[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Gabi1978

Zitat von: AltStrG in 19.10.2024 06:04
Zitat von: ThSchm in 19.10.2024 06:00
Gerade bei BILD gefunden:

https://www.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024

An dem Bericht stimmt mal so gar nichts. Da sollte der Reporter lieber hier mal reinlesen. Das, was Nancy plant, wird schon bald obsolet sein.

Darf ich fragen, was daran nicht stimmt? Und noch eine Frage...die Zuschläge für die Kinder gelten dann aber auch für alle ab A8 oder?
Danke für die Antwort

rittersportrum

Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

HansGeorg

In dem Artikel steht, dass in Schleswig-Holstein ein ähnliches Gesetz in Arbeit ist. Mir ist da absolut nichts bekannt, hat da jemand eine Quelle?

Schlaubi


SuperIngo

Moin!
Auch Focus berichtet nun und bezieht sich auf die Bild.
Aber ist das in NRW nicht längst seit 2022 umgesetzt und ausgezahlt?
Höhere Familienzuschläge ab 2 Kindern nach Mietstufe je nach Wohnort ?
Oder verwechsel ich da etwas?

https://www.focus.de/finanzen/rueckwirkende-lohnerhoehung-fuer-beamte-bund-verspricht-bis-zu-88-000-euro_06a4ebc9-0742-4900-bab6-cd4a1f64771e.html



Dogmatikus

Zitat von: HansGeorg in 19.10.2024 13:35
Kann es vielleicht sein bzw. ist es denkbar, dass das BVerfG bisher in dieser Sache noch nicht entscheiden hat, weil es auf dieses neue Gesetz gewartet hat:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/leitentscheidungsverfahren-bgh-2212778

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/leitentscheidungsverfahren-beim-bgh-im-bundesrat-beschlossen-132503?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=leitentscheidungsverfahren-beim-bgh-im-bundesrat-beschlossen

Nein, kann es nicht. Erstens betrifft das neue Gesetz Verfahren vor dem BGH, nicht dem BVerfG. Zweitens braucht das BVerfG ein solches Leitentscheidungsverfahren nicht, da Entscheidungen des BVerfG sowieso die Wirkung einer Gesetzeskraft haben.

BVerfGBeliever

Zitat von: rittersportrum in 19.10.2024 09:13
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Siehe meinen Beitrag im Angestelltenthread:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg374928.html#msg374928

Paterlexx

Zitat von: HansGeorg in 19.10.2024 10:03
In dem Artikel steht, dass in Schleswig-Holstein ein ähnliches Gesetz in Arbeit ist. Mir ist da absolut nichts bekannt, hat da jemand eine Quelle?

Zitat von: HansGeorg in 19.10.2024 10:03
In dem Artikel steht, dass in Schleswig-Holstein ein ähnliches Gesetz in Arbeit ist. Mir ist da absolut nichts bekannt, hat da jemand eine Quelle?

Denn das Zweiverdienermodell haben wir alle einem hohen Beamten aus SH zu verdanken. Der ist zu Monika H. gegangen und hat aufgezeigt, dass sie so die Beamten richtig fi.... kann und zeitgleich die Allimentierung richtig stellt, wenn man einfach fiktive Einnahme von Partner mit einrechnet und das Dreisteste zumindest in HH, Brutto einkommen nicht von Nettoeinkommen unterscheiden kann. Wenn die Beamten mit einem arbeitslosen Partner, wie vom Gericht angeben, am Ende des Jahres bei 44.000€ NETTO (A.1 Eher mehr durch das Abstandsgebot, A.2 ja die Bürgi-Familie bekommt das in NETTO-Werten) landen würden, würde sich niemand beschweren.

Wenn das Zweiverdienermodell akzeptiert wird, hat die Politik und über niemand anderen reden wir hier gewonnen. Da man den Beamten aus der Pension geholt hat, vermute ich, dass der Baum brennt. Das schlimmste was passieren, könnte, dass das Verfassungsgericht relativ schnell deutlich sagt: "SO NICHT" EINVERDIENERMODELL WAR ES, IST ES UND BLEIBT ES.

Das Gericht in Hamburg hat zumindest sehr, sehr schnell und klar deutlich gemacht, mit uns nicht.

Paterlexx

Zitat von: Gabi1978 in 19.10.2024 08:27
Zitat von: AltStrG in 19.10.2024 06:04
Zitat von: ThSchm in 19.10.2024 06:00
Gerade bei BILD gefunden:

https://www.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024

An dem Bericht stimmt mal so gar nichts. Da sollte der Reporter lieber hier mal reinlesen. Das, was Nancy plant, wird schon bald obsolet sein.

Darf ich fragen, was daran nicht stimmt? Und noch eine Frage...die Zuschläge für die Kinder gelten dann aber auch für alle ab A8 oder?
Danke für die Antwort

Die Zuschläge gab es schon viel länger, sie wurden nur angepasst. Daher ist der Artikel Müll. Es gibt jedoch einige Bundesländer, die ein Zweiverdienermodell bei der Alimentierung eingeführt haben. Dort kommt es zu massiven Nachzahlungen ab dem dritten Kind. Wie gesagt, die Länder sind auf einmal Bedarfsermittler und Ausgleicher (Also doch irgendwie eher Sozialbehörde). Es findet keine Alimentierung nach Befähigung, Leistung und schon gar nicht nach Grund- und Beamten-Gesetzen mehr statt. Die Zuschläge für Familien sind halt auch nicht Pensionswirksam und wie in NRW spielt schon mit Zuschlägen zu den Zuschlägen.... also... Krank.

LehrerBW

Zitat von: rittersportrum in 19.10.2024 09:13
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen...bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.


LehrerBW

Im Gegensatz zum A7/1er der bekommt für zwei Kinder einen Zusatzbetrag von 550€.

Da die Kindererhöhungsbeiträge nicht dem Abstandsgebot unterliegen ( prozentual eigentlich sogar steigen müssten ) lässt unser Dienstherr sie dann einfach abschmelzen, so dass bei A13/6 keine Erhöhung mehr ankommt.
Soviel kann ich gar nicht essen wie ich kotzen möchte. Von einer irgendwie sachlichen begründeten Alimentation kann schon lang keine Rede mehr sein.
Es geht nur noch ums sparen spare sparen
Jetzt auch noch mit dem Partnereinkommen...wenn die Ehegattin keines hat, wie bei uns wegen Elternzeit, so ist das auch egal und wird nur bis A9 alimentiert.
Der A7er bekommt da nochmal 300€ mehr.

Unterm Strich bekommt in BW nun der A7er für dieselben Voraussetzungen (2 Kinder, Ehefrau nicht arbeitend) 850€ mehr aufs Grundgehalt als Zuschlag.
Die absolute Frechheit...da geht's nur um die reinste Kostenersparnis.
In meinen Dienstherren habe ich kein Vertrauen mehr...und das auf unser oberstes Gericht in Karlsruhe beginnt zu schwinden.

BVerfGBeliever

Zitat von: LehrerBW in 19.10.2024 20:12
Zitat von: rittersportrum in 19.10.2024 09:13
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen...bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

@lotsch hat hierzu gestern im Nachbarthread eine schöne Formulierung ins Spiel gebracht:

Unsere aktuellen Besoldungen sind lediglich Abschlagszahlungen!

(natürlich nur, wenn man jedes Jahr Widerspruch einlegt und ggf. irgendwann klagt)

Paterlexx

Zitat von: LehrerBW in 19.10.2024 20:12
Zitat von: rittersportrum in 19.10.2024 09:13
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen...bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

Wenn Angestellte die Gehälter der Beamten verhandeln, ergeben sich daraus interessante Dynamiken. Ab der Besoldungsstufe A11 scheint die Gehaltsstruktur im Vergleich zu den Abständen zum Bürgergeld ,,gerecht" zu sein – allerdings nur, wenn man die niedrigeren Dienstgrade außer Acht lässt. Diese Diskrepanz ist im Wesentlichen das Resultat jahrzehntelanger prozentualer Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ab A11 die Gehälter signifikant stärker stiegen.

Inzwischen halte ich es für sinnvoll, von den klassischen Gehaltsverhandlungen Abstand zu nehmen und stattdessen die Gehälter an einem festen Bezugspunkt auszurichten. Beispielsweise könnte man die Grundlage für Beamtengehälter bei 115 % des Einkommens einer Einverdiener-Familie ansetzen, die Bürgergeld erhält. Immer dann, wenn die sozial Schwächsten mehr Unterstützung benötigen, sollte dies auch zu einer Anpassung der Beamtengehälter führen. Auch die Relevanz von Erfahrungsstufen stelle ich zunehmend infrage – sie scheinen in der heutigen Struktur kaum noch eine praktische Anwendung zu finden.

Zudem plädiere ich dafür, Netto-Werte als Grundlage zu verwenden. Es macht wenig Sinn, mit Bruttowerten zu kalkulieren, wenn beim Bürgergeld ohnehin alles auf Netto-Basis berechnet wird.

Ich frage mich zunehmend, wie es für einen Angestellten in Entgeltgruppe 8 (EG8) noch lohnenswert sein kann, Vollzeit zu arbeiten. In einer Großstadt kann ein Haushalt mit einem Partner, der nicht erwerbstätig ist, schnell auf ein Einkommen von rund 40.000 € kommen – insbesondere durch verschiedene staatliche Unterstützungen. Wenn das Paar zudem getrennt lebt, bietet sich die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte durch Vermietung zu erzielen, etwa an staatlich geförderte Mietparteien. Gleichzeitig könnte man mit einem Minijob und staatlich subventionierten Leistungen wie einer Bahncard für 180 € monatlich weitere Einnahmen generieren. Mit etwas Glück kommen dazu noch Vergünstigungen für Telefonkosten oder die private Nutzung eines Lieferfahrzeugs.

HansGeorg

Zitat von: HansGeorg in 19.10.2024 10:03
In dem Artikel steht, dass in Schleswig-Holstein ein ähnliches Gesetz in Arbeit ist. Mir ist da absolut nichts bekannt, hat da jemand eine Quelle?

Ich muss das nochmal hoch schieben, weil mich das wirklich interessiert. Weiß da jemand was?