Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Netto-Gehalt ausrechnen
bijou1:
Hallo Spid,
ich weiß nicht genau, wie Du es formuliert haben möchtest, damit es "korrekt" und im richtigen Zusammenhang ist.
Fakt ist, das ich mich schon mal im ÖD beworben habe und mir gesagt wurde, dass ich als "Neuling" nur in die Einstufung 1 kommen könnte.
Wenn Du also keine Lust (oder was auch immer) hast, meine Fragen zu beantworten, dann schreib doch einfach gar nichts. Oder schreibe zumindest zu Deinen "kurzen, prägnanten" Antworten, wie es richtig wäre.
Das wäre hilfreicher für mich. Denn ich möche ja gerne lernen.
Vielen Dank!
bijou1
Spid:
Fakt ist, daß die Aussage, als Quereinsteiger in den öD könne man nur Stufe 1 erhalten, Bullshit ist. Es ist unmaßgeblich, ob die einschlägige Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öD erworben wurde. Ob und wie ich antworte, ist allein meine Sache.
bijou1:
Ich kann es ja nur so wieder geben, wie es mir gesagt wurde.
Natürlich finde ich es schön und besser, wenn es so ist, wie Du sagst. Ist ja dann absolut positiv.
Doch wenn ich es richtig sehe, ist die Höhe der Einstufung doch für meine eigentlichen Fragen nach VBL / ZVK NRW oder evtl. Zulagen gar nicht wichtig, oder?
Ich verstehe nur nicht, warum Du gegenüber einem Neuling, der höflich nach Informationen / Hilfe fragt, so aggressiv / ablehnend antwortest ( so kommt es zumindest rüber)
Aber Du hast natürlich recht, wie und ob Du antwortest, ist Deine Sache. Ich werde mich darauf einstellen.
VG
bijou1
Isie:
Es gibt unterschiedliche Tarifverträge, die die Altersversorgung regeln, und es gibt verschiedene Zusatzversorgungskassen. Die Beiträge zur Altersversorgung sind in den Tarifverträgen geregelt. Schau mal auf der Internetseite deines künftigen Arbeitgebers, ob dort was zum Thema Altersversorgung steht. Ich vermute, dass es die ZVK NRW ist. Das sind andere Beiträge als zur VBL.
bijou1:
Danke Dir!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version