[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Carisson



Organisator

Zitat von: SwenTanortsch in 25.10.2024 15:40
Obgleich nun darüber hinaus die staatliche Bringschuld aus Art. 34 GG keine Wirkung mehr entfalten könnte, bliebe es jedem Staatsbürger unbenommen, wenn der genannte angestellte Polizist, der während seiner Arbeitszeit es unter Hervorhebung seines Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit ablehnte, gegen einen bewaffneten Bankräuber vorzugehen, der alsbald den Ehepartner jenes Staatsbürgers erschösse, alsbald danach gegen den Staat gerichtlich vorzugehen (gegen den angestellten Polizisten wäre ja nicht vorzugehen, da er ja sein Grundrecht wahrgenommen hätte). Ebenso verhielte es sich mit den extremistisches Gedankengut lehrenden Lehrern und Professoren, dem weiterhin in der Kaserne verbleibenden Bundeswehrangestellten, dem genannten Feuerwehrmann. Da es nun kein Disziplinarrrecht mehr geben könnte, die jeweiligen Angestellten auf ihre jeweiligen Grundrechte verweisen könnten, ließe sich also de facto das Gewaltmonopol des Staates nicht mehr aufrechterhalten, wenn es auch de jure weiterhin Teil unserer Verfassungsordnung wäre. Wie hoch die jährliche, gerichtlich festgestellte Schadensersatzrechnung an den Staat wäre, kann ich nicht ermessen.

Diesen Schluss halte ich für übertrieben. In anderen Ländern lassen sich Extremisten aus dem Staatsdienst genau so entfernen wie Polizisten zu ihrer Aufgabe anzuhalten, ohne dass es eines Beamtentums bedarf. Auch in Deutschland ließe sich das sicherlich regeln, nur halt nicht über das Grundgesetz in der bestehenden Form.


SwenTanortsch

Zitat von: Organisator in 29.10.2024 16:56
Zitat von: SwenTanortsch in 25.10.2024 15:40
Obgleich nun darüber hinaus die staatliche Bringschuld aus Art. 34 GG keine Wirkung mehr entfalten könnte, bliebe es jedem Staatsbürger unbenommen, wenn der genannte angestellte Polizist, der während seiner Arbeitszeit es unter Hervorhebung seines Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit ablehnte, gegen einen bewaffneten Bankräuber vorzugehen, der alsbald den Ehepartner jenes Staatsbürgers erschösse, alsbald danach gegen den Staat gerichtlich vorzugehen (gegen den angestellten Polizisten wäre ja nicht vorzugehen, da er ja sein Grundrecht wahrgenommen hätte). Ebenso verhielte es sich mit den extremistisches Gedankengut lehrenden Lehrern und Professoren, dem weiterhin in der Kaserne verbleibenden Bundeswehrangestellten, dem genannten Feuerwehrmann. Da es nun kein Disziplinarrrecht mehr geben könnte, die jeweiligen Angestellten auf ihre jeweiligen Grundrechte verweisen könnten, ließe sich also de facto das Gewaltmonopol des Staates nicht mehr aufrechterhalten, wenn es auch de jure weiterhin Teil unserer Verfassungsordnung wäre. Wie hoch die jährliche, gerichtlich festgestellte Schadensersatzrechnung an den Staat wäre, kann ich nicht ermessen.

Diesen Schluss halte ich für übertrieben. In anderen Ländern lassen sich Extremisten aus dem Staatsdienst genau so entfernen wie Polizisten zu ihrer Aufgabe anzuhalten, ohne dass es eines Beamtentums bedarf. Auch in Deutschland ließe sich das sicherlich regeln, nur halt nicht über das Grundgesetz in der bestehenden Form.

Versuch einfach mal, die öffentliche Verwaltung unter den Bedingungen des Grundgesetzes und ohne ein öffentliches Dienstrecht, d.h. ohne Beamte, deren Grundrechte sich als eingeschränkt darstellen, konkret auszugestalten, Organisator, dann wirst Du recht schnell die in dem Moment ebenso konkret werdenden Schwierigkeiten ermessen, die sich daraus für unser Gemeinwesen ergeben würden. Andere Länder kennen kein Beamtentum in der spezifisch gewachsenen deutschen Form, worauf Du berechtigt hinweist; allerdings gilt in ihrem je eigenen Gemeinwesen auch auch nicht das Grundgesetz mitsamt seines je eigenen Grundrechtskanons, der in der Bundesrepublik weiterhin unverändert seine Gültigkeit beanspruchte, sofern der Art. 33 die folgende Form erhielte: "Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."

Spiel das einfach mal konkret an der Polizei durch, indem Du sie ausschließlich aus Polizeiangestellte bestehen lassen würdest, die ausnahmslos über alle ihnen durch das Grundgesetz verbriefte Grundrechte verfügten. Die konkreten Schwierigkeiten, auf die Du nun in der Aufrechterhaltung und Durchsetzung der exekutiven Gewalt stoßen wirst, müssten beseitigt, also rechtlich organisiert werden, um die öffentliche Verwaltung, wie wir sie in der Bundesrepublik Deutschland kennen, aufrechtzuerhalten. Stell das also einfach mal konkret am Polizeiwesen dar. Die konkreten Schlüsse, zu denen Du dabei gelangen wirst, wären für mich interessant.

@ LehrerBW

Doch, die von Dir genannte "Zuschlagsorgie" in Gestalt sog. Besoldungsergänzungszuschüsse, die in den aufsteigenden Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen abgeschmolzen werden, ist genauso auch in Hamburg verrechtlicht worden, vgl. in der genannten Stellungnahme den Abschnitt III. 2 ab der S. 35: https://bdr-hamburg.de/wp-content/uploads/Gutachterliche-Stellungnahme-Besoldungsstrukturgesetz-Drs.-22-1272.pdf

Taigawolf

Zitat von: SwenTanortsch in 30.10.2024 07:48
Versuch einfach mal, die öffentliche Verwaltung unter den Bedingungen des Grundgesetzes und ohne ein öffentliches Dienstrecht, d.h. ohne Beamte, deren Grundrechte sich als eingeschränkt darstellen, konkret auszugestalten, Organisator, dann wirst Du recht schnell die in dem Moment ebenso konkret werdenden Schwierigkeiten ermessen, die sich daraus für unser Gemeinwesen ergeben würden. Andere Länder kennen kein Beamtentum in der spezifisch gewachsenen deutschen Form, worauf Du berechtigt hinweist; allerdings gilt in ihrem je eigenen Gemeinwesen auch auch nicht das Grundgesetz mitsamt seines je eigenen Grundrechtskanons, der in der Bundesrepublik weiterhin unverändert seine Gültigkeit beanspruchte, sofern der Art. 33 die folgende Form erhielte: "Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."

Spiel das einfach mal konkret an der Polizei durch, indem Du sie ausschließlich aus Polizeiangestellte bestehen lassen würdest, die ausnahmslos über alle ihnen durch das Grundgesetz verbriefte Grundrechte verfügten. Die konkreten Schwierigkeiten, auf die Du nun in der Aufrechterhaltung und Durchsetzung der exekutiven Gewalt stoßen wirst, müssten beseitigt, also rechtlich organisiert werden, um die öffentliche Verwaltung, wie wir sie in der Bundesrepublik Deutschland kennen, aufrechtzuerhalten. Stell das also einfach mal konkret am Polizeiwesen dar. Die konkreten Schlüsse, zu denen Du dabei gelangen wirst, wären für mich interessant.

Deshalb sagt Organisator ja auch explizit, dass das nicht über das bestehende Grundgesetz realisierbar wäre. Es bleibt daher unbenommen, dass eine Polizei ohne Beamtentum möglich wäre.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass dies in Deutschland auch aufgrund der historisch gewachsenen organisatorischen und juristischen Strukturen ein äußerst schwieriges Unterfangen werden würde, welches auch erhebliche Veränderungen in den uns heute zugestandenen Grundrechten und Pflichten nach sich ziehen würde. Eine Polizei ohne Beamtentum in Deutschland würde gleichzeitig eine radikale Transformation unserer Gesellschaftsordnung in Deutschland nach sich ziehen.

SwenTanortsch

Zitat von: Taigawolf in 30.10.2024 08:06
Zitat von: SwenTanortsch in 30.10.2024 07:48
Versuch einfach mal, die öffentliche Verwaltung unter den Bedingungen des Grundgesetzes und ohne ein öffentliches Dienstrecht, d.h. ohne Beamte, deren Grundrechte sich als eingeschränkt darstellen, konkret auszugestalten, Organisator, dann wirst Du recht schnell die in dem Moment ebenso konkret werdenden Schwierigkeiten ermessen, die sich daraus für unser Gemeinwesen ergeben würden. Andere Länder kennen kein Beamtentum in der spezifisch gewachsenen deutschen Form, worauf Du berechtigt hinweist; allerdings gilt in ihrem je eigenen Gemeinwesen auch auch nicht das Grundgesetz mitsamt seines je eigenen Grundrechtskanons, der in der Bundesrepublik weiterhin unverändert seine Gültigkeit beanspruchte, sofern der Art. 33 die folgende Form erhielte: "Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."

Spiel das einfach mal konkret an der Polizei durch, indem Du sie ausschließlich aus Polizeiangestellte bestehen lassen würdest, die ausnahmslos über alle ihnen durch das Grundgesetz verbriefte Grundrechte verfügten. Die konkreten Schwierigkeiten, auf die Du nun in der Aufrechterhaltung und Durchsetzung der exekutiven Gewalt stoßen wirst, müssten beseitigt, also rechtlich organisiert werden, um die öffentliche Verwaltung, wie wir sie in der Bundesrepublik Deutschland kennen, aufrechtzuerhalten. Stell das also einfach mal konkret am Polizeiwesen dar. Die konkreten Schlüsse, zu denen Du dabei gelangen wirst, wären für mich interessant.

Deshalb sagt Organisator ja auch explizit, dass das nicht über das bestehende Grundgesetz realisierbar wäre. Es bleibt daher unbenommen, dass eine Polizei ohne Beamtentum möglich wäre.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass dies in Deutschland auch aufgrund der historisch gewachsenen organisatorischen und juristischen Strukturen ein äußerst schwieriges Unterfangen werden würde, welches auch erhebliche Veränderungen in den uns heute zugestandenen Grundrechten und Pflichten nach sich ziehen würde. Eine Polizei ohne Beamtentum in Deutschland würde gleichzeitig eine radikale Transformation unserer Gesellschaftsordnung in Deutschland nach sich ziehen.

Ok, ich verstehe: Wir schaffen das Berufsbeamtentum ab und erschaffen dafür eine neue Verfassung, um nicht die heute verfassungsrechtlichen Mehrkosten für eine amtsangemessene Alimentation tragen zu müssen. Und sobald das vollzogen ist, begeben wir uns in das "äußerst schwierige Unterfangen", bspw. ein neues entsprechendes Polizeiangestelltenween zu organisieren, um so den Nachweis zu führen, dass als das möglich ist.

Wollen wir jetzt diese Diskussion hier wirklich führen? Theoretisch möglich ist auch, den genetischen Code einer Maus so zu ändern, dass sie fliegen könnte, sodass ihre noch weiter umprogrammierten Nachkommen irgendwann theoretisch regelmäßig zum Mond fliegen könnten, von dem sie theoretisch dann so viel Mondgestein mitbringen könnten, wenn nur der Rucksack sachgerecht konzipiert wäre, dass damit auf Dauer theoretisch die Mehrkosten einer praktisch zu leistenden amtsangemessenen Alimentation in Deutschland gedeckt werden könnten, wenn all das theoretisch auf die Erde verbrachte Mondgestein nicht auf Dauer an hinreichendem irdischen Wert verlöre. Auch das sollte theoretisch möglich sein. Wer führt mit mir über dieses Thema hier die sachliche Diskussion? Bitte melden, ich führe auch jene Diskussion gerne sachgerecht.

https://www.dailymotion.com/video/x2xi4e3

Organisator

Zitat von: Taigawolf in 30.10.2024 08:06
Zitat von: SwenTanortsch in 30.10.2024 07:48
Versuch einfach mal, die öffentliche Verwaltung unter den Bedingungen des Grundgesetzes und ohne ein öffentliches Dienstrecht, d.h. ohne Beamte, deren Grundrechte sich als eingeschränkt darstellen, konkret auszugestalten, Organisator, dann wirst Du recht schnell die in dem Moment ebenso konkret werdenden Schwierigkeiten ermessen, die sich daraus für unser Gemeinwesen ergeben würden. Andere Länder kennen kein Beamtentum in der spezifisch gewachsenen deutschen Form, worauf Du berechtigt hinweist; allerdings gilt in ihrem je eigenen Gemeinwesen auch auch nicht das Grundgesetz mitsamt seines je eigenen Grundrechtskanons, der in der Bundesrepublik weiterhin unverändert seine Gültigkeit beanspruchte, sofern der Art. 33 die folgende Form erhielte: "Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."

Spiel das einfach mal konkret an der Polizei durch, indem Du sie ausschließlich aus Polizeiangestellte bestehen lassen würdest, die ausnahmslos über alle ihnen durch das Grundgesetz verbriefte Grundrechte verfügten. Die konkreten Schwierigkeiten, auf die Du nun in der Aufrechterhaltung und Durchsetzung der exekutiven Gewalt stoßen wirst, müssten beseitigt, also rechtlich organisiert werden, um die öffentliche Verwaltung, wie wir sie in der Bundesrepublik Deutschland kennen, aufrechtzuerhalten. Stell das also einfach mal konkret am Polizeiwesen dar. Die konkreten Schlüsse, zu denen Du dabei gelangen wirst, wären für mich interessant.

Deshalb sagt Organisator ja auch explizit, dass das nicht über das bestehende Grundgesetz realisierbar wäre. Es bleibt daher unbenommen, dass eine Polizei ohne Beamtentum möglich wäre.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass dies in Deutschland auch aufgrund der historisch gewachsenen organisatorischen und juristischen Strukturen ein äußerst schwieriges Unterfangen werden würde, welches auch erhebliche Veränderungen in den uns heute zugestandenen Grundrechten und Pflichten nach sich ziehen würde. Eine Polizei ohne Beamtentum in Deutschland würde gleichzeitig eine radikale Transformation unserer Gesellschaftsordnung in Deutschland nach sich ziehen.

Dankeschön @Taiga, du nimmst mir da ein wenig die Worte aus dem Mund.
Allerdings glaube ich, dass eine Polizei ohne Beamtentum keine radikale Änderung der Gesellschaftsordnung notwendig macht. Auch in europäischen Nachbarländern sorgt die Polizei für Ordnung, ohne dass dort eine ganz andere Gesellschaftsordnung vorliegen würde.

@ Swen: Mir geht es gar nicht im Detail darum, konkrete Alternativen zum Beamtentum vorzuschlagen, zumal dies auch nicht aktuell anstehen würde. Vielmehr wollte ich darauf hinweisen, dass auch ohne Beamtentum ein Staat zu machen ist.

Carisson

Vielleicht ließe sich ein Mittelding finden.

Beamtentum als öffentliches Dienstverhältnis? Auf jeden Fall, auch weiterhin, die Vorteile überwiegen m. E.!

Aber: Das Alimentationsprinzip lässt sich nicht mehr darstellen / bezahlen (Besoldung, Zuschläge, Pensionshöhe, PKV und Beihilfe, "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" ...) und muss (verfassungsrechtlich) überarbeitet werden...

Warum nicht eine gesetzliche Überleitung:
"Ab dem 01.01.2026 werden Beamten der Besoldungsgruppe A 9 bezahlt wie Angestellte der Tarifgruppe E 9" usw.

Warum kann ein Richter, Lehrer, Polizist keinen Gehaltszettel bekommen wie ein Angestellter? Mit Gehalt nach TVöD, Sozialversicherungsabgaben (GKV, RV, AV (okay, die wäre über) ...) Er steht ja weiterhin in einem Beamtenverhältnis ;)

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Nicht falsch verstehen, ich profitiere selber von dem System, ich glaube nur den Staatsfinanzen täte es gut.  8)

Taigawolf

Zitat von: SwenTanortsch in 30.10.2024 08:29
Ok, ich verstehe: Wir schaffen das Berufsbeamtentum ab und erschaffen dafür eine neue Verfassung, um nicht die heute verfassungsrechtlichen Mehrkosten für eine amtsangemessene Alimentation tragen zu müssen. Und sobald das vollzogen ist, begeben wir uns in das "äußerst schwierige Unterfangen", bspw. ein neues entsprechendes Polizeiangestelltenween zu organisieren, um so den Nachweis zu führen, dass als das möglich ist.

Wollen wir jetzt diese Diskussion hier wirklich führen? Theoretisch möglich ist auch, den genetischen Code einer Maus so zu ändern, dass sie fliegen könnte, sodass ihre noch weiter umprogrammierten Nachkommen irgendwann theoretisch regelmäßig zum Mond fliegen könnten, von dem sie theoretisch dann so viel Mondgestein mitbringen könnten, wenn nur der Rucksack sachgerecht konzipiert wäre, dass damit auf Dauer theoretisch die Mehrkosten einer praktisch zu leistenden amtsangemessenen Alimentation in Deutschland gedeckt werden könnten, wenn all das theoretisch auf die Erde verbrachte Mondgestein nicht auf Dauer an hinreichendem irdischen Wert verlöre. Auch das sollte theoretisch möglich sein. Wer führt mit mir über dieses Thema hier die sachliche Diskussion? Bitte melden, ich führe auch jene Diskussion gerne sachgerecht.

https://www.dailymotion.com/video/x2xi4e3

Das finde ich in diesem Moment jetzt etwas unsachlich um ehrlich zu sein. Organisator hat in den Raum geworfen, dass theoretisch eine Polizei ohne Beamtentum möglich wäre. Ich habe präzisiert, dass das theoretisch möglich, aber mit meiner Meinung nach radikalen Veränderungen verbunden wäre.

Daraus wird dann konstruiert, welche Luftschlösser da gebaut werden, wie unsachlich das doch wäre und mit genetisch veränderten Mäusen ins Lächerliche gezogen. Entschuldigung Swen, aber das ist gerade der unsachliche Part. Selbstverständlich bin ich für eine amtsangemessene Alimentation und nicht für den radikalen Umbau oder die Abschaffung unseres Grundgesetzes. Auch bin ich nicht für die Abschaffung des Beamtentums.

Sachlich festzuhalten bleibt aber, dass eine Polizei ohne Beamtentum sehr wohl möglich ist und das nicht nur rein theoretisch, sondern praktisch. Und auch diese Staaten versinken nicht in Anarchie. Ich finde die Diskussion ansich aber dennoch interessant und für das Thema äußerst relevant, da unsere Dienstherren bei weiter so fortgesetztem konzentrierten Verfassungsbruch nämlich irgendwann an dem Punkt sein könnten, an dem eine Reparatur unmöglich erscheint bzw. sie diese als unbezahl- oder umsetzbar ansehen und dies dann eben zu solchen Erwägungen führen könnte. Mir kann niemand erzählen, dass die Dienstherren uns mir enormen Kosten eine amtsangemessene Alimentation verschaffen, wenn als Alternative die Abschaffung mit deutlich geringeren Kosten eine tatsächliche Alternative darstellen würde. Auch vor diesem Hintergrund wollte ich daher mit meinen Äußerungen klar machen, was das für unseren heutigen Rechtsstaat am Ende bedeuten würde.

Angesichts der voranschreitenden Aushöhlung des Rechtsstaats durch ebendiesen selbst halte ich die Diskussion daher aber für alles andere als theoretischer Natur.

Organisator

Zitat von: Taigawolf in 30.10.2024 08:57
(...) , da unsere Dienstherren bei weiter so fortgesetztem konzentrierten Verfassungsbruch nämlich irgendwann an dem Punkt sein könnten, an dem eine Reparatur unmöglich erscheint bzw. sie diese als unbezahl- oder umsetzbar ansehen und dies dann eben zu solchen Erwägungen führen könnte. Mir kann niemand erzählen, dass die Dienstherren uns mir enormen Kosten eine amtsangemessene Alimentation verschaffen, wenn als Alternative die Abschaffung mit deutlich geringeren Kosten eine tatsächliche Alternative darstellen würde. (...)

Das ist aus meiner Sicht der springende Punkt. Der Gesetzgeber hat vor dem Problem lange die Augen geschlossen und geflickschustert (Zulagen, höhere Eingangsämter, höhere Eingangsstufen, usw.) bis es nicht mehr ging und das BVerfG eingreifen musste. In 6 Jahren seitdem ist auch nichts wesentliches passiert, so dass nunmehr Erhöhungsbeträge notwendig wären, die politisch nicht vermittelbar sind.

Es ist also nunmehr eine wirklich tiefgreifende Reform des Berufsbeamtentums erforderlich, wozu auch das Nachdenken über eine Abschaffung gehört. Und dies finde ich weniger abwegig als zum Mond fliegende Mäuse; der deutsche Weg ist nämlich ein Sonderweg und nix zwingend notwendiges.

SwenTanortsch

Zitat von: Organisator in 30.10.2024 08:35

@ Swen: Mir geht es gar nicht im Detail darum, konkrete Alternativen zum Beamtentum vorzuschlagen, zumal dies auch nicht aktuell anstehen würde. Vielmehr wollte ich darauf hinweisen, dass auch ohne Beamtentum ein Staat zu machen ist.

Genau darum müsste es (Dir) aber gehen, Organisator, um Deine These sachlich zu erhärten. Genau deshalb mein vorheriger ironischer Verweis. Vorstellen kann man sich viel, auch ein deutsches Staatswesen ohne Berufsbeamtentum. Um dessen Praxistauglichkeit zu ermessen, müsste man sich jedoch zuvor Gedanken über dessen Ausgestaltung machen. Wenn das, was ich geschrieben habe, eine Übertreibung ist, frage ich mich, was es ist, ein bundesdeutsches Staatswesen ohne Berufsbeamtentum auf Grundlage einer umfassend neu gestalteten Verfassung ins Spiel zu bringen? Wenn mich nicht alles täuscht, ist solch ein Gedanke eine Über-treibung. Es ist nämlich ausgeschlossen - jedenfalls heute -, dass das passierte.

Man kann zugleich nicht über Rechtssachen sprechen, ohne die Rechtssachen als solches zu betrachten. Ein Gewaltmonopol des Staates, das in der verfassungsrechtlichen Gefasstheit der Bundesrepublik Deutschland so vollzogen werden sollte, dass es ausschließlich auf den guten Willen des jeweiligen Polizeiangestellten ankommen würde, ob er sein Leib und Leben auf Spiel setzte, der dazu aber nicht qua Dienstverhältnis verpflichtet werden könnte, müsste nach meinem Verständnis weiterhin so tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen nach sich ziehen, dass sich de facto das Gewaltmonopol des Staates nicht mehr aufrechterhalten ließe - de facto meint nicht, dass es sich nicht in jedem Einzelfall nicht aufrechterhalten ließe, sondern dass das Vertrauen der Bevölkerung in das staatliche Gewaltmonopol über kurz oder lang so schwer leiden müsste, wenn es weitgehend vom Zufall abhängen würde, ob ein jeweiliger Staatsbürger in einer für ihn lebensgefährlichen Situation tatsächlich Schutz durch die Polizei erhielte, dass das das Vertrauen in den Staat über kurz oder lang unterhöhlen sollte. Denn so stellte sich für ihn die Sachlage dar, wenn er in der einen Situation auf einen Polizeiangestellten treffen würde, der "guten Willen" zeigte und der sich also selbst in Gefahr brächte, gesundheitlich versehrt zu werden oder gar sterben zu können, während er zu einer anderen Zeit oder an einem anderen Ort einen Polizeiangestellten vorfände, der sagte: "Ist mir zu gefährlich, hier leiste ich keinen Schutz".

Das Ergebnis wäre - mindestens im Empfinden des jeweils Betroffenen; ggf. auch über das Empfinden heraus - staatliche Willkür, die also darin zu finden wäre, dass mal der konkrete Schutz eines Menschen gewährleistet werden würde, mal aber nicht. Damit aber würden wesentlich Gleiche eben staatlicherseits nicht in jedem Fall wesentlich gleich behandelt werfden - und darin zeigte sich die Willkürerfahrung, die der Rechtsstaat verhindern will, indem er nicht nur das Gewaltmonopol für sich in Anspruch nimmt, sondern es auch exekutiert.

Denn der gute Wille ist weder erzwingbar noch im Nachhinein einklagbar. Folge wäre also, dass sich die Bevölkerung (zunehmend) um die eigene Sicherheit bemühen, also die (in den letzten Jahrzehnten eh zunehmende) Bewaffnung zum eigenen Schutz in deutlich größerem Maße in wahrsten Sinne des Wortes selbst in die Hand nehmen dürfte. Damit aber dürfte das heute gesellschaftlich weitgehend respektierte Gewaltmonopol des Staates über kurz oder lang brüchig werden und sich - so war das gemeint - in der heutigen Form nicht mehr aufrechterhalten lassen. Denn dort, wo eine hohe Zahl an Waffen in einer Gesellschaft vorhanden ist, und wo sich zugleich eine nicht geringe Zahl dieser Waffenträger nicht hinreichend von der staatlichen Gewalt geschützt sieht, kommen diese Waffen fast zwangsläufig irgendwann auch zum Einsatz, womit das Gewaltmonopol des Staates sich als nicht mehr gewährleistet zeigt.

So in etwa mein nicht weiter ausgeführter Gedankengang, der sich noch deutlich vertiefen und an anderen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (die ich ja im Ausgangsbeitrag als mögliche weitere Beispiele angeführt habe) differenzieren ließe.

@ Carlsson

"Warum kann ein Richter, Lehrer, Polizist keinen Gehaltszettel bekommen wie ein Angestellter? Mit Gehalt nach TVöD, Sozialversicherungsabgaben (GKV, RV, AV (okay, die wäre über) ...) Er steht ja weiterhin in einem Beamtenverhältnis ;)"

Weil dem sowohl der Gesetzesvorbehalt im Beamtenrecht als auch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum entgegenstehen (deren einer der Gesetzesvorbehalt im Beamtenrecht ist). Man kann nicht maßgebliche Grundrechte eines Bevölkerungsteils - hier der Beamten - einschränken, um sie ansonsten gleichzubehandeln. Denn damit liefe der Grundrechtsschutz ins Leere und fänden wir also verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung vor.

@ Taigawolf

Ich kann Deine Befrüchtungen verstehen - aber unabhängig von den gerade genannten und noch vielen anderen Problemen, die entstehen dürften, wenn das Berufsbeamtentum in Deutschland abgeschafft werden würde (was bedeutete, dass nach der genannten Umgestaltung des Art. 33 GG keine neuen Beamten mehr in ein Amt eingeführt werden würden, während die bis dahin auf Lebenszeit mit einem Amt bestallten Beamten weiterhin dem Bestandsschutz unterfielen): Das Berufsbeamtentum wird allein deshalb schon nicht abgeschafft werden, weil es sich als sehr viel kostengünstiger für die Politik erweist als die Organisation des Staatswesens allein mit staatlichen Angestellten.

lotsch

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Energiepreispauschale und die Inflationsausgleichsprämie nicht zur Nettoalimentation gehören?

HansGeorg


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Es ist also nunmehr eine wirklich tiefgreifende Reform des Berufsbeamtentums erforderlich, wozu auch das Nachdenken über eine Abschaffung gehört. Und dies finde ich weniger abwegig als zum Mond fliegende Mäuse; der deutsche Weg ist nämlich ein Sonderweg und nix zwingend notwendiges.
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Mal abgesehen von der rechtlich fundierten Darlegung von Swen. Man würde dazu eine politische Mehrheit (2/3) benötigen um das Grundgesetz zu ändern, ich glaube dies ist in der heutigen Zeit abwegiger als Mäuse auf dem Mond.

Rentenonkel

Zitat von: lotsch in 30.10.2024 09:49
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Energiepreispauschale und die Inflationsausgleichsprämie nicht zur Nettoalimentation gehören?

Da das BVerfG alle Nettobezüge des jeweiligen Kalenderjahres in seine Betrachtung mit einbezieht, zählen dazu auch Zahlungen wie Energiepreispausche, Inflationsausgleichsprämie oder andere Einmal- oder Sonderzahlungen.