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Kinderbetreuung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 16.04.2020 10:15 ---Oder die Schlagzeile: "Überaltete Verwaltung besteht nur aus Risikogruppe: Sämtliche Verwaltungsleistungen eingestellt"

--- End quote ---
Halt, nein nicht sämtliche Verwaltungsleistungen! Die jungen Auszubildenden bearbeiten weiter die Strafzettel der Ordnungsämter. ;D

WasDennNun:

--- Zitat von: Schmitti am 16.04.2020 10:21 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.04.2020 10:09 ---Tja, da gibt es halt AG, die haben keinen Bock auf die Schlagzeile:
Mitarbeiter hat sich im Büro angesteckt und ist verstorben, weil er (61J) trotz Asthma kein Homeoffice machen durfte.
--- End quote ---
Und bei anderen AG sitzen gleichzeitig schon die 50jährigen bei vollen Bezügen nicht im publikumsgesperrten Rathaus, sondern ohne Arbeitsleistung daheim auf dem Sofa,

--- End quote ---
und die ganz klugen AGs stellen es den AN frei, ob er im publikumsgesperrten Rathaus, arbeite geht, oder sein Zeitkonto negativ belastet, gleichzeitig stellt der AG sicher, dass man zwischen 4-22Uhr seinen Arbeitsplatz erreichen kann und überlässt den Rest die Findigkeit und Absprachen der einzelnen Teams. ::)

Da können dann nämlich die Menschen mit Kinderbetreuung sich privat auch entsprechend gegenseitig organisieren.

Spid:
Zwischen 6 und 21 Uhr wäre schlauer.

Schmitti:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.04.2020 10:31 ---und die ganz klugen AGs stellen es den AN frei, ob er im publikumsgesperrten Rathaus, arbeite geht, oder sein Zeitkonto negativ belastet, gleichzeitig stellt der AG sicher, dass man zwischen 4-22Uhr seinen Arbeitsplatz erreichen kann und überlässt den Rest die Findigkeit und Absprachen der einzelnen Teams. ::)
Da können dann nämlich die Menschen mit Kinderbetreuung sich privat auch entsprechend gegenseitig organisieren.

--- End quote ---
Dieses Forum existiert in weiten Teilen dadurch, dass a) im öD nicht viele AGs ganz klug sind, b) viele AN mit selbst organisieren etwas überfordert sind und c) Findigkeiten und Absprachen nur bedingt funktionieren ;-)

mj23:

--- Zitat von: tiger am 15.04.2020 21:04 ---Was ist bei keine großartigen Ü-Stunden? Homeoffice (will man nicht von AG-Seite...) nicht möglich. Soll man sich krank schreiben lassen am Ende? Soll man das Kind mit auf Arbeit nehmen?

--- End quote ---

Wenn die ganzen freiwilligen Angebote des Arbeitgebers nicht ausreichen, besteht doch mittlerweile ein Entschädigungsanspruch aus dem IfSG §56 Abs 1a.

(1a) Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern [...] vorübergehend geschlossen [...] und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern[...] in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung in Geld. [...] Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde.

Also im Zweifel Sonderurlaub (ohne Entgelt) für die Betreuungszeit und dann für 6 Wochen Entschädigung in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts erhalten und danach immerhin noch 67%.

Aus meiner Sicht müsste diese Regelung doch zutreffen, oder nicht? Wurde ja ganz schnell ins Gesetz aufgenommen, weil die Politik Angst vor den Eltern hatte...

Man müsste natürlich nachweisen können, dass keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit vorliegt.

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