Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona: Wie hält es Eure Behörde damit?
Spid:
Grundsätzlich ist das eine Frage der inneren Organisation des AG.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 31.03.2020 08:32 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 31.03.2020 07:02 ---Wenn zwei absolut unterschiedliche Tätigkeiten in der gleichen EG sind, kann dann subalternen Führungspersonal eine solche Tätigkeitsänderung anweisen?
--- End quote ---
Nein, eher die Aufgaben konkretisieren.
--- Zitat von: WasDennNun am 31.03.2020 07:02 ---Ergänzend:
Darf subalternes Führungspersonal niedrigwertige Aufgaben übertragen, sofern dadurch nicht die Eingruppierung betroffen ist (z.B. weil diese Aufgaben für die Eingruppierung wegen der Zeitanteile unbeachtlich ist)?
--- End quote ---
dito
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Das heißt, das diese Führungskräfte mir keine neuen Aufgaben zuweisen darf?
--- Zitat von: Spid am 31.03.2020 08:51 ---Grundsätzlich ist das eine Frage der inneren Organisation des AG.
--- End quote ---
Oder heißt obiges, dass wenn die innere Organisation des AGs dem subalternen Führungspersonal das Recht zugesteht jemanden neue Aufgaben zuzuweisen, dann darf er das, sonst nicht?
Und wenn er kraft der inneren Organisation es darf, dürfte er dann jemanden der bisher eine einzige EG3wertige Aufgabe hat, diese um 20% Zeitanteil kürzen und eine neue EGx wertige übertragen, die diese 20% ausfüllt.
Und dann wäre egal ob x größer oder kleiner 3 ist?
(Natürlich nur, wenn dadurch nicht die Eingruppierung des MA verändert wird)
Spid:
Das hängt - wie schon ausgeführt - von der inneren Organisation des AG ab. Es gibt AG, bei denen ist sogar das Recht, namens des AG Arbeitsverträge zu schließen und zu ändern, sehr weit delegiert. Bei der Masse der AG im öD sieht die innere Organisation aber lediglich vor, daß subalternes Führungspersonal lediglich die auszuübende Tätigkeit mit Leben füllt - zumindest geht das BAG in seiner Rechtsprechung davon aus und es entspricht auch meiner Erfahrung.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 31.03.2020 10:36 ---Das heißt, das diese Führungskräfte mir keine neuen Aufgaben zuweisen darf?
--- End quote ---
Das kommt auf deine Tätigkeitsdarstellung und deren Detailliertheit ab. Wenn die Arbeitsvorgänge nur grob beschrieben sind, hat die Führungskraft mehr Möglichkeiten diese mit Leben zu füllen, als bei einem hohen Detaillierungsgrad.
Z.B. Fahrdienst
Die kann den Transport von Personen und Sachen sowie die Fahrzeugpflege beinhalten. Alternativ könnte es auch begrenzt sein auf den Transport nur einer Person.
oat98:
Hallo zusammen,
bei uns sind seit gestern wieder alle im Büro im Dienst. Abstandsregeln usw. sollen natürlich beachtet werden.
Nun ist es wohl so, dass nicht gewollt ist, dass Büros mit zwei oder mehr Personen besetzt sind. Offiziell haben wir da noch nichts gehört, kommt aber evtl. noch.
Nun hat unser Vorgesetzter angeregt, dass wir uns mal Gedanken über Home-Office machen sollten. Weiß jemand, ob ich dazu gezwungen werden kann und ob ich mir dann die technischen Voraussetzungen selber anschaffen muss (bräuchte einen neuen Laptop)?
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