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Kinderbetreuung

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Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.04.2020 13:20 ---Tariflich ja nun mal nur ein Satz der dort ergänzt werden müsste: angeordnete Stunden.

--- End quote ---

Was bei der Vielzahl der Tarifverträge viel Aufwand bedeutet und aus Sicht der Gewerkschaften die Rechte der Arbeitnehmer übermäßig einschränken würde ("Du wirst doch sicherlich freiwillig nachts arbeiten, oder?")


--- Zitat von: WasDennNun am 16.04.2020 13:20 ---Gesetzlich? Wo ist denn das gesetzlich geregelt, dass man am WE/Nachts mehr Entgelt erhalten muss?

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Arbeitszeitgesetz


--- Zitat von: WasDennNun am 16.04.2020 13:20 ---Und im Kern geht es ja darum, dass der AG sagt, du kannst deine 8 h machen wann du willst, dass Haus steht dir jederzeit dafür zur Verfügung.

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Den Kern teile ich mit Dir und jedem mündigen, selbstbestimmten Arbeitnehmer.

Kryne:

--- Zitat von: gerzeb am 16.04.2020 06:48 ---
Da bin ich, als Betroffener von 2 Kindern, vollkommen bei dir! Man muss sich im Vorfeld Gedanken machen und jedes erdenkliche Szenario durchspielen. Wenn man das nicht macht könnte es zu Problemen führen, so wie es nun viele haben. Natürlich spielt der AG in so einer Situation auch eine Rolle, wie kulant dieser die vorhandenen Regelungen aufweicht, wie z.B. die Aufhebung der Kernarbeitszeit o. ä. Dennoch bin ich der Meinung, dass man nach Geburt von Kindern sowieso nur mit einem Gehalt den Lebensstandard planen sollte. So haben es meine Frau und ich jedenfalls gemacht.



--- End quote ---

Das ist natürlich der idealfall, wenn man alles mit einem Gehalt abdecken kann.

Ist aber Heute halt leider eine absolute Ausnahme. Gerade die letzten paar Jahre haben so einige Trottel dank niedrigzinsen ihre Häuser finanziert und dafür vermutlich sogar noch einen Teil der Rente von der Oma für ihre Tilgung einkalkuliert. Die stehen jetzt teilweise sicher blöd da, in Kurzarbeit oder ohne Kinderbetreuung.

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 16.04.2020 12:57 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.04.2020 12:04 ---Stimmt!
Dann muss halt noch ein passus irgendwo rein, dass es diese Zuschläge nur bei angeordneter Arbeit gibt (so wie bei Überstunden und Mehrarbeit).

--- End quote ---

Wird ein wenig schwierig, weil diese Zuschläge gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert sind. Dieses durch eine Vereinbarung zwischen AG/AN auszuhebeln sollte nicht möglich sein.

--- End quote ---

Einzelvertraglich können neben dem Tabellenentgelt zustehende Entgeltbestandteile pauschaliert werden. Eine solche einzelvertragliche Pauschalierung vereinbaren wir mit jedem der knapp 130 Beschäftigten, die Vertrauensarbeitszeit haben, damit diese Freiheit nicht zur Entgeltoptimierung verkommt.

2strong:

--- Zitat von: Spid am 16.04.2020 13:46 ---Es sind aber keine "motivierenden Mittel"

--- End quote ---
Es hat bei mit "mitigierende Maßnahmen" (in Bezug auf die Abfederung der Pandemie-Folgen) heißen sollen, aber da kam mir offenbar die Autokorrektur dazwischen.

Im Ergebnis gebe ich Dir Recht: Eine allgemeine Regelung wäre hier wünschenswert. Nichtsdestotrotz: die fahren, auch in Parlamenten, alle auf Sicht. Übermäßiger Strenge oder Härte Bedarf es m. E  momentan nicht. In vier bis sechs Wochen wird sich wieder ein Normalzustand einpendeln. Dass man die Zeit bis dahin mitunter mal händsärmelig überbrückt, halte ich grds. nicht für kritikwürdig. Leben und leben lassen.

Spid:
Und eben dieses "auf-Sicht-Fahren" ist doch Bestandteil des Problems. Bis in die 90er Jahre hinein gab es bestens gepflegte Krisenvorsorge auf allen Ebenen, noch bis weit in die 80er hinein kamen die Länder ihren KatS-Verpflichtungen umfassend nach - um danach auf das Konzept "erst kommen blaue, dann grüne Autos zur Rettung, was soll ich mir Gedanken machen" umzustellen. Ich sehe nicht, wie Nachlässigkeiten und Versäumnisse der Vergangenheit ständig als Entschuldigung herangezogen werden könnten, daß man zu ordentlichen Lösungen nicht in der Lage sei.

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