[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Mitleser

Mich würde wirklich interessieren, wie eine Besoldungstabelle aussehen würde, in der die amtsangemessene Alimentation und das Abstandsgebot verfassungsgemäß berücksichtigt wurden^^

Goldene Vier

Zitat von: Mitleser in 12.04.2024 15:21
Mich würde wirklich interessieren, wie eine Besoldungstabelle aussehen würde, in der die amtsangemessene Alimentation und das Abstandsgebot verfassungsgemäß berücksichtigt wurden^^

Vielleicht findest du hier die Antwort:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html

Antwort 121

Versuch

Zitat von: Ryan in 12.04.2024 10:42
Zitat von: Goldene Vier in 11.04.2024 21:53
Wenn man solche Stellungnahmen einer Interessenvertretung liest muss man wohl nicht viel von den Gesetzgebern erwarten können:

https://nord.dgb.de/themen/++co++9aced970-f575-11ee-b087-875983ea6bd6

Die Stellungnahme ist wirklich erbärmlich.

Man hätte hier die Chance gehabt, die Anrechnung des Mitverdienereinkommens entschieden zurückzuweisen.

Stattdessen würdigt man diese Anrechnung als "Besoldungsmodell" um im gleichen Atemzug die Anpassung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter mehr oder weniger widerstandslos hinzunehmen.
Gleichzeitig stärkt man durch ständige Verweise darauf, dass andere Länder dieses "Modell" ja auch gewählt haben, dem Gesetzgeber den Rücken. Man ist ja nicht allein, sollte es zu höchstrichterlichen Überprüfungen kommen.

Am schlimmsten ist das Fazit zu Frage 8, Seite 19.

"Für die Länder, die diesen Weg gehen, sind damit erhebliche Einsparpotentiale verbunden. Eine amtsangemessene Alimentation wird so auf Dauer einfacher zu gewährleisten sein. Den vorgesehenen Familienergänzungszuschuss werden nur verhältnismäßig wenige Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes ist damit eine nachhaltige Regelung vorgesehen, um künftig eine amtsangemessene Alimentation deutlich einfacher und für die Dienstherren kostengünstiger abbilden zu können."

WOW....
Rollenklarheit 0,0

Mitleser

Zitat von: Goldene Vier in 12.04.2024 15:36
Zitat von: Mitleser in 12.04.2024 15:21
Mich würde wirklich interessieren, wie eine Besoldungstabelle aussehen würde, in der die amtsangemessene Alimentation und das Abstandsgebot verfassungsgemäß berücksichtigt wurden^^

Vielleicht findest du hier die Antwort:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html

Antwort 121

Krasse Zahlen, vielen Dank^^

LehrerinRLP

Könnte jemand, der die Möglichkeit hat diesen Artikel bzw. gerne eine inhaltliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen, hier teilen? Das klingt ja so, als ob das Land RLP wüsste, dass es nicht rechtskonform alimentiert, es aber nicht offiziell "zugeben" möchte.

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-streit-um-beamtengehalt-vor-oberverwaltungsgericht-finanzministerin-ahnen-scheut-offenbar-urteil-_arid,2643702.html

Herzlichen Dank!

InternetistNeuland

Zitat von: LehrerinRLP in 12.04.2024 18:20
Könnte jemand, der die Möglichkeit hat diesen Artikel bzw. gerne eine inhaltliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen, hier teilen? Das klingt ja so, als ob das Land RLP wüsste, dass es nicht rechtskonform alimentiert, es aber nicht offiziell "zugeben" möchte.

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-streit-um-beamtengehalt-vor-oberverwaltungsgericht-finanzministerin-ahnen-scheut-offenbar-urteil-_arid,2643702.html

Herzlichen Dank!

A8 klagt für 2012-2014. Das Land bot ihm einen Vergleich an (nachdem Richter gemahnt hatte) um zu verhindern, dass es einen Vorlagenbeschluss durch das Gericht gibt.

LehrerinRLP

Danke! Dann ist die spannende Frage ja: Hat der Klagende angenommen, was ich nicht hoffe!?

BVerfGBeliever

"Die Prozessvertreter [der Finanzministerin] boten dem klagenden Beamten an, doch über einen Vergleich zu verhandeln, wie ein Sprecher des OVG auf Anfrage bestätigt."

Was isch letzte Preis?  ;)

InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in 12.04.2024 18:38
"Die Prozessvertreter [der Finanzministerin] boten dem klagenden Beamten an, doch über einen Vergleich zu verhandeln, wie ein Sprecher des OVG auf Anfrage bestätigt."

Was isch letzte Preis?  ;)

Da würde mich die Einschätzung interessieren was dann mit den gegenwärtigen Bezügen ist? Sämtliche Lohnerhöhungen danach müssten sich ja dann auf das neu berechnete Gehalt stützen. Somit wäre er wahrscheinlich der bestbezahlte A8er in RLP.

LehrerinRLP

Zitat von: BVerfGBeliever in 12.04.2024 18:38
"Die Prozessvertreter [der Finanzministerin] boten dem klagenden Beamten an, doch über einen Vergleich zu verhandeln, wie ein Sprecher des OVG auf Anfrage bestätigt."

Was isch letzte Preis?  ;)

Es steht also nicht, ob er angenommen hat!? Ich hoffe, er wird von einem anständigen Verband vertreten, der auch die anderen, die da mit dranhängen, im Kopf hat!

LehrerinRLP

Da würde mich die Einschätzung interessieren was dann mit den gegenwärtigen Bezügen ist? Sämtliche Lohnerhöhungen danach müssten sich ja dann auf das neu berechnete Gehalt stützen. Somit wäre er wahrscheinlich der bestbezahlte A8er in RLP.
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Mit diesem Interesse bist du nicht alleine!

BVerfGBeliever

Zitat von: LehrerinRLP in 12.04.2024 18:41
Es steht also nicht, ob er angenommen hat!?

Nope.

"Beide Parteien loten nun aus, ob man sich in einem Jahre zurückliegenden Einzelfall jetzt einigen kann. Um welche Summe es bei der Nachzahlung gehen könnte, blieb offen."

LehrerinRLP

"Beide Parteien loten nun aus, ob man sich in einem Jahre zurückliegenden Einzelfall jetzt einigen kann. Um welche Summe es bei der Nachzahlung gehen könnte, blieb offen."
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Ernsthaft: Das ist unglaublich und ein absolutes Armutszeugnis für den Dienstherrn!

LehrerinRLP

"Beide Parteien loten nun aus, ob man sich in einem Jahre zurückliegenden Einzelfall jetzt einigen kann. Um welche Summe es bei der Nachzahlung gehen könnte, blieb offen."
[/quote]

Ist irgendwo nachzulesen, ob bspw. der DBB da mit im Boot ist oder eine andere Gewerkschaft oder Verband?

SwenTanortsch

Der dbb ist beteiligt. Da die Klage nach Ansicht der Vorinstanz nur für den Zeitraum ab Januar 2012 bis Mai 2014 zulässig war (was mit einiger Wahrscheinlichkeit schlüssig begründet ist), dürfte es für den Kläger ggf. durchaus attraktiv werden, sofern ihm sein Dienstherr ein Angebot machte, dass er nicht ablehnen könnte, nämlich dass auch Zeiträume über den Mai 2014 hinaus betrachtete und darüber hinaus gegenseitiges Stillschweigen vereinbarte. Entsprechend würde er dann ggf. besser fahren, wenn er ein entsprechendes Vergleichsangebot annehmen, als wenn er seine Klage weiterhin aufrecht erhalten würde.