Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kinderbetreuung in Zeiten von Corona / Schul- Kigaausfall
DiVO:
--- Zitat von: Lars73 am 16.03.2020 15:48 ---"Jedes Unternehmen schickt seine Mitarbeiter in Home Office obwohl nicht mal Verdachtsfälle bestehen, bei denen geht das, die machen Lohnfortzahlung und holen es sich vom Staat wieder."
Jedes Unternehmen? Offen gesagt sehe ich noch viele Arbeitnehmer die ganz normal arbeiten müssen.
--- End quote ---
Joah. Meine Frau ist seit Freitag offiziell ins Home Office geschickt von ihrem Arbeitgeber (Industrie), um möglichst wenig Kontakt mit anderen zu haben und sich nicht anzustecken. Ich (ÖD) muss weiterhin an die Arbeit und bringe ihr jetzt die Viren quasi frei Haus.
Organisator:
--- Zitat von: Lio1896 am 16.03.2020 15:45 ---Im ÖD kannst du als Angestellter zu sehen wie du das geregelt bekommst.
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In der Pauschalität schlicht falsch. Ich kenne Behörden, die machen dabei zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten keinen Unterschied..
Isie:
--- Zitat von: Lars73 am 16.03.2020 11:47 ---@Isie
Wobei es zumindest eine Mindermeinung gibt die Spielraum erzeugen würde (Burger, TVöD – TV-L, 2020). Wenn man nun in der Eile nur einen Kommentar heranzieht wird man kaum von grober Fahrlässigkeit sprechen können...
Für den Bund bin ich einigermaßen optimistisch, dass es noch eine übertarifliche Regelung analog zu Hochwasser- und Schneekatastrophen geben wird.
--- End quote ---
Ich halte es auch für abwegig, die Anwendung der Vorschrift als grobe Fahrlässigkeit zu betrachten. Dann hat man eben die anderen Kommentare nicht zur Hand gehabt.
Spid:
Wenn es so war - der Burger führt nunmal zurecht eher ein Schattendasein, insbesondere die Bearbeitungen durch Nollert-Borasio sind ja, was ihr Überdauern angeht, auch eher von minderer Güte.
inter omnes:
--- Zitat von: Isie am 16.03.2020 16:07 ---Ich halte es auch für abwegig, die Anwendung der Vorschrift als grobe Fahrlässigkeit zu betrachten. Dann hat man eben die anderen Kommentare nicht zur Hand gehabt.
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Kommentare sind auch "nur" - mal mehr, mal weniger - gut argumentierte Rechtsmeinungen. Wenn es keine entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, lässt sich vieles vertreten.
Eine grobe Fahrlässigkeit - ja selbst mittlere Fahrlässigkeit - kann ich im vorliegenden Beispielsfall nicht erkennen.
Ganz davon zu schweigen, dass der Straftatbestand der Untreue ein Vorsatzdelikt ist.
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