Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Pakart

Zitat von: Spid in 02.10.2020 15:40
Da gäbe es nur etwas zu debattieren, wenn Du die Naturrechtslehre anzweifeltest - womit Du dann den Boden der FDGO verließest.

Wo finde ich dein großes Abschließendes Philosophisches Werk zur Frage Naturrecht gegen Rechtspositivismus?

Spid

Das gibt es nicht - braucht es aber auch nicht, siehe der von Dir zitierte Beitrag.

Pakart

Zitat von: Spid in 02.10.2020 15:46
Das gibt es nicht - braucht es aber auch nicht, siehe der von Dir zitierte Beitrag.
Wo widerspricht Rechtspositivismus der FDGO?

Spid

Die Grundrechte werden im GG nicht gewährt, es wird sich lediglich zu ihnen bekannt. Sie sind - wie die Menschenrechte - nicht gesetzt worden, sie sind. Das ist unveränderlicher Kern unserer Verfassung und somit zentraler Baustein der FDGO.

Pakart

Zitat von: Spid in 02.10.2020 15:58
Die Grundrechte werden im GG nicht gewährt, es wird sich lediglich zu ihnen bekannt. Sie sind - wie die Menschenrechte - nicht gesetzt worden, sie sind. Das ist unveränderlicher Kern unserer Verfassung und somit zentraler Baustein der FDGO.

Das widersprich immer noch nicht dem Rechtspositivismus oder der FDGO. Zudem ist die Frage im Schrifttum nicht unumstritten.

Aber ich akzeptiere, dass du hier wieder eine deiner apodiktischen Meinungen hast.

Spid

Warum sollte meine Auffassung auch der FDGO widersprechen?

Pakart

Zitat von: Spid in 02.10.2020 16:06
Warum sollte meine Auffassung auch der FDGO widersprechen?

Ok, ich bin derjenige, der vorhin mit dem Senderhorizont kam.

Das heißt immer noch nicht, dass der Rechtspositivismus der FDGO widerspricht.

Zudem gibt es auch noch mehr als diese beiden Theorien.

Spid

Du siehst also kein Spannungsverhältnis zwischen dem Glauben an die Erfordernis einer Rechtssetzung und damit der grundsätzlichen Disponibilität wie auch unbedungenen Geltung des gesetzten Rechts bis zur Änderung, aber auch nur bis zur Änderung, der Anwendung dieses Glaubens auf die Grundrechte und Art. 1 GG?

Pakart

Zitat von: Spid in 02.10.2020 16:23
Du siehst also kein Spannungsverhältnis zwischen dem Glauben an die Erfordernis einer Rechtssetzung und damit der grundsätzlichen Disponibilität wie auch unbedungenen Geltung des gesetzten Rechts bis zur Änderung, aber auch nur bis zur Änderung, der Anwendung dieses Glaubens auf die Grundrechte und Art. 1 GG?

Ich halte die Herleitung der FDGO für ein rein theoretisches Problem ohne Relevanz für deren Existenz.

Spid

Neben dem Umstand, daß das die Frage nicht beantwortet, setzt das GG die Menschenwürde - die Wesenskern der FDGO ist - als gegeben voraus, weshalb jener Wesenskern erheblich beschädigt wird, wenn man davon ausginge, die Menschenwürde wäre der menschlichen Existenz nicht immanent, sondern bedürfte einer positiven Rechtsetzung für ihre Existenz und würde somit vom Staat gewährt, anstatt daß sie ihn in einfach jeder Hinsicht bände.

Pakart

Zitat von: Spid in 02.10.2020 19:29
Neben dem Umstand, daß das die Frage nicht beantwortet, setzt das GG die Menschenwürde - die Wesenskern der FDGO ist - als gegeben voraus, weshalb jener Wesenskern erheblich beschädigt wird, wenn man davon ausginge, die Menschenwürde wäre der menschlichen Existenz nicht immanent, sondern bedürfte einer positiven Rechtsetzung für ihre Existenz und würde somit vom Staat gewährt, anstatt daß sie ihn in einfach jeder Hinsicht bände.

Ob die Menschenwürde dem Menschen immanent ist, ist etwas anderes als einen Rechtsanspruch auf des Unantastbarkeit zu stipulieren und abzusichern.

Vielmehr halte ich die Voraussetzung, die Grundrecht seinen als Recht der Bevölkerung gegeben für höchst riskant. Man darf aus meiner Sicht dabei nicht vergessen was diese für ein hoher Gut sind und wie lange man für deren Anerkennung kämpfen musste.

Aber wie ich bereits schrieb, es gibt hier, wie unter Juristen nicht ungewöhnlich, kein Richtig und kein Falsch, es gibt verschiedene Meinungen und das ist auch gut so. Ich fände es nett, wenn du nicht implizieren würdest, ich würde hier gegen die FDGO argumentieren. Sondern meine Meinung, wie ich deine tolerieren und akzeptieren würdest. Es ist hier schlicht nicht notwendig und ebenfalls off topic, die Rechtsphilosophischen Gegebenheiten zu diskutieren.

blubb

Zitat von: Otto1 in 01.10.2020 21:37
https://www.handelsblatt.com/video/politik/innenminister-seehofer-stellt-lohnerhoehungen-fuer-helden-des-oeffentlichen-dienstes-in-aussicht/26236886.html?ticket=ST-777730-aYz7H6FnAbo3j2dcUIPK-ap4

O-Ton Seehofer.

Damit meint er glaube speziell den Bereich der Gesundheit und Pflege.
Diese werden ein Plus von 2,x% + höhere Einmalzahlung (500 - 700€) bekommen. Der Rest im öffentlichen Dienst wird unter 1,5% + eine kleine Einmalzahlung ( 200-300€) bekommen. Vermute ich mal.

Spid

Zitat von: Pakart in 02.10.2020 20:37
Zitat von: Spid in 02.10.2020 19:29
Neben dem Umstand, daß das die Frage nicht beantwortet, setzt das GG die Menschenwürde - die Wesenskern der FDGO ist - als gegeben voraus, weshalb jener Wesenskern erheblich beschädigt wird, wenn man davon ausginge, die Menschenwürde wäre der menschlichen Existenz nicht immanent, sondern bedürfte einer positiven Rechtsetzung für ihre Existenz und würde somit vom Staat gewährt, anstatt daß sie ihn in einfach jeder Hinsicht bände.

Ob die Menschenwürde dem Menschen immanent ist, ist etwas anderes als einen Rechtsanspruch auf des Unantastbarkeit zu stipulieren und abzusichern.

Das ist so zutreffend wie es unbeachtlich ist. In rechtspositivistischer Betrachtung sind Rechtsgüter auch nur solche, die aus positiver Rechtsetzung entstehen. Mithin fehlt es ohne Rechtsetzung bereits an der Menschenwürde als Rechtsgut an sich - mit den Folgerungen, die ich aufgezeigt habe.

ZitatVielmehr halte ich die Voraussetzung, die Grundrecht seinen als Recht der Bevölkerung gegeben für höchst riskant. Man darf aus meiner Sicht dabei nicht vergessen was diese für ein hoher Gut sind und wie lange man für deren Anerkennung kämpfen musste.

Sie sind auch nicht der Bevölkerung gegeben, die Bürger haben und hatten sie ja schon.

ZitatAber wie ich bereits schrieb, es gibt hier, wie unter Juristen nicht ungewöhnlich, kein Richtig und kein Falsch, es gibt verschiedene Meinungen und das ist auch gut so. Ich fände es nett, wenn du nicht implizieren würdest, ich würde hier gegen die FDGO argumentieren. Sondern meine Meinung, wie ich deine tolerieren und akzeptieren würdest. Es ist hier schlicht nicht notwendig und ebenfalls off topic, die Rechtsphilosophischen Gegebenheiten zu diskutieren.

Ich habe das nicht impliziert, sondern explizit geschrieben. Du kannst so viel Meinung haben, wie Du willst - und sie natürlich auch äußern. Das für dann dazu, daß ich über sie richte.

Pakart

Zitat von: Spid in 02.10.2020 21:00
Zitat von: Pakart in 02.10.2020 20:37
Zitat von: Spid in 02.10.2020 19:29
Neben dem Umstand, daß das die Frage nicht beantwortet, setzt das GG die Menschenwürde - die Wesenskern der FDGO ist - als gegeben voraus, weshalb jener Wesenskern erheblich beschädigt wird, wenn man davon ausginge, die Menschenwürde wäre der menschlichen Existenz nicht immanent, sondern bedürfte einer positiven Rechtsetzung für ihre Existenz und würde somit vom Staat gewährt, anstatt daß sie ihn in einfach jeder Hinsicht bände.

Ob die Menschenwürde dem Menschen immanent ist, ist etwas anderes als einen Rechtsanspruch auf des Unantastbarkeit zu stipulieren und abzusichern.

Das ist so zutreffend wie es unbeachtlich ist. In rechtspositivistischer Betrachtung sind Rechtsgüter auch nur solche, die aus positiver Rechtsetzung entstehen. Mithin fehlt es ohne Rechtsetzung bereits an der Menschenwürde als Rechtsgut an sich - mit den Folgerungen, die ich aufgezeigt habe.

ZitatVielmehr halte ich die Voraussetzung, die Grundrecht seinen als Recht der Bevölkerung gegeben für höchst riskant. Man darf aus meiner Sicht dabei nicht vergessen was diese für ein hoher Gut sind und wie lange man für deren Anerkennung kämpfen musste.

Sie sind auch nicht der Bevölkerung gegeben, die Bürger haben und hatten sie ja schon.

ZitatAber wie ich bereits schrieb, es gibt hier, wie unter Juristen nicht ungewöhnlich, kein Richtig und kein Falsch, es gibt verschiedene Meinungen und das ist auch gut so. Ich fände es nett, wenn du nicht implizieren würdest, ich würde hier gegen die FDGO argumentieren. Sondern meine Meinung, wie ich deine tolerieren und akzeptieren würdest. Es ist hier schlicht nicht notwendig und ebenfalls off topic, die Rechtsphilosophischen Gegebenheiten zu diskutieren.

Ich habe das nicht impliziert, sondern explizit geschrieben. Du kannst so viel Meinung haben, wie Du willst - und sie natürlich auch äußern. Das für dann dazu, daß ich über sie richte.

Somit sind aus deiner Sicht sämtliche vom Naturrecht abweichende rechtsphilosophische Erklärungsansätze per se Verfassungsfeindlich?

Spid

Nein, das würde den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit verkennen.