[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Verwaltungsgedöns

Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 18:36
Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

InternetistNeuland

#5701
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 19.02.2024 18:42
Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 18:36
Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Auf den Betrag wird es hinauslaufen wenn nicht die Grundbesoldung sondern nur die Zuschläge erhöht werden um 1000€. Zur Zeit sind die Familienzuschläge für Beamte bereits 2-3 mal höher als für angestellte Lehrer.

Beispiel
Hessen Angestellter E13 200 € Kinderzulage

Hessen Beamter A13 155,66€ Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind

Bei E6 und A6 sind die Zuschläge gleichhoch.

BeamteNI

Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 18:44
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 19.02.2024 18:42
Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 18:36
Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Auf den Betrag wird es hinauslaufen wenn nicht die Grundbesoldung sondern nur die Zuschläge erhöht werden um 1000€. Zur Zeit sind die Familienzuschläge für Beamte bereits 2-3 mal höher als für angestellte Lehrer.

Beispiel
Hessen Angestellter E13 200 € Kinderzulage

Hessen Beamter A13 155,66€ Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind

Bei E6 und A6 sind die Zuschläge gleichhoch.

In dem meisten Bundesländern gibt es für angestellte nach meinem Wissen gar keine Kinderzuschläge.

LehrerInNRW

Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 18:36
Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse

InternetistNeuland

Zitat von: LehrerInNRW in 19.02.2024 19:54
Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 18:36
Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse

Du darfst diese angeblichen Fakenews gerne widerlegen. Es ist unstrittig dass in den unteren Besoldungsgruppen ca. 1000€ Brutto fehlen.
Wenn ich das Grundgehalt nicht erhöhen möchte muss ich also die Kinderzuschläge erhöhen um jeweils 500€.

Beispiel Hessen
155,66 Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind + 500 € = 738,07 €
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind + 500 € = 738,07 €

Insgesamt Familienzuschlag 155,66 € + 738,07 €+ 738,07 € = 1631,80 €

DJ79



"Ob Lohnsteuerklasse IV/IV oder III/V macht am Ende des Jahres keinen Unterschied. Man hat nicht mehr Netto, das wird über die Steuererklärung wieder glatt gezogen und bei III/V ist man zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet."



Was...echt? Mit Steuerklasse 3 muss man dann jedes Jahr ca. 5000€ an das Finanzamt zurückzahlen? Finde ich krass. Hat man dann ein eigenes Konto, auf dem man regelmäßig Rücklagen fürs Finanzamt anspart? Dann würde ich doch lieber Steuerklasse 2 nehmen. ....Ironie off....

InternetistNeuland

Zitat von: DJ79 in 19.02.2024 21:11


"Ob Lohnsteuerklasse IV/IV oder III/V macht am Ende des Jahres keinen Unterschied. Man hat nicht mehr Netto, das wird über die Steuererklärung wieder glatt gezogen und bei III/V ist man zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet."



Was...echt? Mit Steuerklasse 3 muss man dann jedes Jahr ca. 5000€ an das Finanzamt zurückzahlen? Finde ich krass. Hat man dann ein eigenes Konto, auf dem man regelmäßig Rücklagen fürs Finanzamt anspart? Dann würde ich doch lieber Steuerklasse 2 nehmen. ....Ironie off....

Brauchst kein Konto kannst einfach Steuerklasse IV wählen.

LehrerInNRW

Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 20:03
Zitat von: LehrerInNRW in 19.02.2024 19:54
Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 18:36
Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse

Du darfst diese angeblichen Fakenews gerne widerlegen. Es ist unstrittig dass in den unteren Besoldungsgruppen ca. 1000€ Brutto fehlen.
Wenn ich das Grundgehalt nicht erhöhen möchte muss ich also die Kinderzuschläge erhöhen um jeweils 500€.

Beispiel Hessen
155,66 Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind + 500 € = 738,07 €
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind + 500 € = 738,07 €

Insgesamt Familienzuschlag 155,66 € + 738,07 €+ 738,07 € = 1631,80 €

Irgendwelche Zahlungen, die es nicht gibt, zu bestehenden Zuschlägen dazu zu erfinden, ist nicht kontrafaktisch oder Fake News?

InternetistNeuland

Zitat von: LehrerInNRW in 19.02.2024 22:16
Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 20:03
Zitat von: LehrerInNRW in 19.02.2024 19:54
Zitat von: InternetistNeuland in 19.02.2024 18:36
Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse

Du darfst diese angeblichen Fakenews gerne widerlegen. Es ist unstrittig dass in den unteren Besoldungsgruppen ca. 1000€ Brutto fehlen.
Wenn ich das Grundgehalt nicht erhöhen möchte muss ich also die Kinderzuschläge erhöhen um jeweils 500€.

Beispiel Hessen
155,66 Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind + 500 € = 738,07 €
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind + 500 € = 738,07 €

Insgesamt Familienzuschlag 155,66 € + 738,07 €+ 738,07 € = 1631,80 €

Irgendwelche Zahlungen, die es nicht gibt, zu bestehenden Zuschlägen dazu zu erfinden, ist nicht kontrafaktisch oder Fake News?

Gegenfrage. Wo sollen die 1000€ sonst herkommen? Entweder über das Grundgehalt oder über Zuschläge.

Jimbo

Ich glaube, sofern dann die Alimentation angemessen wäre und dies gesetzeskonform regelbar, dann werden sie es so machen, da dann für den Normalbürger nicht direkt ersichtlich ist dass wir "doofen Beamten" plötzlich deutlich mehr bekommen.

Einer Regierung bzw. den Politikern kann nichts schlimmeres passieren als wenn sie uns plötzlich tabellarisch offensichtlich ca. 1000,- € mehr Brutto überweisen lassen müssten. Wenn man es über irgendwelche Zulagen regelt dann sieht es Otto-Normalverbraucher nicht direkt und die Lappen von der Bild-Zeitschrift checken es vielleicht auch nicht gleich um wieder Stunk zu machen.

Abwarten, nach Swens Erläuterungen bin ich etwas besser gestimmt und gehe mal davon aus, dass er mit seinen tieferen Einblicken in die Geschehnisse hinter den Kulissen es auch alles richtig einschätzt, es macht Mut.

Carisson

Zuschläge für Kinder (wobei die Höhe der Zuschläge ein Thema für sich ist) lassen sich durchaus begründen und rechtfertigen - jedoch nur mit dem Alimentationsprinzip.

Dieses ist jedoch - wie ich finde - mittlerweile völlig aus der Zeit gefallen. Versteht mich nicht falsch, ich profitiere selber davon. Es bedarf mit seinen derzeitigen Auswüchsen jedoch zumindest einer gehörigen (verfassungsrechtlichen) Überarbeitung. Anderenfalls wird der Vergleich zwischen "E" und "A" nie (mehr) gelingen...

LehrerinRLP


In dem meisten Bundesländern gibt es für angestellte nach meinem Wissen gar keine Kinderzuschläge.
[/quote]

Wohl dem, der im TV-H und nicht im TV-L ist ... !

Besoldungsrechner

Zitat von: Carisson in 20.02.2024 07:33
Zuschläge für Kinder (wobei die Höhe der Zuschläge ein Thema für sich ist) lassen sich durchaus begründen und rechtfertigen - jedoch nur mit dem Alimentationsprinzip.

Dieses ist jedoch - wie ich finde - mittlerweile völlig aus der Zeit gefallen. Versteht mich nicht falsch, ich profitiere selber davon. Es bedarf mit seinen derzeitigen Auswüchsen jedoch zumindest einer gehörigen (verfassungsrechtlichen) Überarbeitung. Anderenfalls wird der Vergleich zwischen "E" und "A" nie (mehr) gelingen...


JordyHH

Ein Grund für die ganze Misere könnte auch in der überbordenden Stellenschaffung liegen, aktuell schreibt die FAZ:

Seit Jahren steigen die Personalkosten in den Bundesministerien. Nicht nur die derzeitige Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ließ ordentlich Stellen schaffen. Bereits unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stiegen die Personalkosten durchgehend. In den vergangenen zwölf Jahren haben sich die im Haushaltsplan der Bundesregierung veranschlagten Personalkosten um mehr als 16 Milliarden Euro erhöht. Für das Jahr 2024 werden laut dem aktuellen Haushaltsentwurf nun knapp 45 Milliarden Euro an Personalkosten vorgesehen. Das sind gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf vom vergangenen August noch einmal gut 1,7 Milliarden Euro zusätzlich. Als Grund für die stetig steigenden Personalausgaben werden von den Ministerien häufig neue Aufgaben und mehr Zuständigkeiten genannt.

...und dabei handelt es sich nicht um Stellen im unteren Bereich, so die FAZ weiter:

Doch bei den Ausgaben für besonders gut entlohntes Personal scheint die Bundesregierung ungern zu sparen. Denn es sind gerade die hochbezahlten Spitzenpositionen, in denen jährlich neue Stellen geschaffen wurden.


So stieg die Zahl der Planstellen in der obersten Besoldungsklasse B, in der das Monatsgehalt der Beamtinnen und Beamten ab März diesen Jahres bis zu 16.000 Euro betragen kann, in vergangenen Jahren zuverlässig an. Während es im Jahr 2013 noch 2632 Beamtenstellen in der obersten Besoldungsklasse waren, wuchs die Zahl bis zum Jahr 2023 auf 3569. Mit Abstand am stärksten stiegen innerhalb der vergangenen zehn Jahre die Planstellen im höheren Dienst (67 Prozent). Im gehobenen Dienst ist das Personal in den vergangenen zehn Jahren um fast 50 Prozent gewachsen. In den niedrigeren Gehaltsstufen – im einfachen Dienst und bei den Tarifbeschäftigten – ist dagegen ein leichter Stellenabbau zu erkennen.


...wie kann man immer mehr Stellen schaffen, aber die Augen vor deren Bezahlung verschließen?! ...oder fehlt es schlicht am Überblick?

Rentenonkel

Hierzu eine kleine Anekdote vom Januar dieses Jahres (den aktuellen Stand kenne ich nicht):

Christine Lambrecht hatte das Amt als Verteidigungsministerin nur für kurze Zeit inne. Zwei ihrer Mitarbeiter bekommen allerdings auch nach ihrem Rücktritt Gehalt – wohl ohne dafür zu arbeiten.

Nur etwas länger als 13 Monate arbeitete die Sozialdemokratin Christine Lambrecht als Bundesministerin der Verteidigung. Dann übernahm ihr Parteikollege Boris Pistorius das Ruder – und tauschte einige Mitarbeiter im Berliner Bendlerblock aus.

Dabei konnte oder wollte Pistorius nicht allen Mitarbeitern Lambrechts neue Posten anbieten. So hatte Lambrecht den Ministeriumssprecher und den Chef des Leitungsstabes befördert. Pistorius soll die beiden Männer zwar von ihren Aufgaben entbunden, danach allerdings keine neue Beschäftigung für sie gefunden haben. Das geht aus einem Bericht der "Bild"-Zeitung hervor. Dabei gehören sie zur Besoldungsstufe B6 – und haben dementsprechend Anspruch auf Besoldung bis zum Ruhestand.

Wie die "Bild" berichtet, soll das Verteidigungsministerium die Informationen dem CDU-Verteidigungsexperten Ingo Gädechens bestätigt haben: "Aktuell sind zwei Beamte der Besoldungsgruppe B6, denen kein entsprechender Dienstposten übertragen wurde, im BMVg tätig."

Der Sprecher des Bundes der Steuerzahler hatte mal sinngemäß dazu gesagt, dass gerade bei der Besetzung der B Besoldung die Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ankommen sollte und es hier an einer funktionierenden Überwachung hapert.

Viel zu oft werden diese politischen Beamten allerdings aus anderen Gründen auf Posten befördert, die sie eigentlich nicht können um dann wiederum vorzeitig in Pension geschickt zu werden oder beurlaubt zu werden, wenn es zu einem Regierungswechsel oder Ministerwechsel kommt. Daher werden teilweise 2 Spitzenbeamte versorgt, aber nur einer übt den Job tatsächlich aus. Und wenn der dann mal nicht weiter weiß, weil er fachlich keine Ahnung hat, wird gerne auf externe Berater vertraut, die dann nochmal Geld kosten.

Diese Taschenspielertricks können übrigens alle Parteien, vor der letzten Bundestagswahl hat die damalige Regierung noch mal eben 71 Spitzenbeamte in verschiedenen Ministerien befördert. (Quelle: Spiegel)