Soweit es die Steuern angeht muss man Vergangenheit und Zukunft trennen.
Für die Vergangenheit schuldet der Dienstherr einem Nettobeträge. Diese sind zum Zeitpunkt der Auszahlung (also im Land Berlin im besten Fall 2026, in allen anderen 2027 oder 2028) zu versteuern. Der Dienstherr muss daher aus meiner Sicht in dem Monat, in dem es ausgezahlt wird, das Ganze auf Brutto hochrechnen, so dass es netto passt. Für die durch die verspätete Auszahlung höheren Steuern haftet alleine der Dienstherr.
Für die Zukunft muss das Endergebnis bei der Mindestbesoldung passen. Da jedoch der Gesetzgeber einen weiten Spielraum hat, ist derzeit alles andere als offensichtlich, wie die Gewichtung innerhalb der Mindestbesoldung sein wird. Solange es keine Differenzierung nach Wohnorten gibt, ist das MÄE maßgebend, das in dem Zuständigkeitsbereich des Landes das Höchste ist. Bei einer nach Wohnort differenzierten Besoldung ist das MÄE maßgebend, welches am Wohnort gilt.
Es ist jedoch noch nicht abschließend verfassungsrechtlich geklärt, wie hoch der Anteil der Familienzuschläge sein darf und wie hoch die Grundalimentation abschließend sein muss. Eine Perspektive, welche Besoldung daher zukünftig wahrscheinlich ist, kann man aus heutiger Sicht allenfalls beim 4 K Beamten machen.
Alle mit weniger als 4 K werden auch weniger erhalten, wieviel ist jedoch aus heutiger Sicht in etwa so genau vorhersehbar wie das genau richtige Tippergebnis der restlichen Bundesligasaison.