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Fehler im Zeitkonto des Beamten - Verjährung - Ansprüche des Dienstherrn

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Organisator:

--- Zitat von: MasterP am 28.04.2020 10:19 ---Zu 3.: Man kann von einem der drei folgenden Szenarien ausgehen:
- Beamter hatte bei Einstellung ein Kind unter 12 Jahren und daher die Arbeitszeit auf 40 Stunden/Woche reduziert bei vollen Bezügen. Das Kind hat vor 5 Jahren das 12. Lebensjahr vollendet, der Anspruch des Beamten auf Reduzierung der Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ist in dem Moment erloschen.
- Tarifbeschäftigter wurde vor 5 Jahren verbeamtet und hätte ab diesem Zeitpunkt 41 Stunden statt 39 Stunden zu leisten.
- Eine befristete Arbeitszeitreduzierung um 2 Stunden/Woche ist ausgelaufen, die Bezüge wurden plangemäß nach Ablauf der Befristung wieder auf Vollzeit hochgefahren.

--- End quote ---

Für alle drei Szenarien braucht man gar keine Kenntnisse und Fähigkeiten, um daraus seine Arbeitszeit abzuleiten. In allen Fällen erhält der Beamte ein Schreiben, aus dem sich ergibt, in welchen Zeiträumen welche Arbeitszeit zu erbringen ist.

Weiterhin ist üblicherweise die wöchentliche Arbeitszeit  auf den Bezügemitteilungen und im Zeiterfassungssystem angegeben.

was_guckst_du:
...also ehrlich gesagt...jeder arbeitende Mensch sollte ohne spezielle Ausbildung über ein paar grundsätzliche Dinge, die sein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis betreffen, Bescheid wissen...

...dazu gehören die wöchentlich zu leistende Stundenzahl, der Verdienst, die Anzahl der Urlaubstage und noch ein paar profane Dinge mehr...

...wer das nicht "drauf" hat, ist endweder fehl am Platz oder legt es drauf an, sich mit gespielter Unwissenheit Vorteile zun erschleichen...

2strong:
Ich selbst bilde mir ein, darüber sehr gut Bescheid zu wissen. Dennoch könnte ich Dir weder die exakte Höhe der mir zustehenden Bezüge, des regelmäßigen Überweisungsbetrages oder des Stundensaldos meines Gleitzeitkontos nennen. Ich kontrolliere auch nicht jeden Monat meine Kontoauszüge.

Die hier als unzumutbar erwähnten 47 Stunden pro Woche habe ich seit 2013 allenfalls in einzelnen Wochen unterschritten, Abweichungen von einer Stunde pro Woche würden mir da nicht unbedingt auffallen, ebenso nicht kleinere Besoldungsdifferenzen.

Mit Recht würde man mir im Zweifel vorhalten, all dies nicht hinreichend sorgfältig geprüft zu haben. Genau die selben Versäumnisse lassen sich hier aber auch dem Dienstherrn anlasten.

was_guckst_du:
...jeden Morgen, wenn ich mich einlogge, nennt mir das Display mein Stundensaldo, meine (Rest)Urlaubstage und erinnert mich sogar daran, wenn ich Geburtstag habe...wenn ich zuviel Minusstunden oder zuviel Plusstunden habe, bekomme ich eine Warnmail...meine monatliche Gehaltsabrechnung, auf der alles wichtige zu entnehmen ist, erhalte ich ebenfalls online... 8)

Spid:
Und wenn Du Dich auf das Display verläßt, merkst Du nicht, wenn eine zu geringe Sollzeit hinterlegt ist.

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