[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Paterlexx

Es wird immer wieder nur hin und her geschoben, ohne eine endgültige Entscheidung zu treffen. Es ist beunruhigend, dass es in Deutschland kein klares Ja oder Nein mehr gibt.Ein einfaches Richtig oder Falsch hilft niemandem weiter. Ich erwarte noch immer eine Erklärung, in der es heißt, dass die Entscheidungsträger vor zehn Jahren keine sinnvollen Entscheidungen bezüglich der aA getroffen haben. Nun müssen die Vorgänge wieder an die aktuellen Landesregierungen zurückgegeben werden.

Verfahren beendet.
Oder die "COMPUTERSYSTEME" stürzen ab und die Behörden haben keinen Nachweis mehr über die "Stunden und Gehälter".... Jeder muss seine Ansprüche mit Papier vor der Behörde belegen. Rückwirkend auf 10 Jahre unter Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen. Wer sich verrechnet hat, verzichtet auf eine Nachzahlung.
 ;D :D ;)

Dogmatikus

Man kann das aber auch positiv lesen: Es möge von einer SN/einem Beitritt abgesehen werden, weil der Rechtsausschuss keine Argumente gefunden hat, die für das Vorliegen einer amtsangemessenen Besoldung sprechen, ohne zu lügen/Blödsinn zu schreiben.

Vielleicht hat es aber auch wieder ganz andere, rein praktische Gründe. Wer weiß.

Ich hab innerlich schon halb abgeschlossen mit dem Thema. Ich werde weiterhin meine Widersprüche einlegen und schauen, was passiert. Allerdings suchen meine Frau und ich JETZT nach einer größeren Wohnung, weil wir uns JETZT Gedanken über Nachwuchs machen. Und bereits JETZT werden die EStA- und OStA-Stellen bei uns in der Behörde nicht mehr besetzt, weil sich keiner für die paar Penunzen mehr im Monat nochmal mehr Stress und Verantwortung aussetzen will.

So gehts übrigens JETZT nahezu jedem meiner Kollegen Ende 20 bis Mitte 30. Man spürt bei einigen, dass sie aufgrund der frustrierenden Lage (goldener Käfig) vor der "inneren Kündigung" stehen. Ich kann es keinem mehr verdenken.

Wenn das BVerfG dann in 30 Jahren über meine Ansprüche entscheidet, kann ich mir damit ja vielleicht eine Garage auf Mallorca als Alterswohnsitz mit der inflationsbereinigten Nachzahlung leisten. Falls es Mallorca dann noch gibt.

Rheini

Zitat von: Taigawolf in 28.06.2024 11:22
Zitat von: VierBundeslaender in 28.06.2024 10:29
Zitat von: MitleserBW in 28.06.2024 08:37
"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."

Warum sollte diese Argumentation nicht auch fürs Bürgergeld gelten: "Im Ausnahmefall kann wegen des Verbots der Neuverschuldung das Bürgergeld gesenkt werden"?

Also so einfach wird das nicht gehen. Da muss man schon verschiedene Rechtsgüter abwägen und das BVerfG (ich weiß, wir warten alle) hat seinerzeit klar gesagt, dass Beamte kein Sonderopfer bringen dürfen. Das da oben aber wäre ein Sonderopfer.

Naja, vor allem wird sich halt wieder das rausgepickt, was einem gerade in den Kram passt. Es gibt ja ebenso Urteile des BVerfG, die eindeutig sagen, dass die Besoldung nicht von der Kassenlage abhängig gemacht werden kann und darf.

Insofern ist das einfach eine Unverschämtheit, um Geld auf Kosten der Beamten zu sparen.

"Im Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein".

Uhm... BVerfG sagt nein.

Aus meiner Sicht doch in einem Ausnahmefall. Nämlich dann, wenn alle Opfer bringen müssen. Ansonsten siehe "Sonderopfer".

A9A10A11A12A13

Zitat von: AndreasS in 29.06.2024 15:24
Zur Info: aus Drucksache 20/11984: ...

Es ist doch hier ein Länderforum, daher Bundesrat Drucksache 149/24 vom 26.04.24 (mit gleichem Beschluss).

die zweimonatigen Nachzügler zeigen u.a. wie bräsig die Bundespolitik/-verwaltung derzeit ist? (mit welcher Frist zur Stellungnahme wurde denn gebeten?)


AndreasS

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 01.07.2024 11:19
Zitat von: AndreasS in 29.06.2024 15:24
Zur Info: aus Drucksache 20/11984: ...

Es ist doch hier ein Länderforum, daher Bundesrat Drucksache 149/24 vom 26.04.24 (mit gleichem Beschluss).

die zweimonatigen Nachzügler zeigen u.a. wie bräsig die Bundespolitik/-verwaltung derzeit ist? (mit welcher Frist zur Stellungnahme wurde denn gebeten?)



Ich bin davon ausgegangen, dass das Land Berlin, um das es hier unter anderem geht, nicht der Bund ist.
Warum sollte es dann nicht hier geteilt werden?

PolareuD

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 01.07.2024 11:19
Zitat von: AndreasS in 29.06.2024 15:24
Zur Info: aus Drucksache 20/11984: ...

Es ist doch hier ein Länderforum, daher Bundesrat Drucksache 149/24 vom 26.04.24 (mit gleichem Beschluss).
...

Könnten die beiden Drucksachen ein Indiz dafür sein, dass der für 2024 angestrebte Beschluss des BVerfG um weitere Verfahren erweitert wird?

Also nicht nur 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18 sondern zusätzlich noch die Verfahren 2 BvL 20/17und 2 BvL 21/17.

Ostseestrandliebhaber

Zitat von: PolareuD in 01.07.2024 14:08
Zitat von: A9A10A11A12A13 in 01.07.2024 11:19
Zitat von: AndreasS in 29.06.2024 15:24
Zur Info: aus Drucksache 20/11984: ...

Es ist doch hier ein Länderforum, daher Bundesrat Drucksache 149/24 vom 26.04.24 (mit gleichem Beschluss).
...

Könnten die beiden Drucksachen ein Indiz dafür sein, dass der für 2024 angestrebte Beschluss des BVerfG um weitere Verfahren erweitert wird?

Also nicht nur 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18 sondern zusätzlich noch die Verfahren 2 BvL 20/17und 2 BvL 21/17.

Aus meiner Sicht (soweit das BVerfG prozesstechnisch gut aufgestellt ist) müsste das Anhörungsverfahren zu Verfahren relativ am Anfang der Entscheidungsfindung stattfinden. Ich brauche ja alle Argumente, die dann abzuwägen sind. Ich würde es daher eher so interpretieren, dass mit diesen 2 die nächsten Verfahren in Angriff genommen werden. Diese vorbereitenden Arbeiten sollten eher von den "Zuarbeitern", die die Entscheidung vorbereiten, erfolgen. Könnte wiederum für die Verfahren (wo wir alle auf die Urteile warten) bedeuten, dass diese sich am Ende des Prozessdurchlaufs/ vor dem Urteil befinden.  :)

A9A10A11A12A13

Zitat von: AndreasS in 01.07.2024 13:20
Ich bin davon ausgegangen, dass das Land Berlin, um das es hier unter anderem geht, nicht der Bund ist.
Warum sollte es dann nicht hier geteilt werden?
ich habe nur die Länderkammer ergänzt...deine Beiträge gehören hier narürlich ebenso richtig und wichtig hierhin. Sorry für das Missverständnis.

Hans Werner Mangold

Anscheinend befindet sich das BVerfG schon in der Sommerpause  8) Vielleicht haben wir dann halt eben im Herbst mehr Glück  :-\

baysys

Der 2.Senat hat in anderer Sache zu tun gehabt, nämlich für die Urteilsverkündung in Sachen ,,Bundeswahlgesetz 2023" Verkündung am 30. Juli 2024.
Danach ist Sommerpause voraussichtlich und die Beamtensache wird dann im Herbst anliegen - vor den Länderwahlen wollen die z.Zt. regierenden keinen zusätzlichen Gegenwind haben.

Hans Werner Mangold

Na ja, wir sind ja noch jung und können daher warten. In diesem Zusammenhang fällt mir ein Schlager von Brunner & Brunner ein:

,,Wir sind alle über 40
Haben im Leben nichts erreicht"  :o

Surfer

Warum nicht mal eine Petition starten, um einfach mal zu zeigen wie viele unzufrieden sind mit dem Werdegang....

LG

Jimbo

Hat es doch schon gegeben, wurde aber wohl einkassiert von weiter oben, sorgt wohl für zu viel Unruhe....

InternetistNeuland

Da sich das Schuljahr dem Ende neigt und wir bald viele neue KuK bekommen werden, würde ich mich über eine Zusammenfassung des aktuellen Sachstandes durch SWEN freuen. Er hat die aktuellen Problematiken immer nochmal gut zusammengefasst.

Kirk40

Moin in die Runde. Da kommt man aus dem Urlaub, verschafft sich einen kleinen Überblick und dann findet man das:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

Da stellt sich mir mittlerweile die Frage:

Welche Drogen nehmen die eigentlich in Karlsruhe ?