Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Pakart

Zitat von: Spid in 22.10.2020 15:37
Zitat von: Pakart in 22.10.2020 15:31
Zitat von: Spid in 22.10.2020 15:20
Inwiefern sollte das eine Frechheit sein?

Weil die Steuern und (Sozial-)Abgaben auch auf die JSZ gezahlt werden müssen. Insofern ist es schon "frech" das diese Beträge bei der Berechnung von Leistungen nicht herangezogen werden.

Angesichts des Umstands, daß das Bruttoentgelt des Bemessungszeitraums für die Berechnung herangezogen wird, ist das eine ziemlich dumme Vorbringung.

Ist die JSZ jetzt kein Bruttoendgelt oder wird diese zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen?

Spid

Inwiefern ginge es um die Berechnung des Elterngeldes? Es geht um die JSZ.

Otto1

100% JSZ sind mehr als knapp 50%. Da macht eine niedrigere JSZ nie Sinn.

Spid


Otto1

Das war auf etwas anderes bezogen.

Bzgl. der Elterngeldzahlung ist es günstiger wenn die JSZ in 12 gleichen Teilen je Monat ausgezahlt werden würde, da die JSZ an den November gebunden ist.

Spid

Sicher. Nutzer @Tri monierte jedoch den Umstand, daß die JSZ nicht aus dem Jahres-Brutto errechnet würde.

Otto1

Das habe ich überlesen, aber es Istaufkommen irrelevant, da wohl tendenziell eher gekürzt wird...

Tri

Nein Otto1 hat genau verstanden was ich meinte, das man lieber keine JSZ macht und dafür das Geld zu je 1/12 auf die Monatszahlungen packt!... und in klammern war dann Offtopic das ich generell die Brechung des Elterngeldes falsch finde, das man das durch Steuerklassenwechseln anpassen kann (muss) usw.
Hätte wohl besser in den Klammern nochmal angeben sollen auf was ich das bezog ;)

Pakart

Zitat von: Spid in 22.10.2020 16:50
Inwiefern ginge es um die Berechnung des Elterngeldes? Es geht um die JSZ.

Die Frechheit war auf das Elterngeld bezogen.

Spid

Gedanklich war das wohl so, wie @Tri ja selbst dargelegt hat. Sprachlich hingegen nicht.

schnitzelesser

300,-- Einmalzahlung und Erhöhung zum 01.01.21/22 um je 2 % mit Laufzeit bis 31.08.22 wären für mich okay.

Pakart

Zitat von: Spid in 22.10.2020 18:43
Gedanklich war das wohl so, wie @Tri ja selbst dargelegt hat. Sprachlich hingegen nicht.

Sprachlich waren verschiedene Auslegungen möglich, soweit gehe ich mit.

Platten

Zitat von: schnitzelesser in 22.10.2020 18:55
300,-- Einmalzahlung und Erhöhung zum 01.01.21/22 um je 2 % mit Laufzeit bis 31.08.22 wären für mich okay.

Nix da. Mindestens drölf Jahre Laufzeit. Damit die Lehnsherren von der VKA wenigstens was zu lachen haben wenn das Fußvolk im Eiltempo von der Inflation aufgefressen wird.

Gickgack

Zitat von: Platten in 22.10.2020 19:15
Zitat von: schnitzelesser in 22.10.2020 18:55
300,-- Einmalzahlung und Erhöhung zum 01.01.21/22 um je 2 % mit Laufzeit bis 31.08.22 wären für mich okay.

Nix da. Mindestens drölf Jahre Laufzeit. Damit die Lehnsherren von der VKA wenigstens was zu lachen haben wenn das Fußvolk im Eiltempo von der Inflation aufgefressen wird.

Der war gut! ;D
Danke für den abendlichen Lacher!

Bastel

Zitat von: schnitzelesser in 22.10.2020 18:55
300,-- Einmalzahlung und Erhöhung zum 01.01.21/22 um je 2 % mit Laufzeit bis 31.08.22 wären für mich okay.

Was soll ich mit der Einmalzahlung? Ich will etwas Tabellenwirksames. Mit den Einmalzahlungen hat man sich schon in den 00er Jahren abhängen lassen.