@cyrix42:
- Vorgestern hat @Ozymandias dankenswerterweise auf drei Urteile des VG Berlin hingewiesen.
- In diesen Urteilen rechnet das VG detailliert vor, dass das Mindestabstandsgebot in allen betrachteten Jahren eindeutig verletzt wurde.
- Also insbesondere auch noch im Jahr 2021, obwohl da ja bereits seitens des Gesetzgebers "getrickst" wurde (Streichung von A4, etc.).
- Für die Jahre 2016 und 2017 kommt das VG zu dem Schluss, dass unter anderem aufgrund der genannten Mindestabstandsgebot-Verletzung auch die R1-Besoldung verfassungswidrig war.
- Für die Jahre 2018 bis 2021 behauptet es hingegen plötzlich, dass die weiterhin vorliegende Mindestabstandsgebot-Verletzung auf einmal keine Auswirkung mehr auf das restliche Besoldungsgefüge habe und somit die R1- und R2-Besoldungen verfassungskonform seien.
- Im Gegensatz zu den ansonsten sehr ausführlichen Betrachtungen wird der letztgenannte "Meinungsumschwung" jeweils in einem einzigen Absatz verkündet.
Ich denke, auch als absoluter juristischer Laie (wie ich es bin) wird man doch wohl mal fragen dürfen, woher dieser plötzliche Meinungsumschwung des VG stammt und insbesondere auf welcher sachgerechten Begründung es ihn vollzogen haben will.
Und wenn @Swen daraufhin drei verschiedene Methodiken erläutert, anhand derer das VG seinen Meinungsumschwung hätte sachgerecht begründen können (oder eben genau nicht, weswegen die Richter es möglicherweise unterlassen haben), sehe ich darin ebenfalls keinerlei Anmaßung nicht vorhandenen juristischen Sachverstands (den ich darüber hinaus bei @Swen als absolut gegeben annehme)..