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Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?

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Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.07.2020 10:55 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 08.07.2020 10:31 ---
--- Zitat von: Bastel am 08.07.2020 10:22 ---

D.h. man soll im Büro 150% leisten und nach Feierabend nur noch 50%?

--- End quote ---

"So Bub, heuer schaffsts mal a bisserl mehr in der Amtsstuben, dafür machst's heut Abend beim schnackseln nur Halbgas, gell!"

--- End quote ---
So sieht es aus.
Nur nicht über die direkt Ansprache, sondern darüber, dass die MA es von sich aus machen, da sie von Ihren Führungskräften motiviert werden Höchstleistungen zur Arbeitszeit und nicht in der Freizeit zu erbringen.
Ein Prinzip was einige Führungskräften nicht verstehen können, da sie ja nur auf Rechtsbegriff und nicht auf reale Menschen und ihre unbeachtlichen Bedürfnisse abstellen können. Daher können diese halt auch nur die Leistung mittlerer Art und Güte von Ihren Mitarbeiter abrufen, während andere mehr von den MA zur Arbeitszeit erhalten.

--- End quote ---

Und wo liegt nun der Vorteil einer unangemessenen Anspannung der geistigen und körperlichen Kräfte der AN unter Gefährdung ihrer Gesundheit? Und inwiefern berücksichtigt eine Führungskraft die Bedürfnisse von AN, wenn sie die AN während der Arbeitszeit unangemessen und gesundheitsgefährdend so ausnutzt, daß die AN ihren Freizeitaktivitäten nicht oder nur eingeschränkt nachgehen können?

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 08.07.2020 11:01 ---Und wo liegt nun der Vorteil einer unangemessenen Anspannung der geistigen und körperlichen Kräfte der AN unter Gefährdung ihrer Gesundheit? Und inwiefern berücksichtigt eine Führungskraft die Bedürfnisse von AN, wenn sie die AN während der Arbeitszeit unangemessen und gesundheitsgefährdend so ausnutzt, daß die AN ihren Freizeitaktivitäten nicht oder nur eingeschränkt nachgehen können?

--- End quote ---
Den Vorteil habe ich oben schon erläutert.
Wo läge eine Gefährdung der Gesundheit vor, wenn der AN sich angemessen regeneriert?
Inwiefern nutzt die Führungskraft den MA aus? Die Führungskraft bietet den MA einen Rahmen, so das der AN freiwillig mehr Leistung in der Arbeit erbringt, als er muss, auch wenn er dadurch in seinen Freizeitaktivitäten eingeschränkt wird.

Spid:
Nein, Du hast keinen einzigen Vorteil der unangemessenen Beanspruchung von AN unter Gefährdung deren Gesundheit angeführt. Die Gesundheitsgefährdung bei ihrer Überschreitung ist in der Definition der Leistung mittlerer Art und Güte unmittelbar angelegt. Wer einen anderen unangemessen in Anspruch nimmt, nutzt ihn aus. Belastungssteuerung in der Arbeitszeit zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren gehört zu den wesentlichen AG-Pflichten. Eine Verlagerung in die Freizeit ist mithin pflichtwidrig.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 08.07.2020 11:51 ---Nein, Du hast keinen einzigen Vorteil der unangemessenen Beanspruchung von AN unter Gefährdung deren Gesundheit angeführt.
--- End quote ---
mehr Leistung für AG, eine Steigerung der immaterielle Werte am Arbeitsplatz für den MA

--- Zitat ---Die Gesundheitsgefährdung bei ihrer Überschreitung ist in der Definition der Leistung mittlerer Art und Güte unmittelbar angelegt. Wer einen anderen unangemessen in Anspruch nimmt, nutzt ihn aus.
--- End quote ---
Nein, der AN bekommt ja was dafür, etwas was außerhalb deines rechtsformalen Horizontes liegt und du nicht bei Menschen mit Gefühlen erreichen kannst.
Für dich Unbegreiflich, weil deinen individuellen Horizont überschreitend, dass man halt Menschen nicht ausnutzt, wenn man sie zu höheren Leistungen bringt, in dem ihnen einen Rahmen gibt, der sie persönlich Anspricht und ihren Neigungen entspricht. Das ist halt professionelles miteinander arbeiten und eine Win-Win Situation, schade das es dir nicht begreiflich ist, hast halt andere Qualitäten.

--- Zitat --- Belastungssteuerung in der Arbeitszeit zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren gehört zu den wesentlichen AG-Pflichten. Eine Verlagerung in die Freizeit ist mithin pflichtwidrig.

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Natürlich achtet die Führungskraft darauf, dass keine Selbstausbeutung stattfindet, das ist ja selbstredend. Pflichtwidrig wäre es, wenn der AG da etwas verlagern würde, macht er aber nicht. Es ist ja eine freiwillige Leistung des AN, für dich unbegreiflich, für mich gelebtes professionelles Miteinander.

Spid:
„Professionelles Miteinander“ ist also nach Deiner Definition die unangemessene Inanspruchnahme von AN unter Gefährdung ihrer Gesundheit - sonst wäre es keine über die mittlere Art und Güte hinausgehende Leistung - unter pflichtwidriger Vernachlässigung einer angemessenen Belastungssteuerung während der Arbeitszeit - sonst bedürfte es zur Gesunderhaltung keiner gesteigerten Erholung in der Freizeit; zudem ist es die Pflicht des AG unabhängig vom Einvernehmen mit dem AN - und unter Ausnutzung - sonst wäre es eine angemessene Inanspruchnahme und somit eine Leistung mittlerer Art und Güte - des AN? Und Du glaubst, kranke und ausgenutzte AN würden die Produktivität mehr als nur kurzfristig - wenn überhaupt - erhöhen oder zu einer Steigerung immaterieller Werte führen?

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