Grundsätze und Maßstab der Gebührenerhebung
(1) Für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Verpflegung sind Gebühren
gemäß der Anlage ‚Gebührenverzeichnis’ zu entrichten. Die Gebühr ist eine Beteiligung an
den gesamten jährlichen Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Aus diesem Grund
ist sie auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung und bei längerem Fehlen
des Kindes immer für den vollen Monat im Voraus zu entrichten. Ein Wechsel der
Einrichtung unterbricht die Gebührenpflicht nicht.
--- End quote ---
Betreuungsvertrag liegt mir aktuell nicht vor; wir gehen aber mal von einer Verknüpfung aus.
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