Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?

Begonnen von Fanboy, 26.05.2020 20:06

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Kat

Wie gesagt, es gibt keine kernzeit, nur eine funktionszeit, in der jemand da sein muss, aber nicht alle.

Spid

Also kann er so verfahren, wie ich ausgeführt habe. Und auch für Funktionszeit gilt, daß sie entsprechend lange über die Öffnungszeit hinaus festgelegt sein muß, denn ansonsten könnten alle ihren Stift im Gespräch fallenlassen und nach Hause gehen.

Kat

Ja natürlich ist die funktionszeit länger als die öffnungszeit. . Es muss ja auch länger jemand ans Telefon gehen. Öffnungszeit heisst ja nicht, dass man davor oder danach niemanden telefonisch erreichen kann.. 

Ändert nichts daran, dass man den arbeitzeirahmen von 6 bis 19 Uhr ausschöpfen kann. Hatte auch schon Kollegen, die im.sommer vormittags da waren, dann ins Freibad gegangen sind und erst am Spätnachmittag weitergearbeitet haben. Man muss sich halt im Team absprechen, damit die funktionszeit abgedeckt ist .

Spid

Ich weiß, was eine Funktionszeit ist - und weiß eben auch, daß es nicht ,,natürlich" ist, daß sie länger als die Öffnungszeit ist. Ebenso weiß ich, daß die zur Funktionszeit getroffenen Regelungen häufig derart mangelhaft sind, daß der AG sein Weisungsrecht effektiv nicht ausüben kann, wenn die Absprachen nicht funktionieren.

Kat

Wenn die Absprachen nciht funktionieren und deshalb die Funktionszeit in eine Kernzeit gewandelt werden muß, sind die Angestellten selbsst schuld. Zum Glück wissen die aber ihre Freiheiten zu schätzen und es klappt.

Spid

Diese "Umwandlung" setzt ja voraus, daß die Betriebsparteien oder die Arbeitsvertragsparteien - je nach Natur der zugrundeliegenden Regelung - sich darüber einig werden.

Texter

Zitat von: Spid am 22.06.2020 07:20
Ebenso weiß ich, daß die zur Funktionszeit getroffenen Regelungen häufig derart mangelhaft sind, daß der AG sein Weisungsrecht effektiv nicht ausüben kann, wenn die Absprachen nicht funktionieren.

Wie sieht denn eine gute Regelung aus, die dem AG die Ausübung des Weisungsrechts im Bedarfsfall ermöglicht?

Kryne

In unserer DV zur Gleitzeit gibt es keine Kernzeit und keine Funktionszeit, aber es steht drin, dass der direkte Vorgesetzte nach Bedarf Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeit festlegen darf.

In der Regel funktioniert bei uns alles mit Absprachen. Wenn das halt irgendwann nicht mehr klappt, muss der Vorgesetzte halt Zeiten fest zuteilen.

Spid

Zitat von: Texter am 22.06.2020 10:28
Zitat von: Spid am 22.06.2020 07:20
Ebenso weiß ich, daß die zur Funktionszeit getroffenen Regelungen häufig derart mangelhaft sind, daß der AG sein Weisungsrecht effektiv nicht ausüben kann, wenn die Absprachen nicht funktionieren.

Wie sieht denn eine gute Regelung aus, die dem AG die Ausübung des Weisungsrechts im Bedarfsfall ermöglicht?

Sie muß vom AN eine so frühzeitige Festlegung seiner Arbeitszeit verlangen, daß der AG noch unter Wahrung der Ankündigungsfrist sein Direktionsrecht ausüben kann.

Spid

Zitat von: Kryne am 22.06.2020 10:33
In unserer DV zur Gleitzeit gibt es keine Kernzeit und keine Funktionszeit, aber es steht drin, dass der direkte Vorgesetzte nach Bedarf Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeit festlegen darf.

In der Regel funktioniert bei uns alles mit Absprachen. Wenn das halt irgendwann nicht mehr klappt, muss der Vorgesetzte halt Zeiten fest zuteilen.

Zumindest im Geltungsbereich des BetrVG bedürfte die feste Zuteilung von Arbeitszeiten der Mitbestimmung des BR, der auf diese nicht pauschal verzichten darf, da er ansonsten seiner Aufgabe nicht nachkommt. Sofern der Vorgesetzte davon Gebrauch macht, bedarf es zudem der Wahrung der Ankündigungsfrist.

Hibari

Zitat von: Schmitti am 19.06.2020 08:25
Zitat von: Hibari am 19.06.2020 07:08
Ich arbeite als Sachbearbeiter Steuern...meine Kunden ...der Kunde...
Ich habe mich ja immer noch nicht dran gewöhnt. Kunde lass ich mir gefallen in den Bereichen, in denen eine Dienstleistung erbracht wird, auch wenn dazu womöglich die rechtliche Pflicht besteht (Ausweis etc). Aber ein Kunde, der Steuern bezahlen darf...  ::)

Das ist für mich auch ein Nebeneffekt von Terminvergabe: Es wird dadurch nochmal etwas betont, dass staatliche, hoheitliche Leistungen erbracht werden (jedenfalls in den Bereichen, in denen das der Fall ist), und der "Kunde" eben nicht immer und überall König ist.


Steuerpflichtige kommen nicht (mit Termin) zu mir um Steuern bezahlen zu dürfen. Wohl eher aber als Kunden, da sie durch Anträge bzw. Erklärungen Vergünstigungen in ihrer Steuerpflicht herbeiführen wollen. Wo liegt da der emotionale Unterschied zwischen der Beantragung eines Reisepasses oder einer Hundesteuerermäßigung. Beides notwendige Übel. Ich verstehe aber, dass in vielen verstaubten Amtsstuben mit griesgrämigen AN das Wort ,,Kunde" übel aufstößt.  ???

Spid

Ich würde es gerne sehen, daß man mich als Kunde - also denjenigen, der die ganze Scheiße bezahlt - behandelte. Wenn ich anderswo als Kunde hohe fünfstellige Beträge zahle, bekomme ich - je nach Tageszeit - Drinks oder einen guten Kaffee, manchmal beides. Warten läßt man mich dann nicht, vielmehr erwartet man mich - und kümmert sich zuvorkommend um mich.

BAT

Teile unserer jüngeren Kollegen bezeichnen den Bürger auch gerne als Kunden.

Bei uns in der Unterhaltsheranziehung gibt es für diese aber abgesehen von Zahlungsaufforderungen auch vollstreckbare Titel, Gehalts- und Kontenpfändung sowie Haftbefehle.

Ich halte das mit dem Begriff des "Kunden" für teils fehl am Platze.

Pseudonym

Zitat von: BAT am 22.06.2020 17:42
Teile unserer jüngeren Kollegen bezeichnen den Bürger auch gerne als Kunden.

Bei uns in der Unterhaltsheranziehung gibt es für diese aber abgesehen von Zahlungsaufforderungen auch vollstreckbare Titel, Gehalts- und Kontenpfändung sowie Haftbefehle.

Ich halte das mit dem Begriff des "Kunden" für teils fehl am Platze.

Warum? Sind dann halt säumige Kunden  ;D

BAT

Kunde hat so etwas "Aufsuchendes". Unsere Kunden rennen ab weg oder tauchen unter ;D