Ich betrachte das Ganze mit extremer Vorsicht.
Das BVerfG prüft nicht, ob jeder Beamte selbst prekär besoldet wird, sondern vergleicht die Prekariatsschwelle mit dem schlecht bezahltesten 4 K Modellbeamten der Besoldungsgruppe. Nur insoweit, wie der Alleinverdiener mit Ehepartner und 2 Kindern, diese Schwelle nicht erreicht, liegt eine Unterdeckung vor. Nach meiner Betrachtung haben weder 1 K, noch 2 K oder noch 3 K Beamte haben ein Recht auf die Differenz zur Prekariatsschwelle. Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.