Autor Thema: TV COVID  (Read 31894 times)

mumble

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TV COVID
« am: 20.04.2020 10:29 »
Hallo,
mal ne Frage zum neuen TV COVID.
Wenn ich den Tarifvertrag richtig lese, ist es nicht möglich zwischen Personalrat und dem Arbeitgeber eine Dienstvereinbarung zum TV COVID abzuschließen. Richtig?
Der Personalrat gibt eine Stellungnahme nach §99 SGB III ab und wird über alles informiert.
Die Agentur für Arbeit verlangt aber eine Vereinbarung zwischen AG und Personalrat.


Spid

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Antw:TV COVID
« Antwort #1 am: 20.04.2020 10:45 »
Es entsteht ja ohnehin kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, weil durch die Maßnahmen der Entgeltanspruch des AN nicht berührt wird.

mumble

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Antw:TV COVID
« Antwort #2 am: 20.04.2020 11:00 »
Du meinst Stichwort "Annahmeverzug"?
Für was sollte dann der TV COVID ausgehandelt worden sein?

Spid

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Antw:TV COVID
« Antwort #3 am: 20.04.2020 11:17 »
Nein, ich meine die Regelungen zum Entgelt. Nur die individuell vereinbarte Arbeitszeit wirkt - soweit sie von  regelmäßigen  Arbeitszeit  vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter abweicht - auf die Höhe des Entgelts, siehe §24 Abs. 2 TVÖD. Alle übrigen haben den vollen Entgeltanspruch nach §15 Abs. 1 TVÖD. Abweichende Regelungen zum Entgeltanspruch enthält der TV COVID nicht.

mumble

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Antw:TV COVID
« Antwort #4 am: 20.04.2020 12:03 »
In § 5 TV COVID wird doch bezug genommen zum verkürztem Entgelt und der Höhe der Aufstockung.

Meinst du der Tarifvertrag TV COVID ist rechtlich zu beanstanden?

Spid

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Antw:TV COVID
« Antwort #5 am: 20.04.2020 12:11 »
Es gibt aber kein verkürztes Entgelt, da weiterhin Anspruch auf das volle Entgelt besteht. Der TV COVID ist in keinster Weise rechtlich zu beanstanden. Möglicherweise haben die TVP aber nicht vereinbart, was sie vereinbaren wollten.

mumble

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Antw:TV COVID
« Antwort #6 am: 20.04.2020 13:42 »
Sorry aber kannst du darauf näher eingehen.
Ich deute deine Aussage so, dass im Tarifvertrag nicht geregelt ist welches Entgelt die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten erhalten. Es steht nur Pauschal drin, dass zum verkürzten Entgelt und dem Kurzarbeitergeld eine Aufstockung erfolgt.

Spid

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Antw:TV COVID
« Antwort #7 am: 20.04.2020 13:56 »
Die Entgeltregelungen im TVÖD sind:
1. TB erhlten monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. Sie erhalten Entgelt nach der Anlage A bzw. einer anderen Anlage, wenn sie nach der S- oder P-Tabelle entgolten werden (§15 TVÖD).
2. Einzige Ausnahme davon sind Teilzeitbeschäftigte, die das Tabellenentgelt (§15) und alle sonstigen  Entgeltbestandteile in dem Umfang erhalten, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Mithin haben alle Anspruch auf das volle Tabellenentgelt, die nicht individuell eine andere Arbeitszeit vereinbart haben. Weitere Regelungen enthält der TVÖD dazu nicht. Auch der TV COVID enthält keine abweichenden Regelungen. Mithin gibt es durch Kurzarbeit auch kein vermindertes Entgelt, es sei denn, man hätte dies individuell vereinbart.

WasDennNun

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Antw:TV COVID
« Antwort #8 am: 20.04.2020 14:07 »
Oder platt gesagt, Kurzarbeit so wie die es machen wollen gibt es nach TVÖD nicht.

Sprich: Die haben halt vergessen in dem TVÖD Covid Klopapier rein zuschreiben, dass eben Kurzarbeit möglich ist und sich das Entgelt nicht mehr entsprechend §15 bei Vollzeitkräften richtet.

Weil eben der Paragraph §15 nicht geändert wurde, richtig?

Spid

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Antw:TV COVID
« Antwort #9 am: 20.04.2020 14:12 »
Richtig, es fehlt an einer Regelung zum Entgelt. So entbindet der TV COVID den AG lediglich von seiner Beschäftigungspflicht.

Kaiser80

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Antw:TV COVID
« Antwort #10 am: 20.04.2020 14:26 »
Lässt sich aber doch simpel heilen... Aber iwie schon peinlich

Spid

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Antw:TV COVID
« Antwort #11 am: 20.04.2020 14:29 »
Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.

Kaiser80

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Antw:TV COVID
« Antwort #12 am: 20.04.2020 14:33 »
Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.
Du Zyniker

WasDennNun

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Antw:TV COVID
« Antwort #13 am: 20.04.2020 14:58 »
Eher Realist

Wastelandwarrior

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Antw:TV COVID
« Antwort #14 am: 20.04.2020 15:04 »
Richtig, es fehlt an einer Regelung zum Entgelt. So entbindet der TV COVID den AG lediglich von seiner Beschäftigungspflicht.

Die ist auch nicht erforderlich, da ja die "nähere Ausgestaltung der Kurzarbeit" also Verkürzung der Arbeitszeit und Entgelte in § 2 Abs. 2 den Betriebsparteien anheim gestellt wird.