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[BW] Fünftelsregelung Steuer - Rückzahlung abgesenkte Eingangsbesoldung
DJ:
--- Zitat von: jörg24 am 05.04.2020 14:01 ---
--- Zitat von: DJ am 04.04.2020 22:55 ---Wenn das aber tatsächlich so wäre, würde uns ein erheblicher steuerlicher Nachteil entstehen!
Denn hätten wir die Nachzahlung als reguläres Einkommen bekommen (also bei mir z.B. nicht die abgesenkte Eingangsbesoldung von damals 2900 € monatlich, sondern die regulären 3200 € monatlich), dann wäre uns ja nicht in der Summe fast 1400 € steuerlicher Verlust entstanden!
Die Absenkung der Eingangsbesoldung war ja verfassungswidrig, und wurde deswegen nachträglich erstattet. Da kann ich ja wirklich gar nichts dafür, dass das Land BW das vergeigt hat. Ich muss aber trotzdem deswegen steuerlich tiefer in die Tasche greifen?
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So ist es. Die Fünftelregelung wirkt in so einem Fall nicht steuermildernd. Das LBV gibt das ja in seinem Schreiben mehr oder weniger selbst zu. Es entsteht somit ein steuerlicher Nachteil, der nicht durch die Steuererklärung behoben wird, wie viele irrtümlicherweise glauben. Dieses Schaden müsste man theoretisch geltend machen. Es gibt schon einige Urteile, die in einer ähnlichen Konstellation den Arbeitgeber verpflichtet haben den Schaden zu übernehmen. Ob das bei der Konstellation Dienstherr - Beamter gilt, ist mir nicht bekannt.
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Daher finde ich Ihren Beitrag hier interessant: Haben Sie da evtl. sogar noch Links oder ähnliches, wo man das nachlesen könnte? Konstellation Dienstherr - Beamter wäre dann natürlich noch abzuklären, wie das da dann aussieht.
WasDennNun:
--- Zitat von: DJ am 05.04.2020 21:00 ---Zurück zum eigentlichen Thema: Für meinen Teil wäre jetzt zumindest geklärt, warum die Besteuerung der Nachzahlung so hoch ist. Interessant wäre für mich abschließend noch die Frage, ob das Land mit dieser Art der Nachzahlung nicht (erneut) gegen geltendes Recht verstößt, da mir ein erheblicher steuerlicher Nachteil entsteht, der sonst nicht entstanden wäre?
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Ist er wirklich erheblich?
Haben sie mal wirklich durchgerechnet, was sie bezahlt hätten, wenn sie im jeweiligen Jahr das Einkommen bekommen hätten und was sie jetzt bezahlen?
(Da gibt es auch Rechner im Internet, die einen das ermöglichen)
Es ist tatsächlich so, dass einige durch diese Art der Auszahlung sogar mehr Geld bekommen, als wenn die Steuererklärungen rückwirkend korrigiert werden würden.
2strong:
--- Zitat von: DJ am 05.04.2020 21:00 ---Zurück zum eigentlichen Thema: Für meinen Teil wäre jetzt zumindest geklärt, warum die Besteuerung der Nachzahlung so hoch ist. Interessant wäre für mich abschließend noch die Frage, ob das Land mit dieser Art der Nachzahlung nicht (erneut) gegen geltendes Recht verstößt, da mir ein erheblicher steuerlicher Nachteil entsteht, der sonst nicht entstanden wäre?
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Meine Einschätzung des Berufsstands wird vorliegend leider wieder bestätigt:
Das Land leistet eine Nachzahlung. Für die Erklärung der persönlichen Einkommensteuersituation ist der Begünstigte selbst verantwortlich. Darauf habe ich auf Seite 1 dieser Diskussion mit dem Fewerbesteuerbeispiel hinweisen wollen.
Durch Erklärung ggü. dem Finanzamt und Darlegung der Verteilung der Nachzahlungsteilbeträge auf die Steuerjahre beantragt man die nachträgliche Änderung der Steuerbescheide und profitiert dann rückwirkend von der progressiv jeweils niedrigeren Belastung.
WasDennNun:
--- Zitat von: 2strong am 05.04.2020 21:53 ---Durch Erklärung ggü. dem Finanzamt und Darlegung der Verteilung der Nachzahlungsteilbeträge auf die Steuerjahre beantragt man die nachträgliche Änderung der Steuerbescheide und profitiert dann rückwirkend von der progressiv jeweils niedrigeren Belastung.
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Sofern sie denn tatsächlich in der Summe niedriger ist.
2strong:
Mit A 12 sollte er noch knapp drunter liegen.
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