[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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LehrerBW

Ganz so ist es nicht.
Das Bundesverfassungsgericht wird ja Parameter zur verfassungsgemäßen Besoldung aufstellen auf die sich dann jeder Beamter jedes Bundeslandes berufen kann und er wird bei einer Klage recht bekommen.
Wobei das dann nicht auf die Besoldungsstufe ankommt....denn ein A8er in NRW ist weniger als ein A8er in BY

Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

NordWest

Zitat von: LehrerBW in 02.09.2024 00:38
Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

Eigentlich. Zumindest Hamburg interessieren die klaren Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Heiz- und Wohnkosten bspw. allerdings anscheiennd nicht die Bohne...

Verwaltungsgedöns

Zitat von: NordWest in 02.09.2024 04:55
Zitat von: LehrerBW in 02.09.2024 00:38
Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

Eigentlich. Zumindest Hamburg interessieren die klaren Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Heiz- und Wohnkosten bspw. allerdings anscheiennd nicht die Bohne...

Ja genau. Das ist das Problem. Es wird gesagt: Wir zahlen nur nach Gesetz. Das Gesetz wurde an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Nun ist alles rechtmäßig und wenn ihr wollt, fangt doch wieder ganz vorne an.

Versuch

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 02.09.2024 10:20
Zitat von: NordWest in 02.09.2024 04:55
Zitat von: LehrerBW in 02.09.2024 00:38
Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

Eigentlich. Zumindest Hamburg interessieren die klaren Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Heiz- und Wohnkosten bspw. allerdings anscheiennd nicht die Bohne...

Ja genau. Das ist das Problem. Es wird gesagt: Wir zahlen nur nach Gesetz. Das Gesetz wurde an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Nun ist alles rechtmäßig und wenn ihr wollt, fangt doch wieder ganz vorne an.
Und welche Möglichkeiten gibt es dagegen?

Finanzer

Zitat von: Versuch in 02.09.2024 11:30
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 02.09.2024 10:20
Zitat von: NordWest in 02.09.2024 04:55
Zitat von: LehrerBW in 02.09.2024 00:38
Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

Eigentlich. Zumindest Hamburg interessieren die klaren Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Heiz- und Wohnkosten bspw. allerdings anscheiennd nicht die Bohne...

Ja genau. Das ist das Problem. Es wird gesagt: Wir zahlen nur nach Gesetz. Das Gesetz wurde an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Nun ist alles rechtmäßig und wenn ihr wollt, fangt doch wieder ganz vorne an.
Und welche Möglichkeiten gibt es dagegen?

Auf lange Sicht? Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Möglichkeiten der Besoldungsgeber immer weiter ein, sodass wir irgendwann in diesem Bereich tatsächlich bei einer negativen Gesesetzgebungskompetenz angekommen sind.

Auf kurze Sicht? Ein Umdenken der handelnden Personen.... Also keine Änderung auf kurzer Sicht.

Zugroaster

Zitat von: Versuch in 28.08.2024 14:33
Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...

Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.

Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".

Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben.  ;)

qou

#6366
Zitat von: Zugroaster in 02.09.2024 13:22
Zitat von: Versuch in 28.08.2024 14:33
Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...

Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.

Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".

Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben.  ;)

Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.

Die 6000€/Jahr ergeben sich aus den Hochrechnungen, die es irgendwo in diesem Forum mal gab.
Natürlich hängt es vom Einzelfall ab wie viel es tatsächlich sein wird.

Ich habe auch lange überlegt, bin inzwischen aber extrem glücklich, dass ich geklagt habe und meine Ansprüche gesichert habe.

Für 2024 werde ich auch nicht zögern Klage einzureichen, sollte meinem Widerspruch (mit hoher Wahrscheinlichkeit) nicht stattgegeben werden.

Zugroaster

Zitat von: qou in 02.09.2024 13:44
Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.

Das ist dann natürlich bitter, das war mir nicht bewusst. Zumal ich mir bei der komplexen Thematik auch gar nicht unbedingt zutrauen würde/zugetraut hätte, die Klage so einzureichen, dass sie zulässig ist - sei es förmlich oder inhaltlich.

Aber ok, dann werde ich das für 2024 auf jeden Fall mal so angehen. Danke für die Info.

Nachtrag:
Das sind eigentlich Infos, die ich mir von einer Gewerkschaft erwarten würde....  ::)

Solitair

Zitat von: qou in 02.09.2024 13:44


Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.

Muss man da nicht einen konkreten Antrag stellen? Also darlegen, warum genau de Besoldung zu niedrig ist und wie hoch sie sein müsste? Das zu formulieren dürfte für die meisten nicht so einfach sein, wenn kein juristischer Hintergrund vorliegt. Oder reicht es einfach zu sagen, sie ist zu niedrig?

Jimbo

Hier wäre es wirklich toll einen Extra Thread zu haben der mit einer genauen "Anleitung" Schritt für Schritt beginnt, wie man als Otto-Normal-Beamter den Klageweg beschreitet, inkl. ggfls. Vorlage von einer Muster-Klageschrift die man entsprechend abändern kann.

Denn ich stehe hier wie der Ochs vorm Berg und viele andere bestimmt auch und es wäre wesentlich leichter wenn man wüsste wo und wie man ansetzten muss :)


qou

Zitat von: Solitair in 02.09.2024 15:12
Zitat von: qou in 02.09.2024 13:44


Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.

Muss man da nicht einen konkreten Antrag stellen? Also darlegen, warum genau de Besoldung zu niedrig ist und wie hoch sie sein müsste? Das zu formulieren dürfte für die meisten nicht so einfach sein, wenn kein juristischer Hintergrund vorliegt. Oder reicht es einfach zu sagen, sie ist zu niedrig?

Die Klageerhebung kann ganz unkompliziert sein. Es gibt auch keine echten Kriterien auf die dabei geachtet werden muss. Solange der Wille klar erkennbar ist, wird deine Klage natürlich auch angenommen.
Anschließend zahlt man ca. 500€ Verfahrenskosten, die muss man immer bezahlen.
Entscheidend ist dann die Klagebegründung, zu der man unter Umständen aufgefordert wird. Dafür hat man inklusive der Bitte um einer Verlängerung ca. zwei Monate zeit.
Einige Kollegen mussten nicht einmal eine Klagebegründung an das Gericht schicken, bevor sich das LFF mit dem Kläger auf ein Ruhenstellen des Verfahrens verständigt hatten.

Versuch

Zitat von: Zugroaster in 02.09.2024 13:22
Zitat von: Versuch in 28.08.2024 14:33
Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...

Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.

Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".

Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben.  ;)

Das steht hier x mal im thread und mit x Berechnungen.

Kannst ja so machen, nachzuvollziehen ist das für mich 0.
Ich finde es sogar dämlich...sorry dafür.

Versuch

Zitat von: Jimbo in 02.09.2024 15:14
Hier wäre es wirklich toll einen Extra Thread zu haben der mit einer genauen "Anleitung" Schritt für Schritt beginnt, wie man als Otto-Normal-Beamter den Klageweg beschreitet, inkl. ggfls. Vorlage von einer Muster-Klageschrift die man entsprechend abändern kann.

Denn ich stehe hier wie der Ochs vorm Berg und viele andere bestimmt auch und es wäre wesentlich leichter wenn man wüsste wo und wie man ansetzten muss :)

Gibt es doch


Viele haben sich zusammengetan.

HansGeorg

Zitat von: Jimbo in 02.09.2024 15:14
Hier wäre es wirklich toll einen Extra Thread zu haben der mit einer genauen "Anleitung" Schritt für Schritt beginnt, wie man als Otto-Normal-Beamter den Klageweg beschreitet, inkl. ggfls. Vorlage von einer Muster-Klageschrift die man entsprechend abändern kann.

Denn ich stehe hier wie der Ochs vorm Berg und viele andere bestimmt auch und es wäre wesentlich leichter wenn man wüsste wo und wie man ansetzten muss :)

Hol dir doch einfach eine günstige Rechtsschutz (10 bis 15€ im Monat), welche auch im Widerspruchsverfahren bereits zahlt. Dann kannst du dir nach der Wartefrist die Ansprüche für dieses Jahr noch locker sichern und hast keinen Stress.