[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Verwalter

Danke für die Info, jedoch war meine Suche nach rechtlichen Vorgaben, wie oft die Prognose stattzufinden hat bisher vergebens. Kennt da jemand entsprechende Entscheidungen?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

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hat da schon jemand beim DSTG Niedersachsen reingehört?

Irrsinn oder taktisches Vorgehen?

In dieser Podcastfolge vom 4. Juni (29 Min. 41 Sek.) beleuchten Thorsten Balster und der dbb Landesbundvorsitzende Alexander Zimbehl die aktuelle Situation zur Alimentation ab dem Kalenderjahr 2023. Das Niedersächsische Finanzministerium hat das NLBV im Erlasswege dazu aufgefordert, tausende Widersprüche zu bescheiden. Was das bedeutet und wie die Situation zu bewerten ist, erläutert Alexander Zimbehl in dieser Podcastfolge.

lotsch

10. Juni 2025. Autorinnen und Autoren: Hauke Hirsinger
Bremer Beamte sollen eine Stunde mehr arbeiten – ohne Lohnausgleich

Ozymandias

Zitat von: lotsch in 10.06.2025 19:09
10. Juni 2025. Autorinnen und Autoren: Hauke Hirsinger
Bremer Beamte sollen eine Stunde mehr arbeiten – ohne Lohnausgleich

Wenn das BVerfG per Rechtssprechung dazu zwingt viel mehr zu zahlen, dann erhöht man einfach die Arbeitszeit auf das gesetzliche Maximum. Dagegen kann sich kein Beamter wehren. Schon hat man das Haushaltsproblem wieder gelöst.

Die Ideen gehen eben nie aus.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 10.06.2025 19:28
Zitat von: lotsch in 10.06.2025 19:09
10. Juni 2025. Autorinnen und Autoren: Hauke Hirsinger
Bremer Beamte sollen eine Stunde mehr arbeiten – ohne Lohnausgleich

Wenn das BVerfG per Rechtssprechung dazu zwingt viel mehr zu zahlen, dann erhöht man einfach die Arbeitszeit auf das gesetzliche Maximum. Dagegen kann sich kein Beamter wehren. Schon hat man das Haushaltsproblem wieder gelöst.

Die Ideen gehen eben nie aus.
Die Frage ist, was das wäre.
Und ob dass nicht sehr sehr viele davon abhielte  Beamter zu werden.

Btw:
In BW zumindest soll endlich Lebensarbeitszeitkonto kommen.
Da geht es also endlich in die andere Richtung.

axum705

Zitat von: Versuch in 11.06.2025 05:38
Btw:
In BW zumindest soll endlich Lebensarbeitszeitkonto kommen.
Da geht es also endlich in die andere Richtung.

Nach den Eckpunkten wird es um Mehrarbeit über die 41 Stunden hinaus gehen (wohl bis zu 3 Stunden/Woche möglich, Anspar- und Abbauphase zwischen 3 - 5 Jahren!). Eine tatsächliche Entlastung soll es nur für Beamte über 55 oder mit GdB ab 50 geben. Das ist keine echte Verbesserung wie z. B. beim Hessischen Modell, was dort de facto eine AZ-Verkürzung von einer Stunde war.

HochlebederVorgang

Es ist einfacher Beamte zu sparen, indem man alles möglichst unattraktiv macht, als sich Gedanken über eine Strukturreform zu machen.

Versuch

Zitat von: axum705 in 11.06.2025 09:15
Zitat von: Versuch in 11.06.2025 05:38
Btw:
In BW zumindest soll endlich Lebensarbeitszeitkonto kommen.
Da geht es also endlich in die andere Richtung.

Nach den Eckpunkten wird es um Mehrarbeit über die 41 Stunden hinaus gehen (wohl bis zu 3 Stunden/Woche möglich, Anspar- und Abbauphase zwischen 3 - 5 Jahren!). Eine tatsächliche Entlastung soll es nur für Beamte über 55 oder mit GdB ab 50 geben. Das ist keine echte Verbesserung wie z. B. beim Hessischen Modell, was dort de facto eine AZ-Verkürzung von einer Stunde war.
War noch angedacht, auf 39,5 h zu reduzieren bzw. Die 1,5 Stunden auf ein Lebensarbeitszeitkonto einzusparen?


Ozymandias

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001610461

VG Stuttgart, 08.04.2025 - 10 K 2519/22

Leitsatz

    Dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wird gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LV i.V.m. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 73 Abs. 4 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg vom 15.10.2020 in der seit dem 01.11.2020 gültigen Fassung des Art. 1 Ziffer 9 des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer Rechtsvorschriften vom 15.10.2020 (GBl. 867, 915) mit Art. 2 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 33 Abs. 5 GG sowie Art. 3 GG unvereinbar ist, soweit § 73 Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz in der vorstehend genannten Fassung die Besoldungsgruppe R 3 betrifft.

Tenor

    1. Das Verfahren wird ausgesetzt.

    2. Dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wird gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LV i.V.m. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 73 Abs. 4 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg vom 15.10.2020 in der seit dem 01.11.2020 gültigen Fassung des Art. 1 Ziffer 9 des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer Rechtsvorschriften vom 15.10.2020 (GBl. 867, 915) mit Art. 2 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 33 Abs. 5 GG sowie Art. 3 GG unvereinbar ist, soweit § 73 Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz in der vorstehend genannten Fassung die Besoldungsgruppe R 3 betrifft.


Geht aber leider nur um einen Zuschlag.  ;D


clarion

Das ist bekannt. Ich hoffe dass Maidowski das Thema noch abräumen.

Hans Werner Mangold

Heute ist Freitag der 13.  :o Mal abwarten was auf der Homepage des BVerfG unter ,,Wochenausblick" um 9:30 Uhr erscheint!?

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Zitat von: Hans Werner Mangold in 13.06.2025 08:36
unter ,,Wochenausblick" um 9:30 Uhr erscheint!?

(alles andere hat liegen zu bleiben, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren:)
... und in der 26. KW informell: Köpi-Paaartyy, die Doris hat ihr höchstrichterliches Ruhestandsalter hoffentlich erreicht und ist bis zur Aushändigung ihrer Urkunde nur noch Frühstücksvizepräsidentin, ihre untergebenen Berichterstatter machen unbehelligt mal weiter und mal nicht...