[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Versuch

Zitat von: LehrerBW in 10.03.2025 16:03
Und um 15 Uhr wird die amtsangemessene Alimentation verhandelt.

War jemand dort und kann berichten?

Soldat1980

Zitat von: Versuch in 12.03.2025 07:46
Zitat von: LehrerBW in 10.03.2025 16:03
Und um 15 Uhr wird die amtsangemessene Alimentation verhandelt.

War jemand dort und kann berichten?

Findet glaube ich erst am 18.03. statt siehe oben, richtig?

Aliminator

In Vorbereitung meiner Klagebegründung in NRW habe ich Informationen aus diesem Forum genutzt, um zwei Excel-Dateien zu erstellen, um damit die Anzahl der die Mindestbesoldung verletzenden Tabellenfelder der Besoldungstabellen bei Mietenstufe I und den Anteil familienbezogener Besoldungsanteile bei Mietenstufe  VI (Düsseldorf) zu ermitteln. Vielleicht ist meine Arbeit nützlich für den einen oder anderen. Alle Angaben ohne Gewähr / Do you own reasearch! Wer bessere Zahlen für Wohnkosten, Heizkosten und Sozialtarife hat, kann Sie in der Tabelle einfach ändern.  Feedback ist willkommen!
Leitsätze:

  • Die gewährte Alimentation bei Mietenstufe I unterschreitet in 31 von 80 Tabellenfeldern der A-Besoldung die Mindestalimentation, obwohl die Tabellenstufen 1 und 2 im Jahr 2022 gestrichen wurden.
  • Das Bruttogehalt von ledigen Richtern eines Verwaltungsgerichts in NRW ohne Kinder ist bei Dienstantritt in 2022 unabhängig vom Wohnort stets niedriger als das Bruttogehalt eines beliebigen anderen verheirateten Beamten aus Düsseldorf mit 3 Kindern.

PushPull

Danke, Aliminator. Das ist eine tolle Orientierung!


baysys

Die Jahresvorausschau ist veröffentlicht:

Berichterstatter: BVR Dr. Wöckel
Nr.   Aktenzeichen   Informationen zum Verfahren   Stand des Verfahrens
32.   2 BvL 3/18   Konkreter Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 44 Absatz 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 3. HRÄG) vom 1. April 2014 (GBl S. 99, 140) gegen Artikel 71, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9 Grundgesetz (GG) verstößt.   
33.   2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.

Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.   Aktenzeichen   Informationen zum Verfahren   Stand des Verfahrens
4.   2 BvL 2/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.   
5.   2 BvL 5/18,
2 BvL 6/18,
2 BvL 7/18,
2 BvL 8/18,
2 BvL 9/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.

Zerot

Vorschau 2024:

Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.   Aktenzeichen   Informationen zum Verfahren   Stand des Verfahrens
4.   2 BvL 2/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.   
5.   2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.   


Vorschau 2025:

Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.   Aktenzeichen   Informationen zum Verfahren   Stand des Verfahrens
4.   2 BvL 2/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.   
5.   2 BvL 5/18,
2 BvL 6/18,
2 BvL 7/18,
2 BvL 8/18,
2 BvL 9/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.   

Malkav

Zitat von: baysys in 13.03.2025 09:37
Die Jahresvorausschau ist veröffentlicht:

Und gleichzeitig auch der Jahresbericht 2024, welcher auf S. 110 unter dem Punkt "Zu entscheiden 2025" zusätzlich ausführt:

Zitat von: BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht ent scheidet demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein [Hervorhebung durch mich] und im Saarland.

Ja was denn nun lieber Senat? Wollt Ihr SH (Klage für das Jahr 2007 = Weihnachtsgeldstreichung; Vorlage durch VG Schleswig in 2018) denn nun 2025 entscheiden oder nicht? Ich liebe in sich widersprüchliche Kommunikation  ::)

Alonsatra

Zitat von: Malkav in 13.03.2025 10:38
Zitat von: baysys in 13.03.2025 09:37
Die Jahresvorausschau ist veröffentlicht:

Und gleichzeitig auch der Jahresbericht 2024, welcher auf S. 110 unter dem Punkt "Zu entscheiden 2025" zusätzlich ausführt:

Zitat von: BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht ent scheidet demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein [Hervorhebung durch mich] und im Saarland.

Ja was denn nun lieber Senat? Wollt Ihr SH (Klage für das Jahr 2007 = Weihnachtsgeldstreichung; Vorlage durch VG Schleswig in 2018) denn nun 2025 entscheiden oder nicht? Ich liebe in sich widersprüchliche Kommunikation  ::)
"Demnächst" entschieden wird ja nun:  2 BvL 11/18, 2 BvL 12/18, 2 BvL 14/18

Und was ist aus 2 BvL 13/18 geworden in der Aufzählung?
Genau: Schleswig-Holstein, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=2%20BvL%2013/18

Optimierbare Kommunikation...

Ozymandias

Ich glaube den Fehler mit der Abweichung vom Jahresbericht und der Jahresvorschau gab es letztes Jahr bezüglich irgendeiner Besoldungsgeschichte schon mal.

Solitair


Magda

Zitat von: Zerot in 13.03.2025 10:37
Vorschau 2025:

Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.   Aktenzeichen   Informationen zum Verfahren   Stand des Verfahrens
4.   2 BvL 2/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.   
Ich bin Beamtin in Bremen und habe ab 2022 Widerspruch und Klage gegen meine Besoldung eingelegt.

Wenn das oben zitierte Verfahren zu dem Urteil kommt, dass die Besoldung in 2013 und 2014 gegen das GG verstößt, hat dies Auswirkungen auf meine Klage? Und wenn ja welche?

Normales Vorgehen wäre ja , dass der Finanzsenator die monierten Punkte mit einem neuen Besoldungsgesetz ausbessert. Das neue Gesetz gilt dann in der Regel ab einem bestimmten Stichtag in der Zukunft.

Rentenonkel

Einen Teil der Verfahren hat Dr. Wöckel übernommen und deswegen finden sie sich nicht mehr bei Maidowski.

Es ist also richtig, dass demnächst das BVerfG in allen Rechtskreisen entscheidet und gleichzeitig nicht mehr alle Verfahren bei Maidowski zu finden sind.

Rentenonkel

@Magda: Das hängt davon ab, wie die Entscheidung und vor allem die dazugehörige Begründung ausfällt.

Vielleicht hilft sie dir weiter, vielleicht dem Dienstherrn und vielleicht weder dem einen noch dem anderen. 😉

Magda

Zitat von: Rentenonkel in 13.03.2025 14:18
@Magda: Das hängt davon ab, wie die Entscheidung und vor allem die dazugehörige Begründung ausfällt.

Vielleicht hilft sie dir weiter, vielleicht dem Dienstherrn und vielleicht weder dem einen noch dem anderen. 😉
Okay, dann weiterhin Abwarten und Tee Trinken.