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Kinderbetreuung

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2strong:

--- Zitat von: Spid am 16.04.2020 00:22 ---Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.

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Wenn ich das richtig überblicke, ist die Möglichkeit entsprechender Freistellungen zumindest für Bund und Kommunen doch durch Anpassung entsprechender Richtlinien eröffnet worden. Und losgelöst davon halte ich entsprechende personalpolitische Maßnahmen angesichts des besonderen Ausnahmecharakters der derzeitigen Situation für durchaus opportun. Du selbst lässt auch schon mal Fünfe gerade sein ;-)

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 16.04.2020 12:57 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.04.2020 12:04 ---Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

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Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.

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Tariflich ja nun mal nur ein Satz der dort ergänzt werden müsste: angeordnete Stunden.
Gesetzlich? Wo ist denn das gesetzlich geregelt, dass man am WE/Nachts mehr Entgelt erhalten muss?
Und im Kern geht es ja darum, dass der AG sagt, du kannst deine 8 h machen wann du willst, dass Haus steht dir jederzeit dafür zur Verfügung.

Spid:

--- Zitat von: 2strong am 16.04.2020 13:08 ---
--- Zitat von: Spid am 16.04.2020 00:22 ---Das Privileg des privaten AG. Ich sehe es bei öffentlichen AG kritisch, da es sich um öffentliche Mittel handelt, mit denen Schindluder betrieben wird.

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Wenn ich das richtig überblicke, ist die Möglichkeit entsprechender Freistellungen zumindest für Bund und Kommunen doch durch Anpassung entsprechender Richtlinien eröffnet worden. Und losgelöst davon halte ich entsprechende personalpolitische Maßnahmen angesichts des besonderen Ausnahmecharakters der derzeitigen Situation für durchaus opportun. Du selbst lässt auch schon mal Fünfe gerade sein ;-)

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"Anpassung entsprechender Richtlinien" ist doch "Entscheidung des AG" - und der öffentliche AG hat kein Schindluder mit den öffentlichen Geldern zu betreiben, im Gegensatz zum privaten AG, der das mit sich selbst den Umgang mit seinen Miteln ausmachen muß. Er hat also aus meiner Sicht zunächst alles übrige auszuschöpfen: der AN muß seinen gesamten Erholungsurlaub eingebracht haben, er muß ein vorhandenes Arbeitszeitkonto geleert haben und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sind Minusstunden zu vereinbaren, er muß seine finanziellen Reserven durch unbezahlte Freistellung erschöpft haben, zudem sind sämtliche anderen Möglichkeiten einer alternativen Leistungserbringung durch den AN auszuschöpfen. Dann und nur dann halte ich es für gerechtfertigt, wenn der öffentliche AG den AN bezahlt zur Kinderbetreuung freistellt. Wie ich nichts davon halte, wenn der AG sein unternehmerisches Risiko in die Sphäre des AN verlagert, halte ich auch nichts davon, individuelle private Risiken zu vergemeinschaften.

2strong:
Deinen Punkt sehe ich durchaus, aber ist Dein Eindruck nicht auch, dass die "Haushaltsgesetzgeber" (auf allen Ebenen) eine möglichst großzügige Vorgehensweise erwarten; jedenfalls dort, wo es so gehandhabt wird und für motivierende Maßnahmen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden?

Im Lichte der derzeitigen Umstände halte ich es für legitim, von  sonst gültigen Prinzipien abzuweichen.

Spid:
Es sind aber keine "motivierenden Mittel" oder gar "Personalbindungsmaßnahmen", dazu sind sie zu unbestimmt. Es handelt sich um schnell gestrickte Maßnahmen, die individuelle Probleme unzulässig vergemeinschaften und die notwendige Härte gegen die eigenen Beschäftigten - wie so oft - vermissen läßt. Wenn die Haushaltsgesetzgeber allgemein entlasten möchten, können Sie das ja tun. Ich habe mal gehört, allgemeine Gesetze seien genau dazu da, um allgemeine Regelungen zu treffen.

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