Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5053011 times)

MartinF

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8565 am: 07.12.2025 01:03 »
Problem ist, dass das Medianeinkommen in Netto dargestellt ist und die Besoldung in Brutto.
Wobei es eigentlich nur die Splittingtabelle (grob Steuerklasse 3) sein kann, da Alleinverdiener und Ehe als Grundlage gesetzt ist. Selbst mit fiktiven Partnereinkommen in Höhe des Minijobs. Also muss das 80% Median Netto hochgerechnet werden auf ein Brutto Gehalt, um mit der Besoldungstabelle verglichen zu werden.
Jetzt kann man richtig loslegen mit Splittingtabelle und verheiratet und Ungerechtigkeit bei Unverheirateten...
Alles umgelegte Eier, über das leider ein Gericht entscheiden muss.
« Last Edit: 07.12.2025 01:11 von MartinF »

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8566 am: 07.12.2025 14:55 »
Was passiert eigentlich mit dem zweiten Maidowski-Verfahren am BVerfG - hat er das vor dem Ruhestandsbeginn wohl auch noch abgeschlossen und ein Beschluss wird noch veröffentlicht?
Oeder überlässt er es seinem Nachfolger - auf Basis des letzten Beschlusses - in den kommenden 1-2Jahren Massenbeschlüsse anzufertigen für alle vorliegenden Klagen bis vor Einführung des Partnereinkommens (zu letzterem braucht es dann tatsächlich einen neuen Grundsatzbeschluss)

SchrödingersKatze

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8567 am: 07.12.2025 19:19 »
Spannend wird dann die Frage nach der Steuerklasse, wenn ein höheres Partnereinkommen angenommen wird, wie in Bayern mit 20.000 Euro pro Jahr. Hier kann dqqnn nicht automatisch von 3|5 ausgegangen werden. Dann stellt sich im nächsten Zug die Frage nach dem Kinderfreibetrag und dann könnte man beim Kindergeld ankommen. Ab 2030 soll dann ja auvh die Kombi 3|5 abgeschaftt werden und mit 4+ Faktor ersetzt werden. Das wird in der Praxis dann vermutlich auch noch Klärungsbedarf produzieren.

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8568 am: 07.12.2025 19:49 »
Was passiert eigentlich mit dem zweiten Maidowski-Verfahren am BVerfG - hat er das vor dem Ruhestandsbeginn wohl auch noch abgeschlossen und ein Beschluss wird noch veröffentlicht?
Das kann er nicht, weil nach dem BVerfG-Gesetz dann alles von vorn beginnen müsste. Ich bin mir inzwischen sicher, dass das noch kommt einfach weil das bisherige Ergebnis für die letzten fünf oder wie viel Jahre das waren "zu wenig" ist. Es kann doch nicht sein, dass das Gericht fünf Jahre braucht nur für A-Besoldung und nichts zu den anderen offenen Fragen, insbesondere drittes Kind. Aber nächste Woche ist wieder nichts; also bleibt nur warten.