[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 08.09.2025 21:57
Landtag Nordrhein-Westfalen

75. Sitzung (öffentlich - Livestream) des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 11. September 2025, 10.00 Uhr, Raum E3 D01

Tagesordnung
Öffentlicher Teil

TOP 3.
Intensive fachliche Auseinandersetzung statt schwarz-grüner Scheuklappen: Neues Gutachten eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters begründet umfassende Neubewertung der Besoldungsreform der Landesregierung


(Fach BK - Burger King, BundesKanzler, Berufskrankheit, Beamtenkosmos, ...)

Ich tippe mal auf die Bildung eines Arbeitskreises ....

Knarfe1000


BVerfGBeliever

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 08.09.2025 21:57
Landtag Nordrhein-Westfalen

75. Sitzung (öffentlich - Livestream) des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 11. September 2025, 10.00 Uhr, Raum E3 D01

Hört, hört, die FDP spielt den "Rächer der Enterbten Beamten".. ;)

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14018.pdf

NWB

Diese Position wechselt regelmäßig, sobald man in Regierungsverantwortung steht.
In der Opposition ist es ja so viel bequemer.

Zauberberg

Mir fällt es zunehmend schwerer mich in Geduld zu üben. Ich weiß, viele warten seit Jahrzehnten auf eine Entscheidung, aber die Beamten haben in der Verwaltung jede Menge Termingeschäfte, warum gilt es in solchen Fällen nicht !
In Bremen hat z.B. ein Kollege auf Familienergänzungszuschlag geklagt, dort ist seit fast einem Jahr die Anspruchsgrundlage nicht mehr gegeben für  lfd. FEZ, also ist der Zeitraum um den es geht und damit die GENAUE Summe feststehend, aber nichts passiert. Sollte ein Zuspruch irgendwann erfolgen, ist es schön, aber das Geld fehlte in der Zeit, wo vorraussichtlich der Anspruch bestand.
Untätigkeitsklage würde wohl nichts bringen, wenn es da genauso Lange dauert wie bei der eigentlcihen KLage !

Es ist unglaublich !

AlxN

Ich würde keiner Summe trauen, die der Dienstherr da zusammenrechnet. Da wird alles was geht kleingerechnet, entgegen klarer Rechtsprechung, um Kosten zu sparen. Siehe beispielsweise die Berechnung des Grundsicherungsniveaus: Heizkosten nicht nach Höchstwert Heizspiegel*angemessene Wohnfläche, Bildung und Teilhabe, sozialtransfers, PKV Kosten Minimal- statt Durchschnittswerte etc.

Rheini

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 08.09.2025 21:57
Landtag Nordrhein-Westfalen

75. Sitzung (öffentlich - Livestream) des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 11. September 2025, 10.00 Uhr, Raum E3 D01

Tagesordnung
Öffentlicher Teil

TOP 3.
Intensive fachliche Auseinandersetzung statt schwarz-grüner Scheuklappen: Neues Gutachten eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters begründet umfassende Neubewertung der Besoldungsreform der Landesregierung


(Fach BK - Burger King, BundesKanzler, Berufskrankheit, Beamtenkosmos, ...)

Ein bekanntes Zitat über Beamte stammt von Otto von Bismarck: "Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts!".

PushPull

Zitat von: NordWest in 08.09.2025 20:15
Auch wenn mich jemand dafür schimpfen wird: In Musik und Kunst kann man ja vielleicht in Zeiten geringer Lesekompetenz und Rechenfähigkeiten die Wochenstundenanzahl ohnehin zugunsten "wichtigerer" Fächer überdenken. Das ist nicht persönlich gemeint, beide Fächer sind bestimmt einigen Menschen sehr wichtig, und man kann sicherlich auch über ihre grundsätzliche gesellschaftliche Bedeutung toll philosophieren. Aber andere Prioritäten zu setzen, sollte m.E. wrklich nicht tabuisiert werden.

Hier sollte man meiner Meinung nach zuerst bei Religion und Philosophie ansetzen. Dass es Ersteres immer noch als Schulfach gibt, zusammen mit dem Einfluss der Kirchen auf Studiengänge, Lehrkräfteausbildung und Stellenbesetzungen, ist im Jahr 2025 eh eine Farce. Aber auf diese beiden Fächer entfallen bspw. am Gymnasium in NRW als einzige Fächer FG2-Fächer (neben Sport) zwei Wochenstunden in jeder (!) Stufe.

Dennoch sollte man nicht vergessen, dass wir hier vor allem über allgemein bildende Schulen sprechen. Bestimmten Fächern mehr oder weniger Wertigkeit zuzusprechen ist da generell nicht so einfach.

lumer

Religion als Lehrfach ist grundgesezlich verankert, Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG. Die Teilnahme ist freiwillig und wird dann durch Ethik, Philosophie o.ä. ersetzt. Religion/Ethik/Philosophie sind idR die einzigen Fächer, in denen die Schüler vor ethische Fragen gestellt werden. Grundsätzlich sollte das auch in den anderen Fächern passieren, machen die Lehrer aber zumeist mangels Zeit/wegen anderweitiger Stofffülle nicht.
Religion ist, meinem Erleben nach, auch keine Christenlehre 2.0. Es werden neben den angesprochenen ethischen (und philosophischen Fragen) insbesondere auch die anderen (Welt-)Religionen besprochen.
Wie du selbst schreibst: an allgemeinbildenden Schulen kann man schlecht bestimmten Fächern mehr oder weniger Wertigkeit zusprechen. ;)

AR76

Mittlerweile nähern wir uns dem Ende von 2025, sollte auch dieses Jahr wieder vergehen ohne Urteile des Bundesverfassungsgerichtes?

Das ist langsam nicht nur unschön, sondern unverschämt.

Zumal die Landesregierungen danach auch noch viel Zeit brauchen werden, bevor sie etwaige Erhöhungen umsetzen.

Da muss man doch gegen vorgehen können? 2023 sollte doch meines Wissens ein Urteil geplant gewesen sein, das ist schon wieder zwei Jahre. Und wenn man liest, worüber das BVerfG sonst so urteilt (und wie kurz teilweise da die Klagen laufen), fehlen mir die Worte und langsam auch das Vertrauen in diese Institution.

PushPull

Zitat von: lumer in 10.09.2025 08:07
Religion als Lehrfach ist grundgesezlich verankert, Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG. Die Teilnahme ist freiwillig und wird dann durch Ethik, Philosophie o.ä. ersetzt. Religion/Ethik/Philosophie sind idR die einzigen Fächer, in denen die Schüler vor ethische Fragen gestellt werden. Grundsätzlich sollte das auch in den anderen Fächern passieren, machen die Lehrer aber zumeist mangels Zeit/wegen anderweitiger Stofffülle nicht.
Religion ist, meinem Erleben nach, auch keine Christenlehre 2.0. Es werden neben den angesprochenen ethischen (und philosophischen Fragen) insbesondere auch die anderen (Welt-)Religionen besprochen.
Wie du selbst schreibst: an allgemeinbildenden Schulen kann man schlecht bestimmten Fächern mehr oder weniger Wertigkeit zusprechen. ;)

Ach, das Grundgesetz kann man ändern. Das ist kein Naturgesetz. ;)

Philosophie möchte ich seine Daseinsberechtigung gar nicht absprechen. Religionsunterricht ist halt auch wieder typisch Kirche: maximale Entscheidungshoheit bzw. Außenwirkung, minimaler bis kein finanzieller Einsatz (s. Diakonie/Caritas, KiTas, christliche Schulen, etc.). Dabei geht es auch gar nicht darum, ob es hier um ein Christentum 2.0 ginge. Es geht um die Hoheit über Teile der Lehrkräfteausbildung und kirchliches Arbeitsrecht in einem staatlichen Kontext. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß (schau Dir die Mitgliederzahlen und deren Entwicklung an). Zumal zumindest die katholische Kirche wirklich ohne Ende gezeigt hat, dass sie als moralischer Kompass ein Witz ist.

A9A10A11A12A13

Ergebnis: Anhörung im November, gesetzt sind DBB und DGB, sowie jede Fraktion darf noch eine weitere Person dazuladen.

Kann man den Fraktionen wirksam mit Vorschlägen aushelfen? Wer steht zur Verfügung?

U. Maidowski BVR. a.D.?
G. !!!Rudeltiere!!! Färber?
Prof. Dr. Martin Werding?
Reiner Holznagel?

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 08.09.2025 21:57
Landtag Nordrhein-Westfalen

75. Sitzung (öffentlich - Livestream) des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 11. September 2025....
Intensive fachliche Auseinandersetzung statt schwarz-grüner Scheuklappen: Neues Gutachten eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters begründet umfassende Neubewertung der Besoldungsreform der Landesregierung

baysys

  •     Beschluss vom 16. Juli 2025

2 BvR 1719/23    

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das vom Landtag des Saarlandes beschlossene Gesetz Nr. 2090 zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 7. Dezember 2022    

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rk20250716_2bvr171923.html







RedDearTiger

Lol was ne Verarsche.
Alle wissen, dass nur das BVG bei der Thematik zu einer Entscheidung führen kann. Es sollen aber alle die unteren VErwaltungsgerichte damit eindecken, die dass nach xxx Monaten eh ans BVG geben.

Atzinator

Na ja, muss aber leider eingestehen, dass ich die Auffassung teile, auch wenn sie absolut sinnfrei erscheint. Es ist nun mal der übliche Weg, erst über das VG zu gehen und dann durch dieses die weitere Verfahrensweise bestimmen zu lassen...