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Kinderbetreuung

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Wasserkopp:
Ich sehe es auch so,  dass Kinderbetreuung ein privates Problem ist.

Aktuell sind viele öffentliche Arbeitgeber sehr kulant, aber am Ende ist doch die Frage: Warum wollen wir, dass die Arbeitgeber unser Privatleben geregelt bekommen.

Daher haben meine Frau und ich unser Leben so kalkuliert, dass ein Einkommen reicht und wenn es passt, dass der andere arbeitet und wenn nicht, dann nicht (so wie aktuell).

gerzeb:
Bei uns ist es so geregelt, dass (wo möglich)Homeoffice angeboten wird, zusätzlich kann man sich für 10 Arbeitsage bezahlt freistellen lassen zwecks Kinderbetreuung. Ebenso wurden die Kernarbeitszeiten komplett aufgehoben.


--- Zitat von: Kryne am 15.04.2020 23:07 ---

Ganz ehrlich... über sowas sollte bzw. muss man sich Gedanken BEVOR man Kinder in die Welt setzt. Wenn man einen Lebensstandard hat, der 100% Gehalt jeden Monat ohne Rücklagenbildung erfordert, dann darf man kein Kind bekommen. Es kann immer dazu kommen, dass die Kita mal für ein paar Wochen oder gar Monate zu macht und für so einen Fall muss man sich eben was überlegen. Das kann man jetzt mögen oder nicht.


--- End quote ---

Da bin ich, als Betroffener von 2 Kindern, vollkommen bei dir! Man muss sich im Vorfeld Gedanken machen und jedes erdenkliche Szenario durchspielen. Wenn man das nicht macht könnte es zu Problemen führen, so wie es nun viele haben. Natürlich spielt der AG in so einer Situation auch eine Rolle, wie kulant dieser die vorhandenen Regelungen aufweicht, wie z.B. die Aufhebung der Kernarbeitszeit o. ä. Dennoch bin ich der Meinung, dass man nach Geburt von Kindern sowieso nur mit einem Gehalt den Lebensstandard planen sollte. So haben es meine Frau und ich jedenfalls gemacht.


--- Zitat von: tiger am 15.04.2020 21:04 ---Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

@Spid, es mir ehrlich gesagt total egal ob RA oder nicht. Nur was passiert mit einem 4-jährigen Kind? Der Staat sollte sich schnellstens was einfallen lassen. Und sicherlich nicht ala 67% oder so einen Schrott.

Ich habe einen RA auf einen KITA Platz! Muss man diesen dann einklagen bzw. das "verlorene" Geld?

--- End quote ---

Wie gesagt bin ich als Vater von 2 Kita Kindern selber betroffen, dennoch finde ich es richtig das die Kitas geschlossen bleiben! Was bringt es, wenn sich die Kinder dann potenziell gegenseitig und dadurch auch das Umfeld anstecken? Sorry, aber sowas ist für mich vollkommen unverständlich... Als Eltern sollte man doch zusehen, wie man sein Kind bestmöglichst beschützen kann?!

Kat:

--- Zitat von: 2strong am 16.04.2020 00:02 ---Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

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Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kat am 16.04.2020 07:00 ---
--- Zitat von: 2strong am 16.04.2020 00:02 ---Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

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Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.

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Nein, muss man nicht. Oder macht man plötzlich 18h pro Tag? Oder arbeitet plötzlich doppelt so schnell?

Kaiser80:

--- Zitat von: Spid am 15.04.2020 20:53 ---Wobei es keinen Rechtsanspruch gegen den AG gibt, daß dieser sich überhaupt der privaten Probleme der AN annimmt. Es handelt sich jedenfalls um ein großzügiges Entgegenkommen.

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Völlig klar. Ü-Std oder gar Gleitzeitabbau bei bestehenden Dienstvereinbarungen oder Verzicht auf AU Bescheinigung sind ja auch ein Entgegenkommen des AN. Es ist aus AN, auch ohne betreuungspflichtige Kinder, und AG Sicht halt 'ne außergewöhnliche Situation die individueller Lösungen vor Ort bedarf.

Edit: Insofern begrüße ich, wie bereits erwähnt, den VKA Beschluss vom 16.03. und die Umsetzung seitens des KAV NW (-> übertarifliche Lösung zu §29 Abs.3 TVÖD).

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