Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Kryne

Zitat von: Organisator in 16.11.2020 11:27
Zitat von: MrRossi in 16.11.2020 10:41
Also können/dürfen die AG grundsätzlich übertariflich entlohnen und machen es auch ist die Message die ihr uns hier weismachen wollt?

Ich würde das eher so verstehen, dass man manchmal seinem Arbeitgeber informieren muss, welche tariflichen Möglichkeiten er hat um ein höheres Entgelt zu zahlen.
--> diverse Stufenmöglichkeiten
--> Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
--> außertarifliche, aber durch Rundschreiben / Erlass ermöglichte, Zulagen

Hauptproblem bei den Kommunen (gerade der Masse, also den kleinen bis mittelgroßen) sind doch die Hobbypolitiker, die am Ende entscheiden.

Weiterhin der Kampf zwichen dem Personalwesen und dem Rest der Verwaltung, damit ja die Personalkostenstelle unten bleibt. (Zukauf von externen Leistungen taucht ja auf anderen Haushaltsstellen auf, die sich nach aussen garnicht entschlüsseln lassen).

Der fachliche Vorgesetzte weiß in der Regel um den Wert eines Mitarbeiters. Die Hobbypolitiker hingegen scheren sich darum einen Dreck. Wenn der Sanierungsstau bei den Straßen weiter wächst merkt das eh keine Sau und wenn sich mal ein Bürger beschwert, dann sagt man eben, dass kein Geld da ist und die Grundsteuer ja auch niedrig bleiben soll. Die machen in jedem Monat in dem eine Stelle unbesetzt ist ein Kreuzchen im Kalender und freuen sich nen Ast, während die Amtsleiter versuchen den Laden am laufen zu halten.

Wdd3

Zitat von: MrRossi in 16.11.2020 10:41
Also können/dürfen die AG grundsätzlich übertariflich entlohnen und machen es auch ist die Message die ihr uns hier weismachen wollt?

So pauschal wie du uns eine Unterstellung unterschieben willst kann ich dir auch ein pauschales "Ja" entgegnen.

FGL

Zitat von: Kryne in 16.11.2020 12:24
Weiterhin der Kampf zwichen dem Personalwesen und dem Rest der Verwaltung, damit ja die Personalkostenstelle unten bleibt. (Zukauf von externen Leistungen taucht ja auf anderen Haushaltsstellen auf, die sich nach aussen garnicht entschlüsseln lassen).
Das erschließt sich mir spontan nicht. Sowohl die Personalaufwendungen als auch die Aufwendungen für den Zukauf von externen Leistungen sind doch Produkten zugeordnet. Beispiel: Ich unterhalte an einem Standort eine Erziehungsberatungsstelle, die jährliche Aufwendungen von 400k € verursacht. Diese Aufwendungen, inkl. der Personalaufwendungen sind dem Produkt "Erziehungsberatung" auf verschiedenen Konten zugeordnet. Wenn ich die Erziehungsberatung nun outsource und an einen freien Träger vergebe, sagen wir mal auch für 400k €, dann verschiebt sich innerhalb des Produkts nur das Konto, nämlich von "Personalaufwendungen" usw. zu "Transferaufwendungen". Wenn ich in meinem Produkt die Personalaufwendungen reduziere - oder wegen Arbeitsmarktzulage usw. erhöhe -, hat die Personalstelle doch nichts davon. Oder verstehe ich Dich falsch?

AndreasG

In meiner Wohngemeinde ist da nichts "Produkten" zugeordnet.

Da gibt es unter dem Punkt "Verwaltung" den Punkt Personalkosten und der wird regelmäßig Thema im Gemeinderat...

Jede Erhöhung dieses Postens scheint nämlich des Teufels zu sein egal ob die Erhöhung der Personalkosten die eingekauften Dienstleistungen um mehr als das doppelte reduziert.

Da wird die BWL Brille angezogen und man hört nur "Personalkosten müssen runter".

WasDennNun

Zitat von: FGL in 16.11.2020 13:23
Zitat von: Kryne in 16.11.2020 12:24
Weiterhin der Kampf zwichen dem Personalwesen und dem Rest der Verwaltung, damit ja die Personalkostenstelle unten bleibt. (Zukauf von externen Leistungen taucht ja auf anderen Haushaltsstellen auf, die sich nach aussen garnicht entschlüsseln lassen).
Das erschließt sich mir spontan nicht.
Dann bist du noch nicht lange dabei oder hast dich noch nie damit beschäftigen müssen ;)

Kryne

Personalkosten sind als solche immer zu erkennen und jeder "Depp" weiß was Personalkosten sind. Ob die einem Produkt zugeordnet sind spielt gar keine Rolle.

Dann habe ich einen riesen Betrag "Sach- und Dienstleistungen" (o.ä.). Was sich dahinter verbirgt weiß keiner genau und das wird auch nicht im Detail aufgeschlüsselt (zumindest nicht nach Aussen hin).

Solange man bei den Personalkosten 100k einspart isses egal, ob die Sach- und Dienstleistungen um 200k ansteigen. 

Das ist halt Politik.

MrRossi

Zitat von: Wdd3 in 16.11.2020 12:57
Zitat von: MrRossi in 16.11.2020 10:41
Also können/dürfen die AG grundsätzlich übertariflich entlohnen und machen es auch ist die Message die ihr uns hier weismachen wollt?

So pauschal wie du uns eine Unterstellung unterschieben willst kann ich dir auch ein pauschales "Ja" entgegnen.

Leider wird das hier von euch immer wieder so pauschal behauptet. Das ist nicht mehr Gedöns wie Verdi hervorbringt. Wenn ich z.B. lese das andere höherwertige Tätigkeiten übertragen werden ist man ja auch in einer anderen Eingruppierung. Wenn die aber nicht ausgeführt werden (oder zeitlich nicht erheblich) und nur auf dem Papier stehen ist es nunmal ein Eingruppierungsirrtum bzw. muss ich die demnächst auch ausführen wenn gefordert. Und dann sind wir nunmal nicht bei übertariflich.
Und Stufenaufstiege mal aussen vor, geht somit kaum was.

FGL

Zitat von: Kryne in 16.11.2020 14:22
Personalkosten sind als solche immer zu erkennen und jeder "Depp" weiß was Personalkosten sind. Ob die einem Produkt zugeordnet sind spielt gar keine Rolle.

Dann habe ich einen riesen Betrag "Sach- und Dienstleistungen" (o.ä.). Was sich dahinter verbirgt weiß keiner genau und das wird auch nicht im Detail aufgeschlüsselt (zumindest nicht nach Aussen hin).
Wenn die Politik keine Erläuterungen dazu verlangt, wie sich der riesige Betrag "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" zusammensetzt, dann kommt sie ihrer Kontrollfunktion nicht nach. Aber das soll nicht das Problem der Verwaltung sein. Ich bin immer gut damit gefahren, im Rahmen der Haushaltsplanung in den Erläuterungen proaktiv die Zusammensetzung solcher Sammelposten aufzuschlüsseln.

Abgesehen davon erklärt das noch immer nicht, warum bei dezentraler Ressourcenverantwortung die Perso irgendetwas davon hätte, ob die Aufwendungen jetzt als "Personalaufwendungen" oder als "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" verbucht werden. Die Perso selbst dürfte ja nur interessieren, für wie viele Personen haben sie der Wasserkopf zu sein. Vielleicht laufen die Uhren in "meinem" Landkreis ja anders als überall sonst, kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Britta2

OT:  @Sozialarbeiter.  Hab eine Alternative zum gestrigen Artikel gefunden.
Das war der Start. Ausgebaut zum flächendeckenden Tarifvertrag, gültig für Sschsen, Osten.
https://www.igmetall-leipzig.de/aktuelles/pressemitteilungen/meldung/6-prozent-mehr-fuer-die-beschaeftigten-bei-schnellecke-in-zwei-schritten-ab-1-oktober-plus-500-euro-c/

BeamterBR

Zitat von: MrRossi in 16.11.2020 15:44
Zitat von: Wdd3 in 16.11.2020 12:57
Zitat von: MrRossi in 16.11.2020 10:41
Also können/dürfen die AG grundsätzlich übertariflich entlohnen und machen es auch ist die Message die ihr uns hier weismachen wollt?

So pauschal wie du uns eine Unterstellung unterschieben willst kann ich dir auch ein pauschales "Ja" entgegnen.

Leider wird das hier von euch immer wieder so pauschal behauptet. Das ist nicht mehr Gedöns wie Verdi hervorbringt. Wenn ich z.B. lese das andere höherwertige Tätigkeiten übertragen werden ist man ja auch in einer anderen Eingruppierung. Wenn die aber nicht ausgeführt werden (oder zeitlich nicht erheblich) und nur auf dem Papier stehen ist es nunmal ein Eingruppierungsirrtum bzw. muss ich die demnächst auch ausführen wenn gefordert. Und dann sind wir nunmal nicht bei übertariflich.
Und Stufenaufstiege mal aussen vor, geht somit kaum was.

Nur vereinzelte Bundesländer verbieten Ihren Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die übertarifliche Bezahlung. In allen anderen Bundesländern steht es den Kommunen frei übertariflich zu bezahlen. Ggf. müssten sie dies vor wütenden Gemeindevertretern und der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit rechtfertigen. Allerdings geht auch dies ohne Probleme, wenn der Mitarbeiter tatsächlich aufgrund seiner Leistung eine übertarifliche Bezahlung rechtfertigt.

schnitzelesser

Wurde der TV schon unterzeichnet?

Spid

Die Erklärungsfrist ist ja noch nicht einmal rum, also gibt es nicht einmal eine Grundlage, auf der man die Entwürfe für die Änderungstarifverträge fertigen könnte, über die sich die Parteien dann erst abstimmen müssen, bevor überhaupt erst das Unterschriftsverfahren in Gang gesetzt wird.

Novus

Zitat von: FGL in 16.11.2020 13:23
Zitat von: Kryne in 16.11.2020 12:24
Weiterhin der Kampf zwichen dem Personalwesen und dem Rest der Verwaltung, damit ja die Personalkostenstelle unten bleibt. (Zukauf von externen Leistungen taucht ja auf anderen Haushaltsstellen auf, die sich nach aussen garnicht entschlüsseln lassen).
Das erschließt sich mir spontan nicht. Sowohl die Personalaufwendungen als auch die Aufwendungen für den Zukauf von externen Leistungen sind doch Produkten zugeordnet. Beispiel: Ich unterhalte an einem Standort eine Erziehungsberatungsstelle, die jährliche Aufwendungen von 400k € verursacht. Diese Aufwendungen, inkl. der Personalaufwendungen sind dem Produkt "Erziehungsberatung" auf verschiedenen Konten zugeordnet. Wenn ich die Erziehungsberatung nun outsource und an einen freien Träger vergebe, sagen wir mal auch für 400k €, dann verschiebt sich innerhalb des Produkts nur das Konto, nämlich von "Personalaufwendungen" usw. zu "Transferaufwendungen". Wenn ich in meinem Produkt die Personalaufwendungen reduziere - oder wegen Arbeitsmarktzulage usw. erhöhe -, hat die Personalstelle doch nichts davon. Oder verstehe ich Dich falsch?

Berlin oder?

FGL


JahrhundertwerkTVÖD

Milliarden Unterstützung für die Autoindustrie, aber kein Geld für die eigenen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Super gemacht und ein weiteres Zeichen der Wertschätzung