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[BW] Fünftelsregelung Steuer - Rückzahlung abgesenkte Eingangsbesoldung
2strong:
--- Zitat von: Pepper2012 am 06.04.2020 07:12 ---Hier handelt es sich aber um einen "sonstigen Bezug", keinen "laufenden Arbeitslohn". Die Versteuerung erfolgt zwingend (!) bei Zufluss im Jahr 2019. Eine Änderung der alten Bescheide für 2016, 2017 und 2018 scheidet definitiv aus.
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Merci!
jörg24:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2020 08:50 ---
--- Zitat von: 2strong am 05.04.2020 22:28 ---Mit A 12 sollte er noch knapp drunter liegen.
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BTW: Man nicht seine Steuererklärung als vorläufig deklarieren lassen können, das wird doch vom FA bei anderen laufenden Verfahren auch (automatisch) gemacht und man erhält, dann Jahre später entsprechende einen korrigierte Erklärung, inkl. Nachzahlung etc.
(Habe letztens plötzlich Geld vom FA bekommen, weil die Anrechnung meiner Arztrechnung neu berechnet wurde)
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Das Finanzamt wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Fünftelregelung anwenden. Sie ist ja für solche Fälle vom Gesetzgeber geschaffen worden. Sie wird es allerdings @DJ nichts bringen. Das Problem in seinem Fall ist, dass er aufgrund der Steuerprogression mehr Steuerabzüge hat als, wenn die Abkürzung seiner Besoldung nicht stattfgefunden hätte.
jörg24:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2020 08:50 ---
--- Zitat von: 2strong am 05.04.2020 22:28 ---Mit A 12 sollte er noch knapp drunter liegen.
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@DJ
Haben sie wirklich mal durchgerechnet wie hoch der Steuerliche Nachteil bei ihnen war? Die 1400€ sind auf alle Fälle falsch! Es dürften eher 140€ sein.
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Das würde mich auch interessieren. Haben Sie die Berechnung selbst gemacht oder war ein Steuerberater involviert?
WasDennNun:
--- Zitat von: jörg24 am 06.04.2020 11:51 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2020 08:50 ---
--- Zitat von: 2strong am 05.04.2020 22:28 ---Mit A 12 sollte er noch knapp drunter liegen.
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BTW: Man nicht seine Steuererklärung als vorläufig deklarieren lassen können, das wird doch vom FA bei anderen laufenden Verfahren auch (automatisch) gemacht und man erhält, dann Jahre später entsprechende einen korrigierte Erklärung, inkl. Nachzahlung etc.
(Habe letztens plötzlich Geld vom FA bekommen, weil die Anrechnung meiner Arztrechnung neu berechnet wurde)
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Das Finanzamt wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Fünftelregelung anwenden. Sie ist ja für solche Fälle vom Gesetzgeber geschaffen worden. Sie wird es allerdings @DJ nichts bringen. Das Problem in seinem Fall ist, dass er aufgrund der Steuerprogression mehr Steuerabzüge hat als, wenn die Abkürzung seiner Besoldung nicht stattfgefunden hätte.
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Sie wird @DJ mit Sicherheit eher was bringen, als wenn die fünftelregelung nicht angewendet wird!
Und wenn man es sich genau anschaut, dann kann er sogar besser da stehen als wenn er das Geld jährlich erhalten hätte.
Wenn man das Geld von 4 Jahren jährlich verteilt ( sagen wir mal 10.000€) sind das eine Erhöhung von 2500€ pro Jahr bzgl. der Progression.
so sind es nur 2000€ bzgl. der Progression.
Pepper2012:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2020 08:50 ---BTW: Man nicht seine Steuererklärung als vorläufig deklarieren lassen können, das wird doch vom FA bei anderen laufenden Verfahren auch (automatisch) gemacht und man erhält, dann Jahre später entsprechende einen korrigierte Erklärung, inkl. Nachzahlung etc.
(Habe letztens plötzlich Geld vom FA bekommen, weil die Anrechnung meiner Arztrechnung neu berechnet wurde)
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Nochmal: Die Versteuerung in 2019 ist materiell-rechtlich nicht falsch, sondern richtig! Insoweit würde eine Vorläufigkeit nichts bringen. Das sieht man auch daran, dass der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen der Jahre 2016, 2017 und 2018 nicht ändert, sondern die Nachzahlung in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2019 aufgenommen hat.
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