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Kinderbetreuung

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Kat:
Jobcenter, Sozialarbeiter in Jugendämtern, die alle kriegen ein Beschäftigungsverbot wenn sie schwanger sind. Ist so, hab ich mir nicht ausgedacht.

Spid:
Schwangere genießen deshalb besonderen Schutz, weil bestandserhaltende Reproduktion sinnvoll ist. Risikogruppen sind hingegen entweder bereits unproduktiv oder kostenintensiv oder beides. Wo wäre der Sinn eines besonderen Schutzes?

WasDennNun:
Das wird dann ja auch demnächst auf Schule und Kindergärten zutreffen.
Da laufen ja Horden von Bazillen- und Virenschleudern rum. ::)

2strong:

--- Zitat von: Kat am 16.04.2020 07:00 ---
--- Zitat von: 2strong am 16.04.2020 00:02 ---Weshalb störst Du Dich an der angeblichen Freistellung einzelner Kolleginnen und Kollegen zu Zwecken der Kinderbetreuung? Die Entschließung dazu ist Privileg des Arbeitgebers und betrifft Deinen Status doch gar nicht.

--- End quote ---

Es bestrifft sie aber insoweit, daß sie für den Kollegen mitarbeiten muß weil sie ihn vertritt.

--- End quote ---
Da man ohnehin für acht Stunden bezahlt wird, kann man in dieser Zeit auch für andere mitarbeiten, soweit sich das ermöglichen lässt. Und wenn man mal ne Stunde länger macht, bricht man sich sicherlich auch keinen Zacken aus der Krone.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.04.2020 12:04 ---Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

--- End quote ---

Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.

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