Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Dauerhafter Einsatz im geh. Dienst als Beamter mittlere Dienst; Telekom
Tiga:
Ich habe mal davon gehört das auch Professoren sich beurlauben lassen um zeitweise in der Privatwirtschaft zu arbeiten. Das ist aber eine ganz andere Liga und ich weiß nicht was der wirkliche Unterschied zur In-sich- Beurlaubung ist.
Scheinbar bin ich der einzige der sich damit unwohl fühlt und dann ist es mein Problem. Trotzdem danke für die Bemerkungen und Tipps. Ich sehe das immer wieder als sehr wertvoll an auch andere Meinungen zu lesen.
2strong:
--- Zitat von: Tiga am 29.06.2020 06:49 ---Ja, das wäre auch noch eine Option bei der BAnst PT nachzufragen was man dort von der Situation hält.
(...)
Es will nur nicht in meinen Kopf warum ich im Ruhestand bestraft werde. Der Angestellte bekommt eine Rente +Betriebsrente. Der Beamte im geh. Dienst bekommt eine angemessene Pension, für die Tätigkeiten die er im Berufsleben geleistet hat. Ich bekomme eine Pension auf Grundlage von Tätigkeiten die ich wärend meines Berufslebens nicht ausgeübt habe.
--- End quote ---
Ich würde bzgl. der Aufstiegsverfahren tatsächlich auf die BAnst PT zugehen - sowohl auf das Haus als auch auf den HPR. Im Bereich der Bahn ist das BEV ein zugänglicher und interessierter Ansprechpartner.
Im Übrigen sieht der Gesetzgeber in Fällen wie Deinem keinen Handlungsbedarf. Noch in 2007 steht in der Begründung zum DRAnpGBA:
"Die Versorgung kann durch die Beurlaubung im Vergleich zu den in der entsprechenden Tätigkeit beschäftigten Statusbeamtinnen und Statusbeamten entsprechend niedriger sein. Die Beamtin oder der Beamte ist zur Vermeidung von Versorgungslücken darauf verwiesen, ggf. eine private Zusatzversicherung abzuschließen."
Casiopeia1981:
Das Konstrukt der Insichbeurlaubung ist eigentlich mit den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums nicht vereinbar, deswegen gibt es für die von 2strong aufgeführten Fälle eine eigenständige gesetzliche Ermächtigung. Darüberhinaus sollte es nicht zulässig sein.
Wohlgemerkt: Ich rede von Insichbeurlaubung und Beschäftigung beim selben Dienstherrn. Erlaubt ist ein Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge und gleichzeitiger Beschäftigung bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Interesse. Das ist aber dann aber eine Beschäftigung außerhalb des Dienstherrn.
Tiga:
Meines Wissen ist die Insichbeurlaubung auch z.B.: bei der Bundesagentur für Arbeit für eigene Mitarbeiter angeboten worden. Ich kann nicht bewerten ob es ggf. auch weitere Behörden probiert haben.
Ungünstig ist nur wenn hauptsächlich der Arbeitgeber profitiert. Wie in meinem Fall: Ich bekomme zwar den gleichen Lohn wie Angestellte, habe auch noch meine Sicherheiten aus dem Beamtentum. Mein Arbeitgeber zahlt aber nur einen geringen Satz in die Versorgungskasse und muss mir auch keine Betriebsrente zahlen. damit bin ich "günstiger" als alle anderen Arbeitnehmer oder Beamte im geh. Dienst.
Mir geht es hauptsächlich darum im Ruhestand gleichbehandelt zu werden wie jetzt in der aktiven Zeit.
Bastel:
Bekommt man die Besoldung nach (z.B) A oder bekommt man das höhere Angestellten Brutto?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version