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Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall
Lio1896:
Die Situation ist an Peinlichkeit gar nicht mehr zu überbieten. Die Beamten bekommen für die Betreuung Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge und bei Angestellten geht's nicht. Homeoffice fällt bei Kundenkontakt und Personenbezogenen Daten vollkommen aus.
Soviel zu Themen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lächerlich einfach nur noch lächerlich. Jedes Unternehmen schickt seine Mitarbeiter in Home Office obwohl nicht mal Verdachtsfälle bestehen, bei denen geht das, die machen Lohnfortzahlung und holen es sich vom Staat wieder.
Im ÖD kannst du als Angestellter zu sehen wie du das geregelt bekommst.
Und die kinderlose Fraktion erzählt hier auch so ein Blödsinn.. ja dann müssen wir deren Arbeit noch mitmachen blah bläh blupp, schämt euch einfach.
Lars73:
"Jedes Unternehmen schickt seine Mitarbeiter in Home Office obwohl nicht mal Verdachtsfälle bestehen, bei denen geht das, die machen Lohnfortzahlung und holen es sich vom Staat wieder."
Jedes Unternehmen? Offen gesagt sehe ich noch viele Arbeitnehmer die ganz normal arbeiten müssen.
Wie holt man sich die Lohnfortzahlung vom Staat wieder?
Spid:
--- Zitat von: Schokobon am 16.03.2020 15:37 ---Die Gebührensatzung sagt:
--- Zitat ---§ 7 Grundsätze und Maßstab der Gebührenerhebung
(1) Für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Verpflegung sind Gebühren
gemäß der Anlage ‚Gebührenverzeichnis’ zu entrichten. Die Gebühr ist eine Beteiligung an
den gesamten jährlichen Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Aus diesem Grund
ist sie auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung und bei längerem Fehlen
des Kindes immer für den vollen Monat im Voraus zu entrichten. Ein Wechsel der
Einrichtung unterbricht die Gebührenpflicht nicht.
--- End quote ---
Betreuungsvertrag liegt mir aktuell nicht vor; wir gehen aber mal von einer Verknüpfung aus.
--- End quote ---
Dann käme möglicherweise eine berechtigte Leistungsverweigerung nach der genannten Norm infrage, der Vergütungsanspruch käme dann über §615 BGB. Stünde aber wacklig und ohne mir bekannte Kommentierung oder relevante Rechtsprechung. Wäre also eher was, um den AG unter Druck zu setzen, um mit ihm zu einer Einigung zu kommen.
Lio1896:
Dann geh mal zu den Global Playern in Niedersachsen und frag mal nach wie viele Mitarbeiter von denen die Kinder haben nicht im Homeoffice arbeiten. Ich rede hier nicht von Maler Schulze mit seinem Drei Mann Betrieb.
WasDennNun:
Und ich frage mich, wie viel Menschen in so einer Situation AU schreiben (äh telefonieren) lassen, weil sie urplötzlich psychosomatisch die Anzeichen von Corona entwickeln.
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