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Kinderbetreuung

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Kaiser80:

--- Zitat von: Kryne am 15.04.2020 23:07 ---
Den Arbeitgeber mit falschen Krankmeldungen betrügen kann auch nicht die Lösung sein.


--- End quote ---
Dieser Betrug findet, wie ich bereits in einem andern Thread erwähnt, leider beidseitig statt. Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen, möglichkeiten zur Abstandswahrung(Großraumbüros, möglichkeiten mobiles Arbeiten), Arbeitsschutz oder Hygienevorschriften einzuhalten. Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt.   

Schmitti:

--- Zitat von: Kaiser80 am 16.04.2020 07:10 ---Einige AG sind nämlich schlicht nicht in der Lage/Willens Risikogruppen freizustellen...
Da wurde schon einigen Mitarbeitern der Gang/Anruf zum Doc nahegelegt
--- End quote ---
Hat mein AG auch gemacht, aus einem bestimmten Grund: Wie definiert sich denn überhaupt die Zugehörigkeit zur Risikogruppe?
Für die einen ist es ab 50, für andere ab 60, für manche "mit Vorerkrankung", für andere "mit Vorerkrankungen", die Bausteine wild zusammengewürfelt, und am Ende weiß der Mitarbeiter selber nicht mehr, ob er zu irgendeiner Risikogruppe gehört oder nicht.
Hat allerdings auch nicht in allen Fällen was genutzt, denn auch nicht alle Docs sehen sich imstande, einen Risikogruppenfall zu bescheinigen.  ::)

Spid:
Woraus leitet sich ab, daß der AG irgendwelche diffusen „Risikogruppen“ anders behandeln müsse? Aus der Fürsorgepflicht jedenfalls nicht, da das Infektionsrisiko zum normalen Lebensrisiko gehört.

Schmitti:
Aus gar nix natürlich. D.h. nur aus dem politischen Willen, hinterher sagen zu können, man habe alles gemacht, um das Personal zu schützen. Nix rechtlich belastbares.
Wie so manches, was die öffentliche Hand rund um COVID-19 so treibt.

Kaiser80:

--- Zitat von: Schmitti am 16.04.2020 09:22 ---Aus gar nix natürlich. D.h. nur aus dem politischen Willen, hinterher sagen zu können, man habe alles gemacht, um das Personal zu schützen. Nix rechtlich belastbares.
Wie so manches, was die öffentliche Hand rund um COVID-19 so treibt.

--- End quote ---
Na ja, ob derzeit alle AG im ÖD in der Lage sind ein belastbare Beurteilung der Arbeitsbedingungen abzugeben? Ausschließlich rein politischer Wille ist das nicht.
Das Leistungsverweigerungsrecht kann unter Umständen in Betracht kommen, gerade dann, wenn durch die Art der Arbeit ein Kontakt mit Infizierten sehr wahrscheinlich ist und mögliche und zumutbare Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber nicht ergriffen werden oder nicht ausreichend sind.

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